3 ) anlegen. Diese wird bey Hochgewässern gleichfalls zu Offnen
seyn, um einen Theil derselben abzulassen.
§. 243. Nach den angestellten Messungen und Beobachtungen
sollten noch folgende Entwässerungswehre angelegt werden.
x) Bey der Kupferhammer-Mühle ohnweit Ollmütz ein
Wehr mit 2 Oeffnungen zu i 3i Fufs— also 27 Fufs Oeffnung.
2) Ohnweit der Mühle zu Bolelauz mit 2 Oeffnungen zu 14
F u fs— also 28 Fufs Oeffnung. 3 ) Ohnweit der Mühle zu
Cremsier mit 2 Oeffnungen zu 19 Fufs — also 38 Fufs Oeffnung.
4) Ohnweit der Mühle zu Quasitz mit 3 Oeffnungen zu i 3 Fufs
— also 39 Fufs Oeffnung. 5) Ohnweit der Mühle zu Napage-
del mit 3 Oeffnungen zu 14 Fufs also 42 Fufs Oeffnung. 6)
Ohnweit der Mühle Nadaconitz mit 3 Oeffnungen zu 14^ Fufs
— also 43j Fufs Oeffnung. 7) Oh nweit der Mühle zu Ostrau
mit 3 Oeffnungen zu i 5 Fufs — also 45 Fufs Oeffnung. 8)
Ohnweit der Mühle zu Wessely mit 3 Oeffnungen zu i 5 Fufs
— also 45 Fufs Oeffnung. 9) Ohnweit der Mühle zu Robatez
mit 3 Oeffnungen zu iS\ Fufs— also 4io\ Fufs Oeffnung. 10)
Nahe bey der Mühle zu Gedingen ein Wehr mit 3 Oeffnungen
zu 16 Fufs — also zu 48 Fufs Weite. Die Entwässerungs -Canäle
, worinn diese Durchlafswehre zu liegen kommen, sollten |
breiter seyn. Während dem niedrigen Wasser wird man also
die Wehre zum Behuf der Mühlen zu setzen, beym Eintritt
der Hochgewässer aber schnell öffnen , wie dies S. 37 beschrieben
ist, und auf diese Weise dieselben unschädlich abführen.
Die zehn Seitencanäle, zur Schiffahrt dienend , sollten eine
Breite von 40 erhalten, da sie nur kurz sind. Ausser den zehen
Kammerschleusen, werden zwischen Cremsir und Bolelauz,
zwey Wasserstauungen mit Durchlässen in das Bett der March
nothwendig, damit dieselbe die zur Schiffahrt erforderliche Tiefe
stets behalte. Nur drey Mühlen und zwar die schlechtesten , sollten
bey diesem Vorschläge eingebüfst werden, weil sie durchaus
mit den Anlagen der Schiffahrt und mit der Entfernung der
schädlichen Ueberschwemmungen unvereinbarlich sind, nämlich
die Cistower-Kropiner- und Lanshuter-Mühlen. Der Ziehwe»
sollte eine Breite von x8 erhalten, mit den nöthigen Brücken
versehen seyn und 5 bis 6' Uber den niedrigsten Wasserstand
zu liegen kommen , weil noch bey 3 bis 4' der Strom für die
Schiffahrt bequem ist.
Dieser Flufs wird, auf diese Weise regulirt, selbst bey der
dürren Jahreszeit, auf seichten Stellen 3A bis 9' 8" Wassertiefe
haben, nur zwischen x| bis 4 'Geschwindigkeit fliefsen, folglich
für die Schiffahrt sehr bequem seyn !
§• 244- Uie Vortheile, welche aus dieser Unternehmung
zu erwarten sind, entwickelt folgende Darstellung. Wenn in
Erwägung gezogen wdrd, dafs alle Waaren, die von der Levante
nach dem Norden gehen, gröfstentheils Europa umschiffen müssen,,
so ist eine bequeme Commerzial - Strafse vom Adriatischen
Meere bis zur Ostsee sehr wünschenswerth. Gegenwärtig entbehrt
man dieselbe wegen der theuren Landfracht! Ist aber der
Marchflufs schiffbar, so ist auf dem Wege von 177 Meilen, nämlich
von Iriest bis Stettin, nur ein Landweg von 71 Meilen
zu machen; folglich eine Wasserstrafse von 106 Meilen. Dieselbe
wird bestehen , a) in dem östereichischen Canal von Neustadt
bis Wien ; b) der Donau bis Theben ; c) dem Marchflusse
bis Ollmütz und d) von Ratibor bis Stettin in die Oder.
Bey diesem Wege kann der Kaufmann fast den Tag berechnen,
an welchem seine Waare anlangt und er hat keine Assecuranz
zu bezahlen , wohingegen dieselben jetzt den Weg um Europa
nehmen, das ist, blos von Sicilien angerechnet 880 Meilen, machen
müssen und einem grofsen Risico ausgesetzt sind. Von
Wien bis Ollmütz würde die Länge der Wasserstrafse 40 Meilen
ausmachen. Rechnet man nur pr. Zentner und Meile 2 kr.
Wasserfracht; so macht das bey einer Million Zentner, welche
in den ersten Jahren von Wien nach Ollmütz und wieder zurück
transportirt werden dürften, 1333333 fl. 20 kr. Hie-
bey ist vorausgesetzt, dafs. immer noch der Vorurtheile und der.
zugefrornen Flüsse wegen der gröfste Theil von Waaren fort-
f . Band. 28.