
tionen ihn zu baldiger Abreise zwängen. — Der Vice-König
schickte darauf Beamte zur Untersuchung nach L i n - t i n ; am 4. Februar
kam mit Erlaubniss des Commandanten ein Mandarin an Bord
des Topaze und inspicirte die Verwundeten. Der chinesische
Admiral der Station wechselte Höflichkeitsbesuche mit dem Handelsvorsteher
und Capitän Richardson, und am 8. Februar ging die
Fregatte in See. — Die Chinesen erschöpften sich noch mehrere
Wochen lang in Bemühungen, die Factorei-Beamten zu falschen
Angaben zu vermögen, welche ihre Nachgiebigkeit rechtfertigten.
Endlich kam ein Erlass des Vice-Königs, welcher die bedingungslose
Freigebung des Handels und die Anerkennung des von den
Factorei-Beamten aufgestellten Principes aussprach. Am 23. Februar
kehrte das Geschwader nach K a n - x o n zurück.
Anfang November 1822 verwüstete eine furchtbare Feuersbrunst
die Stadt und legte auch die Factoreien in Asche. 50,000
Chinesen verloren ihr Obdach. Chinesische Polizei-Mannschaften
schützten im Verein mit den Matrosen der fremden Schiffe die am
Ufer aufgehäuften Bestände gegen Diebesbanden; eine grosse Menge
Waaren aber verbrannte in den Factoreien. Die gewölbten Keller
des englischen Gebäudes, wo etwa eine Million Silber-Dollars
lagerte, blieben unversehrt. Die meisten Europäer mussten längere
Zeit nach diesem Brande auf dem Wasser leben; nur den Beamten
der englischen Factorei räumten die HoN-Kaufleute ein Haus ein,
wo sie nach einer Woche ihre Geschäfte fortsetzen konnten.
Der Handel litt dann lange keine Störung, bis im Frühjahr
1828.1828 Verhältnisse wiederkehrten, die schon früher einmal die Beziehungen
zu trüben drohten. Die Unsitte hatte sich eingeschlichen,
dass Fremde den H o n -Kaufleuten bedeutende Geldsummen zu
hohen Zinsen liehen. 1782 sollen die geschuldeten Capitalien
eine Million Pf. St. betragen haben. Die Gläubiger wandten
sich damals nach vergeblichen Bemühungen um Rückzahlung an
die ostindische Regierung, welche eine Fregatte nach dem Perl-
Fluss schickte und durch deren Commandanten eine Vorstellung an
den Vice-König von K u a n - t u n überreichen liess. Auf den Berich^
des Letzteren entschied der Kaiser, dass die säinmtlichen H on -
Kaufleute solidarisch verpflichtet seien und für ihre zahlungsunfähigen
Genossen einzutreten hätten; in Zukunft dürfe keiner
ein Darlehn von den Fremden annehmen. — Der erste Theil
dieses Befehls machte aber das Verbot, Schulden zu contrahiren,
illusorisch; denn die Sicherheit, welche der K o n - s u , ein aus
bestimmten Steuern sich jährlich ergänzender eiserner Fonds des
H o n - Verbandes, gewährte, liess die Mitglieder desselben bei dem
hohen Zinsfusse (12 Procent) immer bereitwillige Gläubiger finden.
Welches auch das Schicksal des Schuldners sein mochte: das
Capital war durch jenen Erlass gesichert.
In den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts belief sich
die Zahl der HoN-Kaufleute gewöhnlich auf zehn bis elf. Zwei
der weniger bemittelten stellten ihre Zahlungen ein, ohne dass der
Handel wesentlich darunter litt. Im Frühjahr 1828 aber fallirte
eine grössere Firma mit einer Million Dollars; der Eigenthümer
wurde in die Tartarei verbannt und starb auf der Reise. Im
folgenden Jahre machte ein zweiter HoN-Kaufmann einen betrügerischen
Bankerott von gleichem Belang, flüchtete mit dem grössten
Theile des Geldes, erwirkte sich durch den Einfluss angesehener
Verwandten Straflosigkeit und überliess seine Schulden dem F I o n -
Verbande. — Einem darüber getroffenen Abkommen gemäss wurden
die zwei Millionen in regelmässigen Zahlungen bis zum Jahre 1833
abgetragen. Die kaiserliche Regierung aber merkte die schlechten
Folgen ihrer Verordnung und hob dieselbe auf. Ein wirklicher
Schaden erwuchs den Fremden daraus nicht; denn der hohle Credit
leistete nur dem Leichtsinn gewissenloser Speculanten Vorschub,
und die den Fremden erstatteten Summen kamen aus ihrer eigenen
Tasche. Die Chinesen schrieben zur Tilgung der zwei Millionen
eine besondere Steuer auf die Einfuhr aus, welche nachher nicht
wieder abgeschafft wurde.
Die Zahl der.HoNS hatte sich durch jene Vorfälle auf sechs
vermindert, und diese waren der Ausdehnung des Handels nicht
gewachsen. Das Monopol brachte glänzenden Gewinn, aber die
Erpressungen der Beamten und die Verantwortlichkeit für die
Fremden machten die Stellung der IIon - Kaufleute schwierig und
unbequem. Die meisten Capitalisten verschmähten sie; die H o n -
Kaufleute selbst trugen kein Verlangen, ihren Gewinn mit mehreren
zu theilen, und die kantonesische Regierung behandelte die Sache,
welche bald Gegenstand ernster Vorstellungen wurde, mit Indifferenz.
Der englische Ausschuss liess deshalb das Handelsgeschwader
der Compagnie _ 1829 vor der Flussmündung Anker werfen und 1829.
richtete am 8. September ein Schreiben an den Vice-König, in
welchem neben dem Gesuche um Vermehrung der H on - Kaufleute
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