Fahrwege der Brücke 676 Schuhe entfernt. Ein vorzügliches
Bedingnifs bey der Anlegung dieser Strafse besteht darin, dafs
ihre gröfste Steigung auf die Klafter vier Zoll und wo möglich,
auf langen Strecken, nur zwey Zoll betrage, damit sie für das
Zugvieh nicht zu unbequem sey. Zweytens ,. dafs sie auf der ge-
sammten Strecke von der Brücke bis zur Bergkuppe B stets steig
e , und auf einige Distanzen, insbesondere aber in den Wendungen,
horizontal gelegt werde, mithin nicht bald falle, bald
wieder steige.
§. 96. Die Karte Fig. 12 zeigt uns.alle Bergschluchten;
die Bergrücken und Abhänge, so, dafs man auf derselben schon
beyläufig den Strafsenzug, nicht in Rücksicht der Länge, sondern
der Lage desselben bestimmen kann. Die Länge desselben
hängt nämlich von dem Falle ab, welcher der Strafse gegeben
Werden soll, und es mufs daher das Profil des-Berges zwischen
B und A , aufgetragen seyn. Dasselbe (vid. Fig. i 3 .) reicht
aber nicht allein hin, sondern ein genaues Nivellement der ganzen
Steigung worin diejenigen Bergkuppen und Abhänge auf und
an denen der Strafsenzug in Anbetracht der Beschaffenheit des
Terrains, der Lage der Gewässer und der Form der Felsenwände
gelegt werden kann, nivellirt wird, um die Wahl dieses Strafsen-
zuges mit aller erdenklichen Ueberlegung zu treffen, mufs zum
Grunde der Wahl des Strafsenzuges gelegt werden. Die
genaue Aufnahme und das Nivellement sind daher die ersten
Vorbereitungen dazu. Die Karte ( Fig. 12) zeigt nämlich,
dafs man die Strafse unter dem Wfldbache a p bey a
mit den mindesten Kosten übersetzen kann, und das Letztere
oder das Profil, Fig. 13 , zeigt, in Beziehung auf jene Karte,
dafs , wenn man den von der Brücke q nach b c a bezeichneten
Strafsenzug wählt, die Neigung 3^65 Zoll auf die Klafter betragen
wird. Wenn nämlich die Strafsenwendung bc, welche horizontal
angelegt werden mufs, vorher abgerechnet wird: so beträgt
die Strafsenlänge noch drey hundert fünf und dreyfsig Klafter.
Da nun die Höhe a sechs und neunzig Schuh über den
Fahrweg der Brücke A oder p liegt: so erhält man jene angegebene
Steigung von 3~6q Zoll auf die Klafter.
§. 97. Ueber den beya sich abstürzenden Wlldbach kann aber
defswegen eine Brücke nicht angelegt werden, weil ihr Bogen
von den herabrollenden Steinen verstopft und dann nicht nur die
Brücke, sondern auch ein Theil der Strafse weggerissen werden
könnte. Es ist daher nothwendig, hier eine Durchfahrt a zu
wölben, welche zugleich ein hinreichend breites Gerinne (Schuttgerinne
a) macht, über welches das Steingerölle,. so wie das
Wildwasser, ungehindert ab&türzt, wie dies in der citirten i4ten
Figur zu sehen ist. Da sich nun oberhalb des Punctes a drey
Bergschluchten vereinigen, und das in der dritten Schlucht herabstürzende
Wasser die Strafse zerreissen könnte, so mufs bey d,
Fig. 12, eine starke Futtermauer angelegt und so ihr Fufs gegen
das Einreissen des Wrassers hinlänglich gesichert werden.
§. 98. Bey der Anlage oder Auswahl der zweyten Haupt-
strafsenkrümmung ist nicht aufser Acht zu lassen: dafs dieselbe
über 3 und 4 hinaus nicht gezogen werden kann, weil sie sonst
wieder fallen mufste, indem diese Bergkuppe nach’G. zufällt. Da
nun der ganze Weg von a ’nach 3, 4 und e, ohne die horizon-
taleVVendung 3 , 4 zu rechnen, 240 Klafter läng ist, und die
Steigung von a nach e, Fig. 13, sechzig Schuh beträgt, so erhält
man auf die Klafter 3yjr Zoll Steigung, “welche'für das Zugvieh
und Fuhrwerk nicht sehr unbequem ist. Zwischen e und E liegen
drey Bergschluchten, e, 1 und 2 (siehe in der löten Figur
die Ansicht),, von welcher die erstere bey e einen starken Bergstrom
abführt, wo hingegen in den andern beyden nur kleine
Giefsbäche sprudeln. Ueber dieselben hin mufs also, wie der
Plan zeigt, die Strafse geführt werden. Des Bergstroms und der
Giefsbäche wegen sind nun drey Bogen, welche die höchsten
Gewässer durchlassen, anzulegen. Hier, wie überall, mufs man
die örtliche Beschaffenheit benutzen, die Bogen an die natürlichen