kommenden Rücksichten wegen nützlich, ja nothwendig: die
Oberfläche einer nahe an einem Berge, und längs demselben
anzulegenden und besonders einer mit Stützmauern zu versehenden
Strafse nicht convex zu machen, sondern derselben gegen
die Berglehne von ƒ nach g Fig. 8 eine Neigung zu geben. Wenn
der Umstand berücksichtiget wird, dafs diese geneigte Lage für
das Fuhrwerk nicht nachtheilig seyn darf, so wird nach- meiner
in diesem Betrachte gemachten Erfahrung dieselbe sich zur Stras-
senbreite wie 1 : 52 bey breiten, und wie bey schmalen
Strafsen verhalten müssen.
Hieraus werden folgende Vortheile entstehen.
r .| Wird nur ein Seitengraben d nothwendig. 2.) Die
Feuchtigkeit von der Futtermauer aD ab, und nach dem Graben
d hingeleitet. 3.) Das auf einer solchen, seitwärts gesenkten
und ihrer Länge nach fallenden Strafse abfliefsen.de Wasser
in seinem Lauf gehemmt, indem es nach dem Graben d hin seitwärts
einen Ablauf erhält. 4-) Unter diesen Umständen wird
daher das Deckmaterial nicht von der Straße, ihrer Länge nach
heruntergespült., weil, wiegesagt, des Wassers Abströmung über
die Strafse (ihrer Länge nach) durch den Seitenablauf gehemmt
wird. 5.) Verhindert aus dem Grunde die schräge Lage der
Strafsen-Oberfläche den stark abwärts wirkenden Schub der bergabfahrenden
Fuhrwerke, welcher auf solchen Strafsen, die drei
bis vier Zoll auf die Klafter fallen, für das Zugvieh eine Anstrengung
beim Aufhalten des Wagens verursacht, und doch ist dieses
Aulhalten von schweren Fuhrwerken bey vier Zoll Fall auf
die Klafter nothwendig, selbst wenn der Radschuh untergelegt
und die Hemkette angelegt ist.
Endlich dient eine solche nach der Berglehne geneigte Stra-
fsenoberfläche zur gröfsern Sicherheit der Fuhrwerke und Beruhigung
der Reisenden, alseine convex geformte; denn das Fuhrwerk
ist gegen das Umwerfen gesichert, und es läfst sich auf
Gebirgsstrafsen, die öfters in hohen Bergen eingeschnitten sind,
in einem Wagen ruhiger sitzen, wenn derselbe gegen den
Berg zu gelehnt ist, als wenn er nach der Stützmauer a D, also
näch dem Abgründe D C zu schief geht. I
§■ 14. Wenn gleich die Vortheile dieser einfachen Maafs-
regel einleuchtend sind, so ist sie meines Wissens doch äufserst
selten in Anwendung gebracht, und auf meine Veranlassung
erst seit einigen Jahren, anfänglich in der Oesterreichischen Monarchie
bey den Strafsen, die in Steyermark, Krain und von
Fiume gegen Carls tadt zu, angelegt sind, so wie in dem Königreiche
Baiern, mit dem besten Erfolg in Ausübung gekommen.
In diesem letztem Staate habe ich diese Regel in die
Dienstes - Instructionen für die beym Strafsenbau Angestellten aufgenommen,
da ich von ihrerGüte, durch die Erfahrung überzeugt
worden bin. Die so gebauten und ausgebesserten Strafsen
werden selbst nach den stärksten Regengüssen bald trocken, und
ihre Stützmauern halten sich trocken und vortreflich.
§■ i 5. Nur in zwey Fällen wird es nothwendig, die Oberfläche
der Strafsen cöncav zu machen; wenn nach Fig- 22. die
Abhänge des tiefen Hohlweges aus solchen Materien bestehen,
welche, sobald sie scarpirt sind, nachstürzen. Es fallen alsdann
die Seitengräben zu, und das Wasser mufs in den Strafsenkör-
per verseigen. Bey solchem Locale gebe man daher der Strafse
eine concave Oberfläche, wobey jedoch folgende Bedingungen
in Erfüllung gehen müssen; a) Es mufs die Strafse weder aus
aufgeworfenen Bruchsteinen, vielweniger aus Kiesel bestehen ,
weil sich darin das Wasser setzen, folglich die Strafse in kurzer
Zeit schlecht werden müfste. I ) Eine solche concave Strafse
mufs also von guten Steinen sorgfältig gepflastert, und etwas ab-
hängig seyn, damit das Wasser, vorzüglich z.ur Winterszeit
nicht darauf stehen bleibe, e) Dieser Abhang darf aber nicht
über drey Zoll auf die Klafter übertreflen, weil stärker steigende
Pflasterstrafsen, auf denen das Zugvieh mit seinen Hufen und
Klauen nicht tief genug eingreifen kann, sehr nachtheilig sind,
und um welcher Ursache willen Bergstrafsen, die mehr denn
drey Zoll per Klafter steigen, nicht gepflastert seyn sollen. Ein