mufs der Staat aufführen und unterhalten, wofür die Seefahrer
eine gewisse Abgabe (Hafen-und Leuchtfeuergeld) wie in England,
Frankreich und fast in allen Häfen eingeführt ist, erlegen,
indem sie von solchen Anstalten Vortheil ziehen. Als ich in öst-
reichischen Diensten zur Anlage eines Hafens vor Triest, der 800
Schiffe aufnehmen sollte, den Plan entwarf, machten die dortigen
Kaufleute selbst den Vorschlag, jede Tonnelast mit 3o xr. zu belegen
, wodurch ein für die Ausgaben hinreichendes Einkommen
entstanden wäre und es kam nur darauf an, Bankozeddel vorzu-
schiefsen oder die Eröffnung eines Anlehns 'zuzulassen, um diesen
im IV- B. vorgetragenen Vorschlag auszuführen und Triest
statt der unsicheren Rhede, die es jetzt hat, einen sichern Hafen
zu geben, den es zum grofsen Nachtheil des Handels und der
östreichischen Monarchie noch immer entbehrt.
Hätte man diese einfachen und billigen Maximen in meh-
rern Ländern befolgt, so würden viele Flüsse schiffbar gemacht
und viele Canäle angelegt worden seyn!
Zur Anlegung der Canäle finden sich auf dem festen Lande
von Europa nur selten Unternehmer und wenn auch eine Compagnie
auftritt, so zeigt doch die Erfahrung, dafs der Staate am
Ende der Canalbau übernehmen oder solche Vortheile bewilligen
mufs, die ihm eben so theuer als die Anlage des Canals selbst
zu stehen kommen. Ich könnte hierüber drey grofse Beyspiele
anführen! In denjenigen Staaten, wo die Regierung entweder für
solche nützliche Unternehmungen , welche sie verewigen und ihr
unZuberechnende Vortheile gewähren, keinen Sinn hat, oder die
Finanzen keine bedeutenden Ausgaben ertragen, wo man auch
dem Beyspiele des K. Napoleon, dergleichen Anlagen zur Hälfte
auf die Steuern zu legen, nicht folgen will; unter solchen Umständen
, sage ich, scheint es rathsam zu seyn, dafs der Staat Unternehmer
aufsuche. Da, wo aber die Regierung anders denkt
und handelt, und es ihr schlechterdings an den nöthigen sämmtliehen
Fonds fehlt, wird sie wenigstens j der Küsten vom Aera-
rium und | von den Steuern bestreiten und mit diesem Vorschüsse
einigen vermögenden Unternehmern den Canal gegen Beziehung
eines gewissen Canalgelds übergeben um ihn mit | der Kosten
zu vollenden. Sie wird sich dabey^ die Oberaufsicht über die
Arbeiten Vorbehalten; überdies einige Actien nehmen , um auf das
Ganze stets wachen zu können. Auf diese Art könnte manche
Unternehmung in Gang gebracht werden!
§. 112. Auch beym Flufsbau mufs man sich diesen Maximen
nähern. Denn es ist unleugbar, dafs die, sich selbst überlassenen
Flüsse als die gemeinschaftlichen Feinde des festen Landes,
die mit Hülfe der Wasserbaukunde gut geleiteten aber als
dessen wohlthätige Freunde anzusehen sind und dafs die durch sie
angerichteten Verheerungen demSteuerfond ein bedeutendes Capital
entziehen, mithin ihm einen Nachtheil bereiten, welcher nach
der Analogie eines im Kriege an Gebäuden erlittenen Schadens betrachtet
werden mufs, worauf leider wenig geachtet wird, wenn
gleich viele Familien dadurch an den Bettelstab gerathen. Hier-
bey ist noch die selten in Ausübung gebrachte Maxime der Billigkeit,
nach welcher der Eigenthümer eines vom Flusse fortgerissenen
Grundstücks von den darauf haftenden Steuern befreyt
seyn sollte, zu berücksichtigen. Es ist daher billig und gerecht,
dafs das gesammte Land mit Einschlufs der Domainen zu dem
die Grundstücke möglichst beschützenden Flufsbau beyträgt, wefs-
halb man auch solche Anlagen allgemeine Flufsbauten nennen
sollte (IV. B. S. 35.) Dieselben Grundsätze sollten in Rücksicht
der Vertheilung der Kosten , welche der Flufsbau an den Grenzflüssen
(sie seyen grofs oder klein, Haupt-oder Nebenflüsse)
erfordert, (Territorialbau) in Anwendung kommen. Sobald
nämlich der Strom seinen Lauf ändert, folglich Grundstücke fortreifst,
verliert der Staat an dem Steuercapitale, welches die Ge-
sammtheit, da die Ausgaben unverändert bleiben, tragen mufs
und es einerley ist, ob der Feind oder der Strom das Land ver