
Zwangsmaassregeln gegen ICa n - t o n zu schreiten. Der so begonnene
Kampf ist von den chinesischen Behörden in einer Weise fortgesetzt
w orden, welche d e r Menschlichkeit und den Kegeln der Kriegführung
unte r civilisirten Völkern widerstrebt. Acte der Brandstiftung u n d des
Mordes wurden durch dafür gebotene Belohnungen gefördert. Unter
dem Einfluss dieser Aufforderungen wurden unschuldige Familien durch
das Aufgreifen von Privatleuten- in die tiefste T rau e r versetzt; F a h rzeuge,
in friedlicher Betreibung des Handels begriffen, wurden auf
verrätheriscbe Weise genommen, die europäischen Mannschaften und
Passagiere barbarisch ermordet.
Der Unterzeichnete findet es angemessen, den kaiserlichen Com-
missar zu erinnern, dass die Regierung Ih re r britischen Majestät, in
dem Bestreben, einem Zustande ein Ende zu machen, welcher so be-
klagenswerthe Folgen gehabt h a t, ihre Bemühungen nicht auf Vorstellungen
an die am Örte befindlichen kaiserlichen Beamten beschränkte.
' Im Jah re 1849 wurde auf ausdrücklichen Befehl des Viscount
Palmers to n , Ih re r Majestät Staatssecretär für die auswärtigen
Angelegenheiten, eine Mittheilung an die kaiserliche Regierung in
P e - k i* Übermacht, welche dieselbe vor den Folgen warnte, die aus
Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen entstehen würden, und mit
den W o rten schloss: Die chinesische Regierung möge diese Dinge
wohl erwägen u n d bedenken, dass, was in Zukunft Unangenehmes im
Verkehr der beiden Völker geschehen mag, die chinesische Regierung
die Schuld davon tragen wird. Im Jah re 1854 stellte Ihrer- Majestät
Bevollmächtigter Sir .Jo h n Bowring den kaiserlichen Commissaren,
welche mit ihm an d e r P e i - ho -Mündung zu unterhandeln beauftragt
waren, eindringlich die Nothwendigkeit v o r, den britischen Unter-
thanen den freien E in tritt in die Stadt K a n - i-ois zü gewähren. Diese
vom Geiste d e r Versöhnung und Humanität eingegebenen Vorstellungen
blieben aber unbeachtet, und d e r Erfolg diente n u r zum Beweise,
dass die Nachsicht der britischen Regierung von der chinesischen missverstanden
wurde.
Grossbritannien steht nicht allein mit der U eberzeugung, dass die
Zeit d e r Vorstellungen vorüber ist. Die Nichtbeachtung von Vertrags-
Verpflichtungen u n d die hartnäckige Weigerung der Abstellung von Uebel-
ständen, welche die britischen Behörden zu Anwendung von Waffengewalt
zwangen, haben die gerechte Entrüstung Seiner Majestät des
Kaisers d e r Franzosen erweckt. Die Regierungen von England und
Frankreich sind einig in dem Entschluss, durch kräftiges und entschiedenes
Handeln Genugthuung für frühere u n d Sicherheit gegen künftige
Unbilden zu suchen.
Unter diesen Umständen hält der Unterzeichnete für seine
Pflicht, dem kaiserlichen Commissar deutlich zu erklären, dass er nicht
die Verantwortlichkeit auf sich nehmen k a n n , dem Fortgang feindlicher
Operationen gegen K a n - t o n Einhalt zu th u n , bis folgende F o rd e ru n gen
der britischen Regierung unbedingt und rückhaltlos gewahrt sind:
die volle Ausführung aller Vertragsverpflichtungen in K a n - t o n , einschliesslich
des freien Eintrittes britischer Unterthannn m die Stadt;
Entschädigung britischer Unterthanen und solcher Perso n en , die britischen
Schutz beanspruchen können, für Verluste, welche sie durch die
letzten Störungen erlitten haben.
Wen n diese massigen Forderungen u n d die von Seiten des
Kaisers der Franzosen durch Seiner kaiserlichen Majestät hohen Commissar
und Bevollmächtigten gestellten von dem kaiserlichen Commissar
innerhalb einer F ris t vop, zehn Tagen vom heutigen Datum an rückhaltlos
bewilligt werden, so soll die Blockade aufgehoben u n d die
Aufnahme des Handelsverkehrs gestattet werden. Die englischen
T ru p p en werden aber im Verein mit den französischen die Insel Ho-
n a n ” ) und die Fo rts am Fluss als eine materielle Bürgschaft besetzt
h alten, bis die Bestimmungen eines Vertrages, zu Regelung dieser und
aller anderen zwischen d e r Regierung von Grossbritannien und derjenigen
von China schwebenden Fragen von dem Unterzeichneten und
einem vom Kaiser von China zum Unterhandeln mit ihm ^beauftragten
Bevollmächtigten von gleichem Range' festgestellt u n d der so fest-
gestellte Vertrag von ihren betreffenden Souveränen ratificirt sein wird.
Sollte dagegen der kaiserliche Commissar diesen Forderungen
mit einer Weigerung, mit Sl|llschweigen oder mit ausweichenden u n d
aufschiebenden Vorwänden begegnen, so wird der Unterzeichnete es
als seine schmerzliche Pflicht ansehen, die Commandeure der Flotte
u n d der Landtruppen anzuweisen, mit erneuter Kraft die Operationen
gegen K a n - to n fortzusetzen, indem er sich in diesem Falle das Recht
Vorbehalt, seitens der britischen Regierung solche Zusatzforderungen
an die Regierung von China zu ste llen, als die veränderte Lage in
seinen Augen gerechtfertigt erscheinen lässt.
Der Unterzeichnete u. ’s. w.
E i g i n und K i n c a r d i n e .
Y i a n tw o r te te u n te r d em 14. D e c em b e r: e in e B e s c h im p fu n g
v o n F rem d e n se i w e d e r in K a n - t o n n o c h s o n s t w o v o rg e k om m e n ,
. 97) H o - nan ist eine von zwei Armen des T s ü - kian gebildete Insel von beträchtlicher
Ausdehnung, auf welcher, der Südseite von Ka n - t o n gegenüber, eine
Vorstadt liegt.