§■ 127• Also zerfallen die Vorbereitungs - Untersuchungen
des Locals in fünf Theile: a) In die örtliche Besichtigung des
Locals. b) In die topographische Aufnahme der Gegend , in welcher
die Canallinie und ,die Speisewässer aller aus der örtlichen
Kunde hervorgehenden Wahrscheinlichkeit nach, gezogen wer-
den können, c) In dem Nivellement der Gegend und zwar in
der Nähe der beyläufig gewählten Canallinie, d) In die Sondi-
rung des Bodens , und endlich e) in den hydrometrischen Messungen
und Beobachtungen der Speisewasser. Ist dann die Canallinie
bestimmt, so wird der Boden auf dem sie geführt werden
soll, wenigstens zweymahl mit aller Sorgfalt nivellirt. Die
Niveau - Punkte müssen an Bäumen, Häusern oder tief versenkten
Steinen angezeichnet werden. Das ganze Nivellement aber,
so wie die Höhe der Schleusen-Drempel, die Lage der Canalsohle,
kurz aller Anlagen, die nach dem Niveau bestimmt werden,
sind in dem Längenprofil nach einer general C6te d. i. nach einer
Horizontallinie zu bezeichnen, deren Lage man dem höchsten
Wasserspiegel des Theilungspunctes gleich setzen mag.
§. 128. Es ist merkwürdig, dafs von einigen Canälen selbst
von dem Mittäglichen - Canal die genauen Nivellements fehlen,
denn in der Geschichte dieses Canals von Andreossy kommen verschiedene
Angaben des Falles und der Länge vor. Ja ich habe
Vor einigen Jahren die Anlage eines mehreren Millionen kostenden
Canals zu untersuchen gehabt; bey dem es an einer genauen
Karte und einem genauen Nivellement fehlte. Man wollte schon
über seine Fortsetzung entscheiden, wiewohl weder die topographische
Aufnahme der Gegend noch das specielle Nivellement
Vollend et waren.
§• 12g. W ir sehen daher aus dem Vorgetragenen, dafs die
Anlage der Canäle , wenn sie möglichst fehlerfrey ausfallen soll,
vielUeberlegung, eine gründliche Kenntnifs vom Canalbau, lange
Erfahrung .im Wasserbau, die Kunst genaue topographische
Karten aufzunehmen, die Gewässer nach allen Absichten mit
Oeconomie zu leiten; die Schleusen, Wehre, Durchlässe, Brückcanäle
und Ablässe mit Erfolg zu bauen;,so wie Dämme vollkommen
aüfzuführen ; und die Canalschiffe zweckmäfsig zu con-
struiren, erfodert. Es ist leicht gesagt. Man sollte den Flufs a
mit dem Flusse A mittelst eines Schiffahrts-Canals verbinden und
einige halten eine von solchen Personen, die im Canalbau gänzlich
unwissend sind, angegebene Idée zur Canallinie für eine merkwürdige
Angabe. Wenn aber die vorne aufgestellten Grundsätze
erwogen werden, und man bedenkt, wie viele Kenntnisse zu
ihrer Anwendung gehören, so dürfte der Lesrer anders urthei-
len. Bey der Ausführung entstehet nun dem „einen Canal anlegenden
Wa^serbaukundigen noch überdiefs viel Verdrufs , wovon
er das Opfer werden kann, wie es der Erfinder des Mittäglichen
Canal» (nach der Geschichte vom Andreossy) geworden ist.
Froddour in seinem Briefe an den Minister Colbert vom 6ten
Mai 1671., worin er von dem guten Fortgange und der baldigen
Vollendung der Arbeiten Nachricht gab,.setzt hinzu: „cependant
si vous voulez écouter la plupart des gens du pays , vous nen trouverez presque
point qui ne vous soutienne-que cette entreprise n aura aucun succès, car
outre les préjugés de l’ignorance, plusieurs en parlent par chagrin, peut etre
parce que pour fair le canal, on leur a pris quelque morceau de terre dont
ils n’ont pas été dédommagés au double, ou au triple selon qu ils se 1 étoient
proposé. Il y a d’ailleurs des esprits bourrus, qui vous diront la meme chose,
parce qu’ils sont acoutumés à désapprouver et a décrier tout ce qui s entreprend
d’extraordinaire. Il s’en trouve meme d assez mal tournés, pour en
parler mal, par l’envie et par la jalousie qu’ils ont contre le mérite et le bonheur
du Sieur Riquet.i£
Bey der Anlage der Canäle betrachten die habsüchtigen Müller
alle Gewässer als ihr Eigenthum, wenn ihre Mühlen gleich
zweckwidrig eingerichtet sind und daneben kaum -jg des fliefsen-
den Wassers bedürfen ; dann soll ihnen dennoch der Staat jede Ableitung
hoch bezahlen. Die Grund - Eigenthümer, die Reichen
für ihre Gärten , die Klöster für ihre Ländereyen : kurz alle fordern
nicht selten das Zehnfache des wahren Werth es für die
zum Canal erforderlichen Grundstücke. Diese Gemeinde will
den Canal ihrem Orte vorbey geführt wissen , die nächste will