ihn entfernt haben: Jener viel vermögender Landbesitzer will ihn
durch seinen Park gezogen wissen. Der Nachbar hingegen hätte
ihn bey seinem Schlosse vorbey geleitet. Die Müller und Grund-
eigner sind dagegen, weil die Zufuhr des Getraides auf ihn erleichtert
wird. Die Führleute sehen ihr Gewerbe durch die
Erleichterung des Transportes erschwert. Kurz es treten Menschen
aus vielen Ständen gegen die Anlage eines Canals auf, und
suchen die Arbeiten zu hindern, zu vertheuern, zu verläumden,
um die Regierung wankend zu machen. Unter allerley Vorwänden
bringen sie die Justizstellen ins Spiel. Von mehreren Behörden
Werden die Angaben der Müller als Orakel betrachtet, Entschädigungen
für Gewässer zu erkannt über deren Benutzung
nur der Staat disponiren kann, und die Niemande« verloren gehen
, noch die Gewerbe stören. Die Wasserbaukundigen , welche
die Anlage als Staatsbeamte machen , werden wie eine Parthey
behandelt, und nicht selten, von den Behörden verhöhnt.
Das Privat- Eigenthum wird mit Affectation hoch geehrt,' während
man das öffentliche Eigenthum, wozu ein Canal gezählt werden
mufs, und woran jeder Staatsbürger Theil hat, gleichsam
mit Füfsen tritt. Man sucht vergeblich in den Gesetzbüchern
bestimmte, deutliche, und der Natur entsprechende Gesetze: über
die Benutzung des Bodens und der Gewässer zu Canälen, wiewohl
dieselben sehr wünschenswerth sind, und eine Menge Prö-
cesse verhindern würden. Gehet dann die Canal-Arbeit anf^so
sind die dagegen Aufgebrachten bemühet, allés davon abzuhalten ;
man verlangt unerhörte Tage - und Fuhrlöhne, wie dies beym
Mittäglichen-Canal geschehen ist. Doch diesem kann man mit’
Anwendung des Militärs und der Regie - Fuhrwerke begegnen !
Alles dieses haben zWey Canalgesellschaftcn noch in den neuesten
Zeiten erfahren, die an ihrer Spitze sehr achtungswerthe
Patrioten hatten!
Vor dem Anfang der Canal - Arbeit mufs der General - Di-
rector geschickte, gut zu bezahlende Inspectoren und Ingenieurs
anstellen und die Local - Bau - Inspectionen in Beziehung auf den
Canal - und Schleusenbau zweckmäfsig organisiren. Die Regierung
mufs eine Ganalbau-Casse etabliren, woraus nur auf Anweisung
des General-Direktors oder im Allgemeinen aufContra-
signirung des L°cal - Bau - Direktors oder der Local- Bauinspectoren
die laufenden Ausgaben bezahlt werden mögen. Die Bau-
Casse mufs stets mit der nöthigen Baarschaft auf 2 Monate im
Voraus-.versehen seyn. Ehe die Arbeit beginnt, müssen den wahren
Bedürfnissen sich nähernde Kostenanschläge, welche je nach
den verschiedenen Bau - Gegenständen , als nach den Schleusen,
Dämmen, Brücken, Durchlässen, u. s. w. in besondere Abtheilungen
zerfallen gemacht werden. Es mufs für die Herbey-
schaffung der die Arbeit erleichternden Geräthschaften und Maschinen;
dauerhafter Steine des besten Bauholzes, guten Eisens
und der besten Bau - Materialien aller Art, die nur aufzufinden
sind, gesorgt werden. Man mufs geschickte Werkmeister, Magazin
Verwalter, und Bau - Aufseher anstellen. Erstere sollten
vorzüglich geübte Zimmerleute, Maurer und Schlosser seyn; bereits
bey grofsen Brücken - und Schleusen- Bauten gearbeitet haben.
W o möglich mufs man eigene Ziegeleyen, Kalchöfen und
Schmiede etabliren , zu den Maschinen und Geräthschaften geschickte
Wagnergesellen und Schmiede anstellen; damit der Preifs
der Fuhrlöhne nicht übertrieben werden könne, und die Bau-
Inspection von den Pferdebesitzern der Gegend nicht abhängig
gemacht werde, anfänglich eigene» Regie - Fuhrwerk einführen;
zu der Arbeit aber das Militär verwenden.
';.y °n den Arbeiten müssen zwey Journale geführt werden.
Das eine: bauwissenschaftlichen Inhaltes, worinn der Fortgang
der Arbeit , die Hindernisse und Schwierigkeiten; die Beobachtungen
und Erfahrungen aller Art, täglich von jedem inspiciren-
den Ingenieur eingetragen werden. Das zweyte Journal mufs
den oeconomisehen Theil des Baues begreiffen und eine Ueber-
sichtvon den Kosten der verschiedenen Arbeiten, in Beziehungauf
Flächen und Körper Maafs, darstellen. Diese ist von dem Bau-
Inspector und dem Controlleur gemeinschaftlich zu verfassen.