
empfangen. Ein solcher Empfang ist nichts Neues m eh r, u n d immer
mehr wird es zur Pflicht, sie abzuwehren, sie auszuschliessen. Zu
dem E nde empfahl dein Knecht jedesmal, wenn eine Barbaren - Angelegenheit
verhandelt w u rd e , dem Finanzcommissar W a n - a w - t u n , den
Gesandten zu bedeuten, dass ein chinesischer W ü rd en träg e r, der die
fremden Angelegenheiten verwaltet, niemals für seine Privatrechnung
etwas geben oder annehmen d ü rfe , dass er peremtorisch gezwungen sei,
alle Geschenke zurückzuweisen; denn würden sie heimlich angenommen,
so seien die Verordnungen d e r himmlischen Herrschaft darüber sehr
streng; u n d nicht zu gedenken des Schadens, den er der W ü rd e seines
Amtes zufügte, möchte es (für den Uebertreter) schwer se in, der Strafe
des Gesetzes zu entgehen. Die fremden Gesandten waren so verständ
ig , sich danach zu richten; aber sie boten bei den Zusammenkünften
deinem Knecht oft fremde Weine, Wohlgerüche und dergleichen von
ganz geringem Werthe an. Da sie dabei mehr oder minder freundliche
Absichten -hegten, so konnte er sie nicht, ihnen, in ’s Gesicht,
ganz u n d gar zurückweisen; aber er beschränkte sich darauf, ihnen
Schnupftabakflaschen, Börsen und solche Dinge, die man bei sich-trägt,
zu schenken, und brachte den chinesischen Grundsatz zur Geltung, viel
zu geben, wenn auch wenig empfangen wurde. F e rn e r: als die Englän
d e r, Franzosen, Italiener und Americaner darum b aten, beschenkte
sie dein Knecht mit einem Abdrück seines .geringen Bildnisses.
Auf ihre Regierung zu kommen: Obwohl je d e r Staat eine hat,
so sind Herrscher d a , männliche u n d weibliche, welche ih r Amt bleiben
d oder für die gegenwärtige Zeit behalten. Bei den englischen
Barbaren z. B. ist der Herrscher ein W e ib , bei den Franzosen und
Amerieanem ein Mann. Der englische und der französische Herrscher
regieren lebenslänglich; d e r americanische wird durch seine Landsleute
erwählt und alle vier Jah re gewechselt; nach seinem Rücktritt h a t er
den Rang der Bürger (Nicht-Beamten).
Die Rangbenennungen sind auch verschieden bei jedem Volke.
Um sie auszudrücken, stehlen sie chinesische Schriftzeichen, und
maassen sich prahlerisch eine Schreibweise an , auf welche -sie kein
Recht haben, um sich das Ansehn grösser Macht zu geben. Dass sie
dadurch ihren Herrschern Ehre zu erweisen glauben, b erührt uns
n icht; wollten wir aber die für abhängige Staaten geltende Regel auf
sie anwenden, so liessen sie sich das sicher nicht gefallen, da. sie
weder die chinesische Zeitrechnung noch deiner Majestät Bestätigung
annehmen, (um nicht) in den Rang von K o r e a und L i u - k iu zurückzutreten.
Und mit Leuten so uncivilisirt wie sie sin d , so blind und
unverständig in d e r Art und im Styl der Anrede, würde ein zähes
Festhalten an d e r Form d e r amtlichen Correspondenz, das nach Gebühr
den Höheren oben und den Niederen unten ste llt, zu heftiger
E rörterung führen, ln diesem Falle wäre das einzige Mittel, sich taub
zu stellen; dann würde d e r persönliche Verkehr unmöglich, und nicht
n u r d a s, sondern eine Unverträglichkeit d e r Beziehungen würde
daraus folgen, welche den wesentlichen Zweck der Zügelung beeinträchtigen
müsste. Statt deshalb einen Stre it über unwichtige Benennungen
zu erheben, der zu keinem greifbaren Erfolge führen kann,
wurde vorgezogen, diese Nebensachen u nberührt zu lassen, um wichtige
politische Erfolge zu sichern.
. Das sind die Mittel und Modificationen, welche nach genauer
Betrachtung d e r Barbaren - Angelegenheiten, Berechnung der zeit-
gemässen Erfordernisse u n d einer sorgfältigen Schätzung jed e r
F ra g e , — ob unbedeutend oder wichtig, — unvermeidlich angewandt
werden mussten. Dein Knecht hat nicht gewagt, sie eine nach d e r
anderen deiner geheiligten Einsicht zu u n terbreiten, theils weil sie an
u n d für sich von geringem Belang - wa ren , theils weil es an Zeit fehlte.
Da je tz t die Geschäfte mit den Barbaren im Ganzen beendet sin d , so
-zählt er sie , wie seine Pflicht gebietet, hier eines u n d alle in dieser
ergänzenden Denkschrift auf, welche er ehrfurchtsvoll deiner Majestät
überreicht.
Die darunter stehende kaiserliche Antwort in Zinoberschrift
lautet: Es war die einzige passende Auskunft. Wir verstehen die
ganze Erage.
Merkwürdigerweise änderte K i - t i n , obgleich ihm der seine
Politik billigende Befehl, inTiEN-xsiN zu bleiben, eben zugegangen
war, nach Verlesung dieses Documentes sofort seine Haltung und
Unterzeichnete mit K w e i - l ia n und W a - sa n a noch an demselben
Abend ein Schreiben an Lord Eigin, in welchem sie ein willigten,
auf Grund der anfangs verabredeten Präliminarien zu unterhandeln.
K i - t in scheint gänzlich den Kopf verloren zu haben. Er brach
zwei Tage darauf gegen den ausdrücklichen Befehl des Kaisers
nach P e - k in auf, nachdem er demselben berichtet hatte, »dass er
wichtige Vorschläge zu machen habe«. Unterwegs erhielt er noch
in T u n - t s a u die kategorische Weisung, auf seinen Posten zurückzukehren,
gehorchte aber nicht. In P e - k in wurde er auf Antrag
des Fürsten von Wui (M i e n Yu, eines Bruders von T a u - k w a n )
vor einen Gerichtshof gestellt, welchem der Bruder des regierenden
Kaisers Prinz von K u n präsidirte, und zu Erdrosselung verurtheilt.
Bis zur nächsten kaiserlichen Bestätigung von Todesurtheilen, —