Gabel-und zweirädrigten Frachtwägen die Strafsen, weil aus
ihren zwei Zoll schmalen Radschienen ein Zoll starke Schiennägel
hervorstehen, womit dem Strafsenkörper tiefe Geleise eingeschnitten
werden.
Ein anderer Fehler unserer Fuhrwerke besteht darin, daß
sie zu kleine Räder und zu dicke Achsen haben. Ein dritter findet
in der Ungleichheit des Abstands ihrer Räder statt und ein
vierter ist darin anzutreffen, dafs die Fuhrleute die Lasten zu
hoch laden.
§. 4g. Was die hreitfelgigten Räder der Frachtwägen an-
hetrift, die schon längst in England angewendet, und in Frankreich
seit einem Jahre verordnet sind, so ist es klar, dafs sie die
Strafsen schonen, indem sie die von schmalfelgigten Rädern gemachten
Geleise wieder zufüllen, und die Strafsen gleichsam
ebenen.
In England , wo die Innern - Communicationen mit grosser
Sorgfalt behandelt werden, sind sje zuerst eingeführt,' denn
nach dem Reglement von 1771 müssen die Felgen bey hundert
zwanzig Centner führenden Lastwägen 9 Zoll breit seyn; 6" wenn
der W'agen 85 Centner hat. Zur Sommerszeit, wo das Material
leichter zermalmt wird, werden 20 bis 3o Centner weniger erlaubt.
Nach London darf kein Frachtwagen kommen , dessen
Felgen nicht 6" breit sind. Ja, es werden die englischen Kies-
slrafsen von Fuhrwerken befahren, deren Räder g, 12 bis 16“
breite Felgen haben; nach welchem Verhältnifse auch das W e gegeld
geringer ist. Schon die grofse Kaiserin Maria Theresia
war von der Nützlichkeit der breiten Radschienen überzeugt, und
erliefs daher im Jahre 1768 die Verordnung, dafs die Lastwägen
nicht mehr als sechzig Centner laden sollten; solche aber, deren
Räder 6" breite Felgen hätten, könnten so viel, als der Fuhrmann
wollte, aufnehmen. Dieses wohlthätige Gesetz ist aber
niemahls in Ausübung gekommen, weil die öffentlichen Strafsen
selten patriotischeStellvertreter hatten , und die Baubeamten weniger
als die Fuhrleute gehört wurden! In Frankreich ist am 23.
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Junius vorigen Jahres in dieser Hinsicht unter andern folgendes
verordnet. Ein Lastwagen, wrelcher hundert Centner trägt,
soll breite Radschienen erhalten; Wägen, die hundert sieben
und sechzig Zentner führen, deren Räder sollen 9 ^ Zoll
breite Felgen haben. Die schmalfelgigten Räder habende Land-
Oecoiiomie-Wägen sollen nicht schwerer als 3i Centner 7 Pf.
seyn. Von dieser Regel sind die zum Transport des Bauholzes
und der Bausteine bestimmten Fuhrwerke, so wie das Militair-
Fuhrwesen befreit. Auch die Baierische Regierung hat in einem
Theile des Königreichs die hreitfelgigten Räder dadurch einzuführen
gesucht, dafs, nach dem im vorigen Jahre in Tyroleingeführten
Wegegeld-Tarif von solchen Fuhrwerken, deren Räder
sechs Zoll breite Felgen haben, ein Viertheil, und für diejenigen,
deren Radschienen 9"breit sind, die Hälfte weniger an W egegeld
bezahlt wird, als für solche, welche schmalfelgigte Räder
| | aben. Diese letzte Maafsregel sollte in allen Ländern, worin die
Strafsen ohne tiefe Geleise sind , mithin den Gebrauch breitfelgig-
ter Räder zu lassen , in Anwendung kommen. Auf solchen Strassen
die aber noch sehr tiefe und in Felsen eingeschnittene Geleise
haben , können sie freylich nicht gebraucht werden; aber ich
hoffe, dafs sich alle Regierungen in Europa die Anlegung bequemer
Strafsen zum eignen Geschäfte machen werden, und daher
auch, gleich wie in England, wo die hreitfelgigten Räder
die vorzüglichste Ursache des guten Zustandes der Strafsen sind,
die hreitfelgigten Räder einführen und die schmalfelgigten an
schweren Lastwägen, welche über 60 Ctr. laden, d. i. nicht mehr
denn mit vier Pferden fahren, untersagen: für 5 bis 6 Pferde 6
Zoll, für 6 bis 8 Pferde 6 bis 9 Zoll und für 8 bis 12 Pferde 9
bis 12 Zoll breite Felgen bey einer Strafe von 10 fl. auf jeder Post-
Station vorschreiben werden. Vorzüglich sind solche Räder auch
ein grofses Ersparnifs bey Anlegung der Strafsen, denn sie erfordern
keinen so dicken Strafsenkörper, als die schmalfelgigten.
Die von London nach Dower führende Kiesstrafse hat deswegen
nur eine Dicke von 14 bis 15 Zoll, und in üg anz EnOgland be