tiefere Einrisse macht. Bey leichten Fuhrwerken , wenn die
Pferde kraftvoll sind, das Geschirr stark und der Fuhrmann
vorsichtig ist, darf das Rad erst bey sechs und acht Zoll Steigung
auf die Klafter gesperrt werden, wobey jedoch die Pferde
immer leiden, und welches nicht selten mit Gefahr verknüpft
ist, weil die Aufhalter zerreissen können.
§. 21. Die Schonung des Zugviehes erfodert es daher auch,
dafs die Bergstrafsen dergestalt angelegt werden, dafs sie von
der Ebene nur allmählig aufwärts steigen, anfänglich mag die
Steigung vier, dann drey“ zwey, und endlich einen Zolfaufdie
Klafter betragen. Alsdann lege man die Strafse, wo möglich,
wieder eine Strecke horizontal, lasse sie nun vier, drey, zwey,
und einen Zoll auf die Klafter steigen, damit das Zugvieh einige
Erleichterung und Ruhe gewinne, und wenn es ermüdet ist,
auf den Gipfel des Berges sanfter steigende Strafsen antreffe,' als
am Anfang desselben, wo es seine Kräfte noch nicht zu stark angestrengt
hatte. Je länger die Strafsen über. Berge geführt werden
müssen, desto sanfter ziehe man dieselben.
§. 22. Da, wo aber die Ausführung dieser aus der Erfahrung
gezogenen Regel vom Local nicht zugelassen wird, und
die Strafse mit drey bis vier Zoll auf die Klafter, auf sehr lange
Strecken, steigen mufs, lege man auf 80 bis a5o Klafter Abstand
die §. 4 beschriebenen Rasten oder Ruhestätten an, welche
demnach bey alten noch steilem Strafsen unentbehrlich sind ,
und ohne Aufschub bey Gelegenheit einer wesentlichen Reparatur
perpendiculair mit dem Strafsenzuge angelegt werden müssen.
Es ist sonach bey der Anlage einer Bergstrafse ein richtiges
Nivellement unentbehrlich.
§. 23. Eine jede über Berge gehende Strafse mufs, so viel
es nur immer möglich ist, in einem fort steigen, dann zuweilen
horizontal gelegt werden, aber nicht wieder fallen, um aber-
mahls zu steigen, weil sonst ein gröfseres Steigen und folglich
mehr Anstrengung für das Zugvieh entsteht. Da man, um die
genaue Absteckung des Abhanges oder Steigens einer Strafse mit
dem Nivellier-Instrument vornehmen zu können , den Steigungswinkel,
welcher dem Abhange entspricht, kennen mufs, so ist
die Gröfse desselben in folgender Tabelle enthalten, und die
Auflösung der Aufgaben mit angeführt.
Berechnung über die Steigungswinkel bey Anlage der Strafsen.
'5
0 £3 ‘“3
CO <UDi
1 3
3
4
5
6
78
9
10
11
Steigungs-
Winkel. X.
Steigung in
)llen auf eine
after Länge.
Steigungs-Winkel, x.
Minuten. | Secunden. N 3 Graden. | Minuten. | Secunden.
3 58,73 1 O 1 4 7
jfcoo
7 5 7 ,46 2 1 35 28,10
1 L 5 6,1 g 3 2 23 09,39
1 5 54,09 1 4 3 IO 4 7 ,3 8
T9 53,64 5 ' 3 58 20,99
23
•5 2,‘i'j
6 4
45 4 9 W
27
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39 47,2° Es verhält sich nämlich: ab : bc
bc
:: i : Tang*
43 4 5 ,9 1
folglich ist Tang
x — D, so is t:
— —a b:• Setzt man nun
= 90 — D.
S E C H S T E R A B S C H N I T T .
Von der trochnen Lage der Kunststrafsen , von der Ableitung des Wassers,
und von ihrer Versicherung gegen Verschüttung mit Steinen und Erdreich.
§. 24. Die Erhaltung einer Kunststrafse macht das Ableiten
des Wassers vom Strafsenkörper nothwendig: deswegen mufs
man ihn so viel als thunlich ist, beym trocknen Boden wenigstens
zwey Schuh, beym nassen drey bis vier Schuh über das
natürliche Terrain erheben, und da, wo das Erdreich wasserhaltig
oder thonigt ist, oder die Seitengräben unentbehrlich sind ,
und das darin gesammelte Wasser unter die Strafse durchgeführt