§. j2. Was nun weiter die Anlegung solcher Pflasterstrassen
anbetrifft, so macht man, wie gesagt, in Städten, auf der Seite
ein Trottoir a, und zwar, wo möglich von grofsen Steinen *),
und etwa drey Zoll höher als den Fahrweg, um dasselbe trocken
zu halten. Da nun in den mehresten Städten die Strafsen sehr
enge sind, so Werden die langen Troltoirsteine nicht ununterbrochen
fortgelegt, sondern bey cc kommen kleine platte Steine
und zwar abwechselnd. Dieses Trottoir liegt, des Ausweichens
der Fuhrwerke wegen, an der einen Seite drey Zoll höher, als
die Gasse und um so viel sind auch die-Enden der grofsen Steine
abgestofsen. Da, wo aber die Gassen breit genug sind, mag
das Trottoir nach einer ununterbrochenen Linie abgeschnitten
seyn und nur die Stifcke vor den Einfahrten der Häuser mögen
tiefer liegen, oder fehlen und statt ihrer Steinpflaster angelegt
werden J damit die Wägen darüber bequem einfahren.
§. 73. Sobald ein grofses Stück Pflaster in dem Sande nach
der oben beschriebenen Art gesetzt ist, wird es mit der Handramme
und zwar nach der abgesteckten , oder besser mit Chablorie
bezeichneten Oberfläche der Strafse niedergestampft, und vorher
scharfer Flufssand darauf geschüttet, damit die Fugen davon gut
ausgefüllt werden.
§. 74. Gleichwie in den Städten das Pflaster des Fahrweges
von den Trottoirs geschlossen wird, so mufs auch auf den
Chausseen der Fahrweg von den Stützmauern b oder von den
Leistensteinen a Fig. 1. geschlossen werden, und also entweder
von den Stützmauern oder den Bankets ein Widerlager erhalten.
Es ist übrigens diese hier und an mehrern Stellen gegebene Vorschrift,
dafs nämlich die Stein-und Kiesmasse von den Bankets
f c und de Fig. 2'. oder an den Stützmauern a und b Fig. 4- die
Widerlager erhalten mufs, stets zu befolgen: denn im entgegengesetzten
Falle würde die Strafse ihrer Festigkeit beraubt.
* ) Zu den Trottoirs kann man sich auch der Sandsteine bedienen, zu dem
Fahrwege sind dieselben nicht haltbar und Basalte die beste Gattung.
Sieht man daher Profile, in welchen die Steinmasse nur oben
auf die Erdmasse gelegt ist, so kann man sogleich auf die wenigen
practischen Kenntnisse ihres Verfassers schliefsen und es darf
demselben kein wichtiger Bau anvertraut werden.
Die Verschiedenheit solcher Pflasterstrafsen anbetreffend, so
richtet sie sich nach der Gattung der Steine. Da, wo die Steine
im Bruche nicht cübisch, noch parallepipedisch, sondern nur
nach irregulären Formen gebrochen werden, oder wo man grossen
Flufskiesel anzuwenden genöthigt ist, mufs gleichfalls darauf
gesehen werden, dafs die grofsen Steine an den äufsern Rändern
und die kleinern in der Mitte stets im Verband gesetzt werden,
weil die Fugen der Länge der Strafse nach nie durchlaufen dür-
fen. Diese Vorsicht dient zur Conservation des Pflasters; denn
auf einem nach derselben eingerichteten Steinlager treffen die
Räder der Fuhrwerke bald die Steinfugen und bald die Steine,
wie dies nach Fig. 21. beurtheilt werden kann und oben bereits
erwähnt wurde.
§. 75. Die Pflasterstrafsen sollten aber, womöglich, nicht
aus solchen Steinen bestehen, welche mehr als 1 höchstens i|
Quadratschuhe zur Oberfläche haben, weil die gröfsern Steine von
dem schweren Fuhrwerke aus ihrem Lager gehoben werden,
daher man auch solche aus grofsen Steinen bestehenden Pflasterstrafsen
nach einigen Jahren schon ruinirt antrifft, wenn aus
kleinern Steinen bestehende noch in gutem Stande sind. Wie
wenig dies aus grofsen Steinen verfertigte Steinpflaster übrigens
dauerhaft ist, lehrt die Erfahrung in Deutschland hinreichend.
Hierzu kömmt aber noch, dafs die sehr grofsen Steine für die
Anwendung der Kraft des Zugviehes nachtheilig sind, da, wie
im 69. §. angeführt ist, ihre glatte Oberfläche das Eingreifen
der Hufe des Zugviehes verhindert.
§. 76. Zu den kostbarsten Steinpflastern mufs man noch
die von Ziegelsteinen gemachten zählen. Auf diese ^Veise trift
man die Strafsen in vielen holländischen Städten gepflastert an.
Nirgends habe ich aber ein besseres Ziegelsteinpflaster gesehen als