ser die Seitengräben sind, je Weniger also das Graben wasser in
die Gründung der Strafse eindringen kann, desto kleiner sind die
Wasserfänge zu machen. Hieraus und aus der Nothwendigkeit,
■ den Strafsenkörper trocken zu halten, folgt demnach, dafs man
auf keine Weise die Einleitung des Wassers auf Strafsen, weder
von den Bächen, noch von den Feldern, Häusern, Hofstetten,
Bergabhängen, Quellen und Wiesen; noch tiefe das Wasser aufnehmende
Geleise dulden darf.
§• 27. Ueber einen wässerigten Thonboden oder über Möser
und Moräste werden die Strafsen , besonders Kies-Chauséen,
oder solche, welche ohne Grundbau sind, niemahls vollkommen
trocken und gut seyn, wenn nicht unter dem Fahrbette eine
Einbettung von Faschinen gemacht wird, worauf der eigentliche
Strafsenkörper zu liegen kommt. Dieses wesentliche Mittel
ist aber noch zu wenig in Anwendung, daher denn auch viele
Strafsen in einem schlechten Zustande sich befinden, ja wohl gar
nafs und grundlos sind.
§. 28. Sorgt der Strafsenbaumeister nun dafür, dafs die
Wege aufserhalb der Ortschaften eine trockene Lage, erhalten ,
so versteht es sich von selbst, dafs in denselben noch eine bessere
Ordnung und Aufsicht statt finden sollte, weil der Reisende
sogleich nach dem Zustande des Pflasters und den Unrathshäufen,
welche auf den Ortsgassen liegen, und dem Umstande, dafs die
Mistjauche oder das Regenwasser von den Dächern auf die Strafse
läuft, die Polizey des Ortes und den Sinn der Bewohner
für Reinlichkeit und Oeconomie beurtheilen wird. Auffallend
ist diefs dem, Reisenden, der Holland und Deutschland besuchte.
In Holland, besonders in Nordholland, sind die Strafsen
einiger Dörfer von allem Unrath befreit, ja die dadurch ziehende
Hauptstrafse darf nicht einmahl von dem Klauenvieh betreten
werden. In Deutschland wird selbst, ohngeachtet die neuesten
Strafsenbau-Polizey-Verordnungen dagegen sind, die den besten
Dünger verursachende Mistjauche, der Koth und das Wasser
von den Viehstetten, Höfen und Dächern recht absichtlich auf
die öffentlichen Strafsen, gleichsam zum Hohn der öffentlichen,
dieses Verfahren untersagendenVerordnungen, geleitet! W^ird
aber nicht nur dieser Fehler begangen, sondern auf den Gassen
der Ortschaften der Koth und Unrath ausgeschüttet, und für den
Abzug des Wassers nicht gesorgt: so müssen von Seiten der hohem
Obrigkeiten Zwangsmittel eintreten , weil ihnen der Gesundheitszustand
und die Bequemlichkeit der Einwohner, wie auch
der Reisenden nicht gleichgültig seyn kann||und deswegen ist
eine der unten vorkommenden ähnliche Strafsenpolizey unentbehrlich
, auf deren Befolgung freilich die das örtliche Polizeiwesen
leitende Beamten mit Nachdruck halten- müssen , welches leider
nur selten geschieht.
§■■ 29. Die trockne Lage des Strafsen körpere kann in einem
thonigten, lehmigten , oder gar morastigen Terrain nicht anders
bewirkt werden , als wenn man denselben auf einen Faschinenbau
oder einen Grundbau von Steinen gründet, über dessen Anlage
bey der Aufführung derStrafsen das Nähere Vorkommen wird.
§. 3o. Was nun die erwähnte Verschüttung der Strafsen
vom Steingerölle, welches die Regengüsse oder Schneelayinen
von den Bergen heFabführen, anbetrift: so verdient sie die
Aufmerksamkeit der Strafsenbaukunde sehr. Ich will dahef
zwey der vorzüglichsten Mittel erwähnen , deren man sich bedienen
kann, um dieses Steingerölle für die Wege unschädlich zu
machen. Das erste Mittel besteht darin, dafs man unterhalb
solcher Bergschluchten Fig. 12, a in welchen das Gerölle herabgleitet,
über die Strafse hin, ein Gewölbe Tab. 101. Fig. 14 a,
oder auch ein hölzernes Plankenbett, welches beides Schutt-Tenne
genannt werden kann, anlegt, worunter die Fuhrwerke wegfahren.
Dessen Seitenwände müssen so hoch seyn , dafs die Steine
nicht seitwärts aus demselben auf die Strafse herausfallen , sondern
über dasselbe hin weggleiten und in den Abgrund stürzen.
Diese Vorrichtung liefse sich an vielen Gebirgsstrafsen mit
Nutzen anwenden, insonderheit, wenn oberhalb der Schutt-Tenne
in dem Thale eine Queermauer von gleicher Höhe angelegt