
beweisen, dass man den Unterzeichneten in völliger Unkenntniss von des
Kaisers Absicht, ihm die Benutzung d e r gewöhnlichen Flusssti •asse zu
verwehren, von Shang- hae abreisen liess.
Ein ähnliches Stillschweigen wurde gegen Admiral Hope, Oberbefehlshaber
von Ih re r Majestät Kriegsschiffen in diesen Me eren, beobachtet,
als er zu Förde rung des Seiner Excellenz K w e i - l i a n in dem
oben bezeichneten Schreiben initgetheilten Zweckes am 17. Ju n i vor
der Flussmündung erschien, um die bevorstehende Ankunft des Unterzeichneten
und seines Collegen, des französischen Gesandten, zu melden.
Der Admiral erhielt die Versicherung, dass die Durchfahrt von
der sogenannten Miliz geschlossen s e i, welche er die sperrenden Balken
bewachend fand, und zwar ohne Befehl ih re r Regierung, von deren
Beamten, wie die Milizen wiederholt versicherten, keiner in d e r Nähe
des Ortes wa r; sie sei ferner nicht zur Abwehr d e r F remden, sondern
einheimischer Feinde gesperrt. Diese falschen Darstellungen begleitete
ein falscher Schein: die Batterieen d e r W e rk e waren maskirt,
keine Banner wehten darauf, kein Soldat zeigte sich. F e rn e r: um
je d e r Verificirung der Aussagen d e r Milizen vorzubeugen, verhinderte
man allen Verkehr mit dem Ufer. Nachdem sie versprochen hatten,
die Hindernisse im Flusse zu beseitigen, leugneten die Milizen dieses
Versprechen. Sie betrugen sich grob und gewaltsam gegen die Offi-
ciere, welche abgeschickt wurden mit ihnen zu red en , und gingen in
einem Falle so weit, das Leben eines He rrn zu bedro h en , welcher mit
einer Botschaft vom Admiral beauftragt war.
Das war die Lage der Dinge, als d e r Unterzeichnete ausserhalb
de r Barre eintraf. Da e r fand, dass die Beamten fortfuhren unsichtbar
zu bleiben, während die Milizen au f der Aussage beharrten^ dass die
Flusssperre ih r eigenes unautorisirtes W e rk se i, so ersuchte e r den
Admiral, Schritte zu th u n , die ihn in Stand setzten, zur bestimmten
Zeit die Hauptstadt zu erreichen, Dieses wollte d e r Admiral — nach
gehöriger Anzeige an die Milizen und nachdem e r den Abend vorher
von ihnen die Versicherung erhalten hatte , dass sie gewiss nichts
weiter mitzutheilen haben würden — am 25. Ju n i, dem achten Tage
nach seiner Ankunft, bewerkstelligen, als die F o rts , welche diese acht
Tage lang allem Anschein nach verlassen gewesen waren , plötzlich
das F eu e r auf sein Geschwader er öffneten. Offenbar haben die in den
F o rts commandirenden Officiere, um diese verrätherische Handlungsweise
zu verbergen, Seiner Majestät noch eine Erfindung aufgebund
e n , indem sie Dieselbe glauben machten, das britische Geschwader
hätte die Offensive ergriffen und die Forts bombardirt.. Das ist ohne
jed e Grundlage; kein Schuss wurde gefeuert, bis die Batterieen begönnen
h a tten , da die Schiffe keinen anderen Zweck verfolgten, als
die quer durch den Fluss gelegten Hindernisse zu beseitigen.
Die Thatsachen sind einfach die von dem Unterzeichneten d a rgestellten,
und die Regierung Ih re r Britischen Majestät h a t nach reiflicher
Erwägung entschieden, d a s s, möge d e r Kaiser Kunde von diesem
Act d e r Feindseligkeit gehabt, oder mögen seine Beamten sie angeordnet
haben, d erselbe. eine Beschimpfung is t, für welche die kaiserliche
Regierung verantwortlich gemacht werden muss. Ih re r Britischen
Majestät Regierung verlangt deshalb unmittelbare und bedingungslose
Annahme folgender Forde rungen:
1. Dass ausreichende und befriedigende Entschuldigung gemacht
werde für die Handlung d e r T ru p p en , welche im vergangenen
Ju n i von den T a -KU-Forts aus auf die Schiffe Ih re r Britischen Majestät
feuerten, und dass alle Kanonen u n d alles Material, wie auch die
bei dieser Gelegenheit verlassenen Schiffe zurückgegeben werden.
2. Dass die Ratificationen des Vertrages von T ie n - t s in unverzüglich
in P e - xiN ausgewechselt werden; dass, wenn d e r Gesandte
Ih re r Britischen Majestät sich zu dem Zwecke nach P e - k in begiebt,
man ihm gestatte in einem Britischen Fahrzeug über T a - ku den Fluss
hinauf nach der Stadt T ie n - t s in zu gehen; und dass von den chinesischen
Behörden Anstalt getroffen werde , ihn und sein Gefolge mit
d e r gebührenden E h re von dieser Stadt nach P e - k in zu iuhren.
3. Dass den Bestimmungen des genannten Vertrages volle Ausführung
gegeben w e rd e , einschliesslich einer zufriedenstellenden Einrichtung
für die schleunige Auszahlung d e r 4,000,000 T a e l , welche in
dem Vertrage stipulirt sind für erlittene Verluste und militärische Ausgaben
der Britischen Regierung, veranlasst durch das schlechte Betragen
der Behörden in K a n - to n .
Der Unterzeichnete ist ferner angewiesen zu erk lä ren , da ss, in
Folge des Versuches dem Unterzeichneten den W eg nach P e - kin zu
versperren, die zwischen L ord Eigin und den kaiserlichen Commissaren
im October 1858 getroffene Verabredung ü b e r 'd e n Wohnsitz des Britischen
Gesandten in China nichtig ist, und dass es nunmehr ausschliesslich
Ih re r Britischen Majestät zusteht, im Einklang mit den Bestimmungen
von Artikel II. des Vertrages von T i e n - t s in zu entscheiden, ob
oder nicht sie ihren Gesandten anweisen will, seinen Wohnsitz bleibend
in P e - k in zu nehmen.
Der Unterzeichnete h a t ferner zu bemerken, dass die Beschimpfung
am P e i - ho Ih re r Majestät Regierung gezwungen h a t, ihre
Streitmacht in China mit beträchtlichem Kostenaufwande zu verstärken
und die Contribution, welche von der chinesischen Regierung zur Be