nachdem dieselben sehr hart oder weniger hart und dauerhaft
sind, kleiner oder noch gröfser geworfen und ich verweise deshalb
den Leser auf §. 18. Diese Lage erhält in der Mitte eine
Höhe von vier bis sechs Zoll. Darauf wird eine zweyte Lage
kleinererzerschlagener Steine oder Kiesel, etwa zur Gröfse eines
Hühnereyes, einer Haselnufs oder Erbse, ja eines Nadelkno-
fes, je nach ihrer Härte gelegt, welche in der Mitte eine Höhe
von drey bis vier Zollen erhält. Uebrigens sind hier die in$. 10
bis 17 gegebenen Vorschriften zu berücksichtigen. Auch
mufs ich noch bemerken, dafs es zur Festigkeit einer Strafse bey-
trägt, wenn die Steine auf der Stelle, wo sie über den Grundbau
zu liegen kommen, zerschlagen werden, weil sich durch
dieses Zerschlagen alle Zwischenräume dichter mit Steinen füllen.
Wenigstens sollte man also jede Steinlage auf der Strafse selbst
etwas nachschlagen lassen, wenn man die Kosten dieser Methode
scheut. Es ist nämlich gewifs, dafs die Steine auf dem Steinhaufen
selbst leichter zerschlagen werden können als auf der bereits
festliegenden Steinlage einer im Bau begriffenen Strafse.
§. 81. Auf diese Weise erhält der gesammte Steinkörper
nach der S. 280 für weiche und von mittlerer Härte seyendeSteine
aufgestellten Regel, in der Mitte seine Höhe. Damit aber die vorgeschriebene
Wölbung entstehe, so mufs die obere Stein - oder
Decklage nach einer Chablone oder Lehre, die nach derselben
ausgeschnitten und mit 25 Schuh langen Handhaben versehen ist,
gleichfalls geebnet werden; vorzüglich daselbst, wo man nicht
sehr geübte Arbeiter hat; bey geschickten ist diese Lehre unnöthig.
§. 82. Auf solches Local, wo das Anfahren der Steine
wenig mehr als die Erde kostet, — ein Fall der daselbst eintritt,
wo Felsen gesprengt werden müssen — da mag man auch die
Gründung von Steinen auffahren, als wodurch eine recht trockene
und solide Strafse erhalten wird. Endlich ist noch zu
bemerken, dafs es zur Dauer des Steinkörpers wesentlich beyträgt,
wenn das Deckmaterial von der härtesten Gattung Steine gewählt
wird, die man ohne zu grofse Kosten, haben kann.
Insbesondere müssen solche Steinlasen, welche aus Kalk
Sand oder andern leicht zu zermalmenden Bruchsteinen oder Ziegel
bestehen, wo möglich , tnit guten Flufskieseln oder harten
Bruchsteinen bedeckt werden. Sie erfordern daher eine vierte
Lage Steine , wornach die Dicke der oben beschriebenen zerschlagenen
Steinlagen einzurichten ist , damit das Ganze die im 18.
§. vorgeschriebene Dicke erhalte.
§. 83. Was die Befestigung der Grabenwände betrift, so
wird sie w.ährend der feuchten Witterung mit aufzusetzenden
Rasen geschehen müssen, wenn die Erde locker ist. In den meisten
Fällen ist diese kostspielige Arbeit nicht nothwendig, wenn
man dieselben aus Erde macht und es ihnen nicht an der erforderlichen
Böschung fehlen läfst, die man mit Heu-und Kleesaamen
bey einem warmen Regen besäet, welches nicht zu verabsäumen ist.
Sie müssen, wenn sie nicht nachstürzen sollen , im festen Erdreiche
einschuhig, in minder festem i | und so weiter 2ischuhigund nie-
mahls imHerbste, gemacht werden. Einesolche miteiner guten Böschung
verknüpfte Ausgabe wird übrigens in derZukunft eine wahre
Ersparnifs, weil dabey wenigere Grabenaufräumungen vorfallen
und die Ausbesserung der Böschungen selten Statt findet. Sind übrigens
diese einmal mit Gras bewachsen, welches, wenn es zu hoch
wird, abzuschneiden ist, damit es nicht den Ablauf des Wassershemme,
so mufs man sie nicht von neuem scarpiren. Eine
Regel, die an vielen Strafsen deswegen nicht befolgt wird, damit
die mit dem Bauführer oder Aufseher verbundenen Teichgraben-
Entrepreneurs für die leichte Arbeit des Grabenaufräumens viel
Geld erhalten !! Diejenigen Gräben , welche in einem sandigen
oder lockern Boden angelegt werden und viel Wasser abführen,
mag man, wo möglich , wie Fig. 3. zeigt, pflastern , damit sie
dauern, und die Bankets zu Widerlagern dienen. Eine solche
Pflasterung mufs jedoch auf einer sechs bis zehn Zoll starken Decke
von guter Erde, worüber wieder etwas Grand gestreuet wird,
geschehen , damit sie fest liege.