
Vertilgung der Barbaren leitete, unter Autorität des General-
Gouverneurs W a n handele, weigerte sich Lord Eigin mit den Com-
missaren in persönlichen Verkehr und Unterhandlung zu treten,
bis die chinesischen Behörden der Befehdung im Süden ein Ziel
gesetzt hätten.
K w e i - e i a n und W a - s a n a antworteten, der Vertrag yon
T i e n - t s i n sei noch nicht publicirt und keine Nachricht darüber nach
K a n - t o n gelangt; deshalb beharre W a n noch in seiner früheren
Haltung; L u n , L o und Su seien hohe Beamte, vom Kaiser mit
Organisation der Milizen beauftragt, welche in jeder von Unruhen
heimgesuchten Provinz aufgestellt würden. Sie legten zugleich
den Entwurf einer allgemein gehaltenen Briedens - Proclamation
vor, deren Veröffentlichung sie dem General-Gouverneur W a n befehlen
wollten. Lord Eigin verlangte dagegen die Entfernung des
W a n von seinem Posten und Auflösung des Kriegs’ausschusses, als
ein Zeichen, dass die kaiserliche Regierung es redlich meine mit
Aufrechthaltung des Friedens und der freundschaftlichen Beziehungen.
Beides versprachen die Commissare in P e - k i n durchzusetzen, und
die Verhandlungen begannen. Der englische Botschafter liess sich
dabei durch Herrn Oliphant und Herrn Wade vertreten. Bei Be-
rathung der Handelsbestimmungen und des Tarifes kamen viele
wichtige Puncte zur Sprache.103) Unter anderem gewährte man der
chinesischen Steuerverwaltung das Recht, ohne Zuziehung der englischen
Behörden jeden Engländer in ihre Dienste zu nehmen, den
sie bei den Zollämtern anstellen wollte. Zu dieser Auskunft trieb
die Chinesen die bittere Erfahrung von der Unredlichkeit der eini°
3) Eine der wichtigsten Fragen betraf die beim Transport der Waaren im
Inneren des. Landes zu zahlenden Transitzölle. Schon im Vertrage selbst war vsie
berührt; jetzt wurde entschieden, dass die Abgabe bei steuerbaren Artikeln bis zur
Hälfte der durch den Tarif ihnen aufgelegten Ein- oder Ausfuhrzölle, bei steuerfreien
durchgängig ¡¡¡| Procent des "VVerthes betragen solle. — Dadurch wurde der Transitzoll
aufThee, welcher gegen 100 Procent des Werthes betragen hatte, auf die Hälfte
ermässigt. Für die Einfuhr wurde durchgängig eine Werthsteuer von 5 Procent angenommen,
und diese Norm auch beim grosseren Theil der Ausfuhrartikel festgehalten.
Für Seide zahlte man vorher eine geringere Abgabe; diese hielt man fest und besteuerte
dafür andere Artikel etwas höherj^Mrv Die KüstenschifFahrt wurde mit der
einzigen Beschränkung freigegeben, dass aus den neu geöffneten Häfen Ten- tsau
und Niu- tswan Bohnen und Bohnenkuchen durch fremde Schiffe nicht' exportirt
werden sollten. Dieser Handel ging vorzüglich nach Shang- hae und” beschäftigte
‘viele Tausend chinesischer Schiffer; die Behörden fürchteten Aufstände, wenn dieser
Erwerbszweig beeinträchtigt würde.
heimischen Beamten, mit- denen die ausländischen Kaufleute zum
Nachtheil der chinesischen Staatskassen vielfach conspirirten.
Besonders entsittlichend wirkte der Schleichhandel mit Opium, der
eine regelmässige Einnahme-Quelle für die Unterbeamten der Zollämter
bildete. Lord Eigin schlug daher Legalisirung des Opiumhandels
unter hoher Eingangssteuer vor, welche jetzt bereitwillig
angenommen wurde. Dagegen sollte dieser Artikel an den allen
anderen für die Transitzölle gewährten Vor.theiten nicht participiren.
Der Transport nach dem Inneren durch ausländische Kaufleute
konnte zu schlimmen Collisionen führen, und man fand nur gerecht,
dass die Regierung den Handel damit nach eigenem Ermessen besteuere.
— Erst nach Erledigung aller dieser Fragen traten die chinesischen
Commissare mit dem wirklichen Zweck ihrer Sendung
hervor.
Es musste schon auffallen, dass Männer von so hohem
Range mit Verhandlungen beauftragt wurden, welche, ohne politische
Bedeutung, nur eingehende Kenntniss der Zoll- und Handelsverhältnisse
forderten. Ferner befremdete die lange Verzögerung
ihres Erscheinens in S h a n g - h a e . Offenbar sollte der Eintritt
des Winters abgewartet werden, der den Chinesen Zeit gab zu
Herstellung der neuen Werke am P e i - h o . Ein kaiserlicher Erlass
vom 25. Juli, nach welchem die in den Fluss eindringenden »Barbaren
« sich auf K w e i - e ia n ’s gütige Weisung entfernt hätten, war
ein übles Zeichen; denn hier, brach die Regierung innerhalb
eines Monats nach Abschluss des Vertrages eine Bestimmung desselben,
nach welcher der Ausdruck E i, Barbaren, für die Fremden
nicht mehr gebraucht werden durfte. Unter den Chinesen in
S h a n g - h a e ging das Gerede, die Commissare kämen weit eher,
um Krieg als um Frieden zu machen; Positives erfuhren aber die
Engländer über die kaiserliche Politik und deren unterirdisches Getriebe
erst viel später. Den merkwürdigsten, wenn auch nicht
erschöpfenden und vollkommen sicheren Aufschluss darüber gab
der Bericht eines untergeordneten von W a n zum Spioniren nach
S h a n g - h a e gesandten Mandarinen, von welchem Cónsul Parkes
sich eine Abschrift verschaffte. Danach hätte der Kaiser die Commissare
bei der Abschiedsaudienz positiv bedeutet, dass alle sechsund-
funfzig Artikel des Friedensvertrages umgestossen werden müssten.
Der dritte. Bevollmächtigte, General -Gouverneur H o- k w e i - t s iñ hätte
seine Collegen in T s a n - t s a n empfangen und bei gemeinsamer Be