re; denn solche Strafsendämme sind in diesen Beziehungen den
Deichen oder Dämmen vollkommen gleich. Es wird daher der
Leser auf den citirten Inhalt hingewiesen und ich bemerke nur
noch, dafs man bey der Gründung derStrafsen, wenn sie nicht
aus hohen Aufdämmungen besteht, die Gräben mit einem schweren
Pfluge zur Ersparung der Arbeit aus dem Terrain ausschnei-
den kann, wenigstens im Rohen, wo alsdann das Auswerfen
mit der Schaufel leicht von Statten geht.
§. 64. Ist der Strafsendamm (Fig. 3i ) akbmcde undg
je nach den hydrotechnischen Absichten des Deichbaues aufgefahren,
so wird darauf entweder eine Pflaster- Bruchstein - Kieseloder
Ziegelstrafse angelegt. Das Banket b n mufs vorher aufgekarrt
seyn, weil es dem Körper des Fahrweges n m zum W iderlager
dient. Der Strafse selbst wird von c nach b ein geringer
Fall gegeben, weil bey c ein Graben überflüssig ist, da die
Böschung c d eine zu kleine Fläche ist, als dafs sich darauf vieles
W’ asser sammeln, oder davon auf die Strafse fliefsen könnte.
Damit dieses wenige Wasser nicht in den Wasserkörper
eindringe, so ist es gut, den Raum cm mit kleinen Steinen
zu pflastern.
§. 65. Zur Gründung einerStrafse auf sehr nassem und von
Quellen durchschnittenen Thonboden, auf Torfboden, Sumpf
und flüchtigem Sande, mufs man sich einer bis zwey Lagen von
Faschinen oder Buschholz, die auf den Seiten mit Wappen überzogen
werden, bedienen und dazu das von Laub befreyte feste
Holz wählen , damit nachher die Strafse sich nicht zu sehr senke.
§. 66. Die dritte und schwierigste Art von Gründung
wird bey einem schwebenden Morastboden oder durch ein Gewässer
nothwendig.
Da, wo man des Faschinenbaues unkundig ist, sind die
über einen wässerigen Thonboden, über Torfmoore und Moräste
führenden Strafsen mit Knüppelholz gegründet, welches in
der Queere übereinander gelegt wurde. Bekanntlich sinken die
einzelnen Knüppel oder Rundhölzer in den Morast hinein; wenn
aber mehrere aufeinander gelegt werden, so fährt es sich auf
solchen Knüppelwegen so schlecht, dafs es kaum zum Aushalten
ist, im Trott zu fahren. Insofern sich in einem ungünstigen
Morastboden keine Seitengräben anbringen lassen, so mufs die
Strafsengründung ab (Fig. 9.) dergestalt eingerichtet werden,
dafs sie den gesammten Strafsenkörper und das die Strafsen befahrende
Fuhrwerk trägt. Es kann daher der Bau einer solchen
Strafse nur nach einiger Zeit, wenn sich dessen verschiedene
Lagen vollkommen gesetzt haben, vollendet werden.
In einigen morastigen Gegenden sind Balken-und Pfahl-
Roste angelegt und darauf die Strafse gegründet worden. Nach
einiger Zeit haben sich aber dergleichen äufserst kostbare Anlagen
sehr ungleich gesenkt. Es ist daher eine wahre Ersparnifs,
wenn man sich bey solchem Locale des Fäschinenhaues bedient.
Nur mufs derselbe nicht aus einzelnen Faschinen, sondern aus
Buschlagen, mit Wippen und Pfählen verbunden, aufgeführt
werden, wie dies im I. Bande gelehrt ist.
§ :„J>7. Soll nun eine solche Strafse angelegt werden, so
muls man zuerst ein Buschbett ab Fig. 9., welches aus ausgebreiteten
ßuschlagen besteht, worauf kleine, 6 Zoll dicke, und
alle 6 Zoll mit Weiden gebundene; mehrere Klafter lange Busch-
Würste oder Wippen auf 3 bis 5 Schuhe Abstand gelegt, und
mit vier Schuhe langen und zwey Zoll dicken gespitzten Pfählen
auf den Buschlagen befestigt werden, aufführen. Jede einzelne
Buschlage mag i | bis 2 Schuhe dick seyn, und mufs mit Kiesel,
der in die Zwischenräume der Reiser einrieselt, einen Schuh
hoch beschüttet werden. So. wie nun eine solche Lage amfängt,
in den Morast einzusinken, wird eine zweyte aufgeführt, bis dieses
Werk etwa drey bis vier Schuhe über der Oberfläche des
Morastwassers emporgestiegen ist. Jetzt wird dasselbe l j Schuh
hoch mit Kiesel beschwert und so bleibt es mehrere Monate liegen,
damit man sehe, ob es sich nachsenke. Tritt dieser Fall
ein , so wird abermals ein Buscblager über den Kieseln oder
Bruchsteinlage von etwa i\ Schuhen aufgeführt und auf diese