fallende Schiff und jedes der übrigen Schiffe aus der oberen Haltung,
und endlich vom Theilungspunkte eine Füllmasse, wenn
nähmlich die Kammern noch mit der Fiottmasse versehen sind.
3tens Bey offenen Thoren mufs aber auch diese so vielmahl als
Kammern weniger einer sind aus der oberen Haltung gezogen
werden; denn nur in der unteren Kammer stehet die Flottmasse
fortwährend, weil ihr Boden mit dem der unteren Haltung ^gleich
hoch liegt.
Dieser letzte Fall wird in Praxis zum öftern Vorkommen,
indem die Kammern ihr Wasser durch die Thore bald verlieh-
ren; auch die Schleusenwärter leichter und schneller, wenn vor
dem Durchgang der Schiffe die Schleusenthore offen stehen, ma-
növriren. In diesem Falle leiden auch die Thore , Schleusenwände,
und die Fallmauer nicht so viel als wenn man die
Thore zuläfst, die dennoch das Wasser aus den Kammern in
kurzer Zeit durchziehen lassen. Es ist daher besser dasselbe bey
Zeiten abzulassen, das ist die Thore zu öffnen , folglich die Kammern
zu leeren.
Indessen wird aus diesem Grunde nicht allein der achtfache
oder acht Kammern enthaltende Schleusenfall zu Fonserane
(Tab. 76.) nur alle zwey Tage gebraucht, sondern auch wegen
der Wasserersparnifs , die nähmlich eintritt, wenn eine Convoi
von Schiffen den Schleusen fall hinauf steigt, und eine andere
hinabfällt, wie ich bald näher zeigen werde.
a) Sobald nähmlich ein Schiff diesen achtfachen Schleusenfall
hinauf gestiegen ist, und ein anderes von der oberen in die untere
Haltung durch ihn fällt: so consumirt die Durchschleusung
beyder Schiffe acht Füllmassen und sieben Flottmassen, b) Fällt
das erste Schiff aus der oberen Haltung in die untere: so gebraucht
dasselbe einer Füll- und Flottmasse zu dessen Durchschleusung
der acht Kammern und das zweite den entgegengesetzten Weg
kommende, d. i. das steigende Schiff acht Füllmassen und sieben
Flottmassen ; folglich verliert man auf diese Weise bey beyden
Schiffen eine Füll - und Flottmasse. Hieraus gehet also der Vortheil
des ersten Manövers hervor, dessen man sich daher stets
bedienen sollte. Man sollte nähmlich allemahl die Durchschleusung
bey gekuppelten Schleusen mit dem Steigen der Schiffe aus
der unteren in die obere Haltung den Anfang machen und dann
erst die in der oberen Haltung liegenden Schiffe abwärts Schleusen.
§. 91. Beym Absteigen eines . Schiffes durch gekuppelte
Kammern gebraucht also das erste Schiff so viel Flottmassen als
Kammern weniger eine, wenn der Schleusenfall vier, fünf,
u. s. w. Kammern hat und eine Füllmasse, bey zwey Kammern
wird eine Flottmasse und eine Füllmasse gebraucht. Ein
den Schleusenfall hinauf steigendes Schiff bedarf, bey drey Kammern
, drey Füllmassen, und zwey Flottmassen. Also auch hieraus
gehet die Nothwendigkeit hervor, die untenliegenden Schiffe
erst einen gekuppelten Schleusenfall hinaufsteigen zu lassen, ehe
man andere herabschleufst. Zur gröfsten Wasserersparnifs ist es
also auch nothwendig: dafs in der oberen Haltung vor dem
Schleusenfall eben so viele Schiffe zum Herabsteigen bereit liegen
als in der unter dem Schleusenfall befindlichen Haltung auf das
Hinaufsteigen wartende Schiff befindlich sind. Man mufs also
die letzteren Schiffe, so viel deren auch da sind, ( in gekuppelten
Schleusen ) erst hinaufschleusen, ehe man die in der obern Haltung
stehenden abwärts schleufst. Diese Regel wird bey dem
Schleusenfall zu Fonserane (Tab. 97.) genau befolgt. Nur alle
zwey Tage wird, wie gesagt, derselbe gebraucht, und alsdenn
steigen zuweilen aus der Haltung NotreDame, wenn des Orb-
flusses hohe Anschwellung vorüber ist, 4° Schiffe hintereinander
aufwärts und nachher eben so viele abwärts. So werden also
zu dem Herauf- und Hinunterschleusen einer gewissen Anzahl
Schiffe n in einem mehrere Kammern enthaltenden Schleusen falle
zweymahl so viele Füllmassen als aufsteigende Schiffe -j- der Anzahl
Kammern — 1 erfordert. Es sollen z. B. in dem Schleusenfalle
von Fonserane sechs Schiffe hinauf und eben so viele hinab
geschleufst werden; so erhält man 6 X 2 "h 7 ~ 19 Füllmassen
und 18 Flottmassen zum Wasserbedarf.