w ie inconsequent übrigens die mehresten Menschen in
ihren Urtheilen sind, sieht man auch daraus , dafs gerade diejenigen,
welche sich gegen das Anpflanzen von Alleen längs den
Strafsen erklären, weil dasselbe ihrer Meinung nach, den Strassen
zu viel Schatten gebe, und das Austrocknen verhindere,
sich der Waldungen zum Nachtheil der Strafsen annehmen, und
nicht zulassen wollen, dafs sie längs den Strafsen auf drey bis
vier Klafter Abstand ausgehauen werden, so dicht sie auch
übrigens sind ; dafs dieselben keinen besondern Nachtbeil für die
Strafsen darin finden , wenn solche mit hohen Plankenzäunen
und Mauern beschränkt, und eingeengt sind, ja darüber als
ganz gleichgültig für den^ Zustand der Strafsen hinweggehen.
Die Erfahrung hat aber in allen Ländern, die mit Anlagen von
Strafsenalleen verknüpften Schwierigkeiten erwiesen. Gegner davon
sind alle Strafenangränzer, weil die Bäume Schatten abwer-
fen , und wenn sie den Grundstücken zu nahe stehen , und nicht
ausgehauen werden , den Wachsthum der Fruchte hindern. In
den Gegenden, wo aber vor dreyfsig und mehreren Jahren, als
n o c h die Verordnungen der Regierungen genauer wie jetzt befolgt
wurden, indem die Beamten darauf wachten, Alleen angelegt
sind, geht es schon besser mit dem Fortkommen neuer, denn
die Mensehen sind daran gewöhnt, und meinen, es könne nicht
anders seyn. So geht es im WIrtembergischen, wie man mir
gesagt hat, mit der Anlage der Alleen ohne Anstand, nicht so
gut aber in vielen andern Ländern, wo man die neuen Alleen
zerstümmelt.
Im Allgemeinen gibt es daher in dem gröfsten Theile Euro-
pens nur ein Mittel, Bäume an den Strafsen fortzubringen. Die
Regierung mufs nämlich recht gute und starke Setzlinge zweckmässig,
und nach der Beschaffenheit der Localität auf öffentliche
Kosten pflanzen lassen , und sie dann denen an den Strafsen
anstofsenden Gemeinden und Grundeignern übergeben, welche
sie unterhalten müssen. Lassen diese die ausgegangenen und
beschädigten nicht durch gute Pflänzlinge ersetzen , so besorgen
es die Strafsenbaubeamte, auf ihre Kosten, über welches noch
eine Strafe von 8 fl. für jeden nicht von neuem gepflanzten Baum
in die Armenkasse des Orts abzureichen ist. Wer bey der Beschädigung
eines Baumes ertappt wird, mufs ihn nicht nur setzen
lassen, sondern auch 20 fl. in die Armencasse des Orts bezahlen,
solche auf der Strafse abverdienen, oder dafür Zuchthausstrafe
leiden. Auf diese Weise hat man eben so viele bey
der Sache interessirte Aufseher, als Strafsenangränzer, oder Gemeindeglieder,
und diesen ist die Lust benommen , die Pflänzlinge
selbst zu beschädigen, oder abzuhauen.
W o man aber den Gemeinden die Anlage der neuen Anpflanzungen
überläfst, werden nur elende Setzlinge, welche eine
wahre Satyre auf die Verordnungen sind , an den Strafsen auf
kurze Zeit stehen; da wird man aber auch keine Alleen haben!
Die Benutzung von den nach obigen Vorschlägen gesetzten Alleen
mag folgendermaassen seyn : Pappeln und Maulbeerbäume, wo-
bey die Regie leicht ist, mag die Chaussée-Casse benutzen. Von
Obstbäumen sollten die Angränzer die Früchte einsammeln,
weil die Wegemacher sonst nur auf die Obstbäume nicht aber
auf die Strafse-wachen, auch ihren eigenen Vortheil dabey verfolgen
würden, und die Regie beym Obstverkauf nicht thunlich ist.
N E U N T E R A B S C H N IT T .
Von dem Fuhrwerke, welches die Strafsen befährt*
§. 48. In so fern die Unterhaltung der Strafsen mehr oder
weniger Kosten und Sorgfalt erfordert, je nachdem das darüber
fahrende Fuhrwerk beschaffen ist, so gehört allerdings dessen
Einrichtung für den Strafsenbau. Die hundert und zweihundert
Centner tragenden Lastwägen zerstören nämlich in kurzer Zeit
die besten Strafsen , wenn ihre Räder sehmale Felgen haben, welche
unsern Fuhrwerken gemein sind. Besonders verderben die