Man pflanze daher jenseits des Strafsengrabens, auf eine Breite
von 40 bis 60 Klaftern und breiter canadaische, italienische oder
deutsche Pappeln, 4 bis 6 jährige, zehn bis zwölf Schuh lange
Zweige, 25 Schuh tief in den Boden und zwar im Herbste
oder vor Mitte Aprils. Zwischen diesen auf zehn bis achtzehn
Schuhe Abstand gesetzten Zweigen pflanze man auf acht Schuhe
Abstand andre dünnere und etwa drey bis vier Schuhe lange
Zweige am Rande einer 25 Schuhe ausgehobenen, drey bis vier
Schuhe im Durchmesser grofsen Oeffnung, d. i. in einer sogenannten
Gänsegrube. Diese Zweige geben dann ein Buschwerk,
zwischen welchem sich der Sand anlegt, von dem Laube der
Weiden fruchtbar gemacht wird, um eine Rasendecke zu erhalten.
Vorzüglich mufs dies geschehen , wenn man die im folgenden
§. vorkommenden Mittel in Anwendung bringt.
Was die Bankets und Grabenwände einer solcher in Sandgegenden,
oder von Kies anzulegenden Strafse betrifft, so mufsdarauf
Bedacht genommen werden, dafs sie eine Grasdecke erhalten, um
nicht von den Regengüssen fortgeschwemmt, oder von den Wm-
den weggewehet zu werden. Diese: Absicht läfst sich wohl
schwerlich leichter und mit mehr Oeconomie als auf folgende
Art erreichen. Wenn der Dammweg aufgeführt und die Gräben
ausgeworfen werden , so lege man sechs bis neun Zoll unter
der Oberfläche des Bankets der Grabensohle und Böschungen ,
alle sechs Zoll zerschnittene und eingefeuchtete Quäckenwurzeln
und zerhackte Rasenstücke, besäe dies mit Flugsand, Hafer,
Sandried und Heusaamen, wo möglich im Frühlinge während
der warmen Regentage. Damit alsdann der Sand nicht fortgewe-
bet werde, und der Saame nicht von der brennenden Sonnenhitze
vertrockene, bedecke man die besäeten Plätze mit Reisern,
unter denen der Saame gut aufkeimet. Eben diese Maafsregel
wende man bey Tannen-Ansaamungen längs der Strafse an,
welche gleichfalls zur Befestigung der Sandschollen dienen.
§. 94. Die beste A r t, solche Sandgegenden mit guten
Strafsen zu versehen, besteht auch darin, dafs in der Breite des
Fahrweges, über den Sand hin, eine halbe bis i|Schuhe dicke
Erdlage aufgefahren und auf derselben eine Kiesstrafse angelegt
werde. Wollte'man den Kies blos auf den Sand werfen, so
würde derselbe auf die Oberfläche der Strafse heraufgefahren werden
und ein schlechter Weg entstehen. Eben diese Vorsicht,
in Ansehung der Erdlage, mufs auch daselbst angewendet werden,
wo Steine in hinreichender Menge vorhanden sind, um eine
Bruchsteinstrafse aufzuführen. Dieser Fall wird jedoch in
solchen Gegenden, die aus einem flüchtigen Sande bestehen,
selten ein treten und no th wendig seyn, sondern man wird sich
mit Kieslagen befriedigen können. Anders aber ist der Fall bey
dem gelblichen Sande,, welcher nicht nur selbst vielen Thon und
Mergel enthält, sondern zwischen dem öfters Mergel - und Thonlagen
angetroffen werden. Ein Boden, der die Anlegung einer
guten Strafse sehr erschwert. Bey solchem wird man also ge-
nöthigt, die angegebene Erdlage und darüber Bruchstein und
Kieslagen zugleich oder letztere allein aufzuführen, wie es oben
gelehrt wurde, um eine feste Strafse zu erhalten. Da, wo aber
in solchen Sandgegenden alle Steine fehlen, mag man nebst jenen
Ansaamungen und Anpflanzungen einen Schuh hoch Erde
oder reinen Lehm auffahren lassen, damit der flüchtige Sand im
Fahrbette mehr Consistenz gewinne, und einen geringem W iderstand
für das Fuhrwerk verursache.
§. g5. Nachdem ich mich bis jetzt bemühet habe, die Anlage
dauerhafter und bequemer Kunststrafsen in den schwierigsten
sowohl, als leichten Fällen zu lehren: so wird es nicht überflüssig
seyn, noch ein solches Beyspiel, an welchem die Kunst, gute
Strafsen anzulegen, vorzüglich wird erkannt werden, anzuführen.
Das Ideal eines beschwerlichen Locals habe ich deswegen
auf der 101 Kupfertafel Fig. 12. in einer topographischen
Karte entworfen. Es stellt eine aus Felsen und Steingerölle bestehende
Gebirgsgegend dar, die viele Gewässer und Schluchten
enthält. Ihre Kuppe B liegt über dem höchsten Wasserstande
des Flusses A 621 Schuhe und von der Oberfläche oder dem