in Leyden und Haarlem , sö wie in einigen Dörfern Nordhollands.
Die Ziegelsteine werden da entweder in Sand, Ziegelgraus
oder kleinen Muscheln auf die längste und schmälste Seite oder
Kantegesetzt und nicht selten zwey Reihen übereinander.
§. 77. Die Anlage einer Bruchsteinstrafse mit einem Grundbau
auf festem Boden Fig. 2. oder auf einem compact aufgefahrenen
Strafsendamm Fig. 5. b gehört zu den wesentlichsten Thei-
len des Strafsenbaues. Dabey mufs, wenn zuvor ihre Gründung
b Fig. 2. mit einer Wölbung *) von vier bis sechs Zoll Pariser
M. hoch fest aufgefahren und die Erde dazu auch zum Theil aus
dem Raume der Seitengräben genommen ist, das Steinlager zwischen
na auf die hohe Kante regelmäfsig und gewölbartig zwischen
den sechzehn bis achtzehn Zoll hohen Wrandsteinreihen
a e und a d, welche in die Gründung oder Planitze sechs bis
acht Zoll eingegraben sind, so dicht als möglich zu einer Höhe,
welche der Strafsenwölbung entspricht, und die in der Mitte zehn
bis zwölf Zoll, an den Seiten vier bis acht Zolle betragen kann,
aufgesetzt werden. Diese Wand - oder Leistensteine müssen mit
ihren Köpfen gleich anfänglich so gesetzt werden , dafs sie in
die Convexität der Oberfläche fallen, wenn der ganze Steinkörper
zusammengefahren ist, damit sie nicht hervorstehen und den
Ablauf des Wassers von der Strafse hemmen. Auch müssen sie
stärker und länger als die übrigen Grundlagersteine seyn, um
das Gewölbe oder das Grundlager zu schliefsen, wovon die Festigkeit
der Chaussée wesentlich abhängt. Defswegen ist auch
die compacte Anbermung der Bankets oder das Auffahren derselben
mit Sorgfalt zu bewerkstelligen.
Um bey Setzung der Steine des Grundbaues genau zu arbeiten,
bedient man sich einer aus Holz verfertigten Chablone, wel-
*) Wenn die Strafse abersteigt and an einer Berglehne geht, mag diese
Gründung der Queere der Strafse nach horizontal seyn, weil sonst die
Dicke des Steinkörpers ungleich werden würde, indem die Strafse nicht
eine convexe Oberfläche erhält.
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che über die Gründung gelegt wird und zwey Handhaben hat.
Dabey ist dann auch die Vorsicht zu beobachten , dafs die Steinfugen
nicht der Länge der Strafse nach fortlaufen, sondern es
mufs an eine Fuge wieder ein Stein anstofsen und ein Verband
entstehen. Wird dieselbe nicht beobachtet, so würde bey Ausfahrung
eines Geleises der Grundbau zugleich beschädigt werden.
Die gewölbartig im Grundbau zu setzenden Steine sollten nur
in Nothfällen breiter, als hoch seyn, weil derselbe sonst nicht
fest wird. Je weicher die Steine sind, desto gröfser mufs man
sie wählen; vor Allem aber die Zwischenräume mit kleinen festen
Steinen oder mit Kiesel ausfüllen und auskeilen. Nach langer
Zeit machen die letztem mit dem Strafsenschlamme einen ordentlichen
Mörtel, woher es dann kömmt, dafs viele beym
Aufbrechen alter Strafsen meinen, die Alten hätten zwischen
dem Grundbau eignen Mörtel gegossen. Damit nun die Gründung
oder Planitze recht comprimirt werde, so läfst man darauf
bey trockener Witterung einige Zeit das Fuhrwerk fahren. Die
Wandsteine werden dann mit einer Erdanbermung f c a g und
edah oder den Bankets geschlossen, welche aus einer guten
und aus der Plänitze ausgegrabenen Erde bestehen und festgestampft
seyn müssen, damit sie nicht ausweichen , folglich wie
dies im $.74 . angezeigt ist, die Widerlager des Fahr-oder
Steinweges bilden *). In diesem Betrachte ist es sehr gut, wenn
die Gründung an den Seiten des Steinpflasters gleich anfänglich
etwas höher mit Wägen aufgefahren wird, wie dies in der ci-
tirten Figur durch die punctirte Linie angezeigt ist, damit nämlich
die Bankets desto stärker comprimirt werden, eine gröfsere
Festigkeit erlangen und ein dauerhaftes Widerlager abgeben.
*) Da man aus der mit Wägen festgefahrnen Gründung bey trockenem
Wetternur mit Anstrengung und der im 4. B. S. 74. beschriebenen Rotthacke
die Erde zu den Bankets abnehmen kann, so mufs bey etwas feuchter
Witterung diese Arbeit unternommen werden. Sie befördert zugleich
die Compression , d. i. die Stärke und Haltbarkeit der Strafsen-
widerlager oder Bankets.
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