scher kein Alliirter ist, treten, müssen sich mehrere vereinigt haben
, damit so wenige als möglich in dieses Land eingehen. Diese
wenigen sind aber gut zu unterhalten, durch Pässe oder längs
Festungen und leicht zu befestigende Positionen zu führen, damit
sie im Fall derNoth verhtheidigt werden mögen. Die W i derlager
einiger Brücken und die Engpässe formirende Strafsen solL-
ten Minenkammern enthalten, damit man sie im Fall der Noth
sprengen , und der Feind sie nicht passiren könne. Zu diesem Behübe
müssen die Brücken -Oeffnungen der hölzernen Brücken so weit
seyn, dafsman von einem Joche zum andern nicht den gröfstenBaum
überlegen kann, folglich wenigstens eine Weite von 60' haben.
In Hinsicht der Landesverteidigung sind daher die grofsen Uänge-
und Sprengwerke, welche ich seit einem Jahre bey den Brücken
in Bayern und namentlich an denen bey Landsberg, Augsburg,
Freysingen und Neu-Oettingen angewendet habe, vortheilhaft
und verdienen nachgeahmt zu werden.
§. 42. So wie. die mehresten Länder zu wenig Kuiistsfra-
fsen haben, können andere auch von zu vielen durchschnitten
seyn. a) wegen der oben bemerkten militairischen Rücksicht,
und dafs auf vielen und besonders nahe parallel laufenden
Strafsen dem an Stärke überlegenen Feind ein grofser Vortheil
zusteht, b) die vielen Parallel-Haupt-Strafsen dem Aerarium
zu grofse Summen kosten und d) das Fuhrwesen zu sehr zerstreuen
, so dafs die an denselben wohnenden Fuhrleute sich
ni cht nähren können, daher sich denn ihre Anzahl verringert
und die Concurrenz aufgehoben; mithin der Fuhrlohn verteuert
wird. Eine allgemeine Regel über die Anzahl und Länge
der Hauptstrafsen läfst sich indessen nicht geben, sondern nur
nach der Erfahrung näherungsweise annehmen: dafs in einem
Lande, worin der Verkehr grofs und die Bevölkerung stark ist,
auf je zwo und eine halbe Quadratmeile eine Längenmeile Haupt-
strafse gehn sollte, wenn nämlich diese Strafsen aufs zweckmä-
fsigste vertheilt und gezogen sind. Oestreich ob der Ens, worin
dieser Fall eintritt, gibt hiervon ein lehrreiches Beyspiel. Gebirgsländer
werden bey einer ansehnlichen Bevölkerung, da die Strafsen
nur in den Hauptthälern geführt werden können, auf drey
Quadratmeilen eine Längenmeile Strafsen bedürfen. W ir wollen
diese bey manchem Local zu verändernde Bestimmung gegen
folgende Verhältnisse,, die dem Leser gewifs nicht unwillkommen
seyn werden , halten.
L ä n d e r . Halten
Quadratmeilen
die
Chausseen
betragen
an
Meilen
Es kömmt daher auf
Quadratmeilen eine
chaussirte Strafse
Längenmeile
Baiern
Tyrol . . . .
Im gesamten Königreich Baiern
Böhmen . . . .
Niederösterreich
Oesterreich ob der Ens
Steyermark
Kärnten . . . .
Krain . . . .
Mähren und Schlesien
Ostgallizien
' 589
5 X 7,5 2
L!Po
951,40
354,20
2.32,75.
4 1 1j5o
200,60
283,2;)
55i,g3
1663,44
400
i 37
9*5o
1 75'
86
■
96
43
67
98
3oo
1Aj , :
3.77
2,()f)
12,68
■ 4,11
2,84
4,28
4,65
3,47
5,62
5,54 - '
Aus dieser Uebersicht geht, demnach hervor: dafs unter allen
darin vorkommenden Ländern Bayern die mehresten Chausseen
und Böhmen die wenigsten hat: dafs'letzterm nach der gegebenen
Näherungsregel noch 3oo Meilen Strafsen fehlen und erste-
res an 235 Meilen genug hätte, folglich 160 Meilen in Innere-
Communications-Strafsen verwandelt werden könnten-, die man
gleichwohl, mittelst der unentgeldlichen Concurrenz zur Beyfuhr
des Materials und der Arbeiten gut unterhalten müfste. Die
Länge dieser letztem Wege richtet sich vorzüglich nach der Lage
der kleinen Städte, Flecken, kleinen Manufactur-Oerter und
grofsen Dörfern!