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ne solche Haltung versagen; so mufs man derselben eine desto
gröfsere Breite geben, damit eine den Absichten entsprechende
Wassermasse darinn Raum finde.
§. i n . Mit Hülfe genauer Local - Untersuchungen und
Bau - Anschlägen mufs man erörtern, ob es nicht besser sey,
dem Canale eine geringere Anzahl von Schleusen zu geben, und
ihn in längern Dämmungen zu führen, oder dessen Bett in tiefen
Excavationen zu legen. Wiewohl nun diese letztem bey gleichen
Kostenaufwande, dem Ackerbau mehr Grundstücke entziehen,
wegen der Breite, die sie erfodern, und dem Schnee einen gro-
fsen Bergeplatz geben, so mögen sie dennoch den hohen Dämmungen
vorgezogen werden, weil diese mehrere Schleusen erfodern,
und bey heftigen Regengüssen in Gefahr stehen, überströmt
und durchbrochen zu werden, folglich viele kostbare Seiten - Ablässe
nothwendig machen.
§. 112. Die aus einem Flusse abzuleitenden Schiffahrts-
Canäle müssen mit der Richtung des Stromes einen rechten, oder
wohl eher einen stumpfen als spitzen Wmkel bilden, um nicht
das Flufsmaterial, noch eine zu grofse Wassermasse aufzufangen,
welche bey Hocbgewässern die Ufer des Canals überschwemmen
würde. Dieser Rücksicht wegen müssen die längs dem Canale
aufgeworfene Dämme bis zur obersten .Schleuse so hoch angelegt
werden , dafs sie zwo Schuh , und darüber über die höchsten Gewässer
des Flusses hervorragen und das obere Thor dieser Schleuse
mufs eine gleiche Höhe erhalten. Auch ist der Canal den
Flufsinondationen mittelst Ufer, oder Queerdämmen zu entziehen.
Da die oberhalb der ersten Schleuse eines solchen von einem
Flusse abgehen den Canals liegende Canalstrecke, ohnge-
achtet der vorgeschriebenen Richtungen versandet und ver-
schlemmt, so wird es nothwendig, davon ab eine nach dem Flusse
zurückkehrende, mit einem Schütz zu verschliefsende Leitung
zu machen , die eine Spühlung dieser Canalstrecke , während die
erste Schleuse verschlossen ist, zuläfst.
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Diese Maafsregel wird sich jedoch nicht bey jedem Local in
Anwendung bringen, rlassen, und man ist dann genöthigt Aushebungen
des Materials vorzunehmen.
jeder von einem Flusse abgehende oder,-zwo Flüsse verbindende
Canal mufs in der Nähe der Flüsse so.tief gelegt werden,
dafc dessen Sohle unter.ihren niedrigsten Wasserstandc dergestalt
liege, damit in denen mit den Flüssen correspondirenden Haltungen
eine hinreichende Tiefe für. die Schiffahrt statt finde. Eine
gleiche Reget gilt für die den Flüssen zunächst liegenden Canal-
Schleusen. Fast sollte man diesen Grundsatz der Anführung un-
werth halten^* well er zu gemein ist, aber dennoch hat man ihn
selbst bey einen der breitesten und bedeutensten Canälen in Europa
aus den Augen gesetzt?, so dafs die Schiffahrt aus diesem Canal
während dem niedrigen Stande des i lauptfiusses unterbrochen
ist. Man wird sich, daher genöthigt sehen, noch eine Schleuse
mit niedrigem Falle anzulegen, oder die bestehende umzubauen.
Die Ausmündung des Canals in einen Flufs mufs in der Richtung
des untern Stromes liegen, damit dieselbe nicht vom Flufsmaterial
vdrstopft werde und mittelst eines Drehthores oder mit der
bey der Goudaischen Spühlschleuse B. iv . S-483. angewendeten Einrichtung
gespült werden. An. ihrer «obern Seite ist ein die Hochgewässer
übersteigender Damm anzulegen, damit sie von Beschädigungen
oder gänzlicher y^rschlammung frey sey.
ff. l i 3. Die Krümmungen der Canäle sind zur Bequemlichkeit
der Schiffahrt nach sanften Bögen zu ziehn, und |
bis i breiter, als die gerade Bahn zu machen.
ff. 114. Damit bey dem etwa eintretenden Bruch eines
Canal-Dammes nichtseine Haltung vollkommen das Wasser
verlieren möge ; so lege man unter den Brücken, oder zwischen
gemauerten Seitenwänden , zwey bewegliche hölzerne Stauwände;
Fluthwände; genannt. Jede mufs auf zwey Pfosten ruhen,
etwa einen Schuh über die Canal-Sohle gelegt werden; unten
in zwo Zapfen beweglich seyn, und in den Seitenmauern zwo
Füllungen, in die sie sich bewegen kann, finden.
V. Band. 13 ■