Referat bey jenen- haben können, woraus dann fast unausweichlich Dienstverzögerungen und
Chicanen entstehen; so ist es besser, das Wasser-Brücken-und Strafsenbauwesen blos der
Generaldirection unterzuordnen. Alsdann sollten in kleinen Provinzen oder Departements,
wo nicht sehr viel zu thun is t, keine Baudirectoren oder General-Inspectoren angestellt werden,
um Besoldungen zu ersparen und einer nicht durchaus nothwendigen Zwischenstelle zu
entbehren. Die Bauinspectoren stehen sodann unmittelbar unter der Generaldirection.
Wenn endlich in Erwägung, gezogen wird, dafs das Civilbauwesen zugleich von den
Wasser- und Brückenbaubeamten geleitet werden kann, wobey grofseSumm’en sowohl in Hinsicht
der Reisen und Besoldungen als der nöthigen Aufsicht erspart werden: sö scheint es räth-
lich zu seyn, alle diese Abtheilungen der Baukunde, wie in Preufsen, bey einem Departement
zu vereinigen, wovon jedoch der Bau der Schlösser des Regenten und der Civilbau in der
Hauptstadt , welche eine eigene Bau - Intendanz erfordern, auszunehmen wären.
Dies sind die allgemeinen Principien der Geschäftsführung, nach welchen meines Erachtens
das Bauwesen eingerichtet werden mufs, und die ich aus einer vieljährigen Erfahrung
unter verschiedenen Dienstverhältnissen abstrahirt habe. Dabey habe ich nicht die Mängel
des Geschäftsganges in irgend einem Lande anzeigen wollen, sondern blos im Allgemeinen davongesprochen.
Wiewohl diese Principien eigentlich nur für gröfsere Staatenberechnet sind,
so können sie doch mit geringen Modificationen auch auf kleinere mit dem besten Erfolge
angewendet werden.
D e r V e r fa s s e r ,
I N H A L T S - V E R Z E I C H N I S .
Seite
Fortsetzung des Vten Abschnitts vom
Schienfsenbau, worin die Construction
der Schleusen bey Dünkirchen, Grave-
lines, Slykens,. Muyden, von Calais,
Cherbourg, die runde Schleuse und der
achtfache Schleusenfall am mittäglichen
Canal, die Schleusen am Holsteinischen
' Canale, die vom Verf. zur Schiffbarmachung
der March vorgeschlägenen
Schleusen und andre raisonnirend beschrieben
ist. * . * 1 his 22
VIII. Abtheilung der Wissenschaft des
Wasserbaues, o dêr die Anlegung der■
Canäle und Schiffbarmachung der
:Flüsse . . ■ . . 22 6z.? 22 8
I . Abschnitt.
I I . Von dem BauderWehre aller Art und
der Construction einiger der merkwürdigsten
Wehre und Staudämme in Europa
und der vom Verf. an der March
vorgeschlagenen Grundablafswehre 22 bis 46
I I I . Von der Anlage der Wasserdurchlässe
unter dem Bette der Canäle . 4-6Ms 5o
IV . Von den Brückcanälen oder Brückwasserleitungen
zumBehufe der Schiffahrt
..............................................5obis53
V. Von den Zuführungs - oder Leitgräben,
welche in den Canälen das Speisewasser
fördern . . . . 53 bis 55
V I . Von den Wasserbehältern zur Speisung
der Canäle . . . • 55 bis 57
Seite
V I I . Von den beweglichen Brücken über
Canäle - undSchle.usenkammern . 57 bis 61
I I . Abschnitt.
Von der Anlage der SchifFahrtscanäle Er-
V klärung, Grundsätze und Maximen,
nach denen* dabey verfahren werden
mufs und von der besten Form der
Canalschiffe ■ »• * öi bis-114.
I I I . Abschnitt.
Darstellung einiger der lehrreichsten und
». merkwürdigsten Canäle . . 114.bis 155
IV . Abschnitt.
Von der Schiffbarmachung der Flüsse i55bi3 22&
IX. Abtheilung der Wissenschaft des
Wasserbaues. • • 229 bis <lb^
Von den künstlichen zur Verteidigung
der Festungen, der Flufs - und Küstengegenden
abzweckenden Überschwemmungen,
worin die raisonnirende Darstellung
der künstlichen Inondationen
Hollands, so wie die eBnutzung des
Strandes und der Seemündungen zum
Angriff und zur Ver teidigung in Beziehung
auf die zum I. Bande gehörigen
Karten vorkömmt . . ' ♦ 229
/.Einleitung . . . . 229 bis 231
I I . Von den Grundsätzen und Maximen
bey Anwendung militärischer Inondationen
.....................................23ib i s 237