
T i e n - t s in hinaufzufahren, um von dort durch die chinesischen Behörden
mit gebührenden Ehren nach P e - k in befördert zu werden. Auf
Erfüllung dieser Bedingungen sollte er sich schleunigst nach der
Hauptstadt begeben, bei unpassender Behandlung von Seiten der chinesischen
Behörden aber an die P e i - h o -Mündung zurückkehren und die
Sache in die Hände des Admirals legen, der ihn mit einem starken
Geschwader dahin zu begleiten habe. Ferner sollte er der chinesischen
Regierung anzeigen, dass das wegen des Gesandtschaftsrechtes
gemachte Zugeständniss durch die Vorfälle an der P e i - h o -
Mündung erledigt sei, und dass Ihrer Majestät Regierung ihren
Gesandten auf Grund der betreffenden Vertragsbestimmung anweisen
werde, seinen Wohnsitz bleibend in P e - k in z u nehmen. Sollten
bis zum Eintreffen dieser Instructionen keine friedlichen Anträge
an Herrn Bruce gelangt sein, so möge derselbe den ersten Minister
des Kaisers von Englands Forderungen unterrichten und ihm anzeigen,
dass, wenn nicht binnen dreissig Tagen nach dem Datum
seiner Mittheilung eine Antwort mit der unbedingten Annahme
dieser Forderungen einliefe, die Commandeure der britischen See-
und Landmacht angewiesen werden sollten, geeignete Maassregeln
zu ergreifen, um den Kaiser von China zu Erfüllung der von ihm
durch seine Bevollmächtigten im Vertrage von T i e n - t s in eingegangenen
und durch sein kaiserliches Edict anerkannten Verpflichtungen
zu zwingen. Ferner sollte der Gesandte der chinesischen
Regierung anzeigen, dass eine ansehnliche Geldentschädigung von
ihr gefordert werde. — Aehnliche Instructionen erhielt der Vertreter
von Frankreich.
In der Voraussetzung, dass H i e n - f u n einer imposanten
Machtentfaltung gegenüber leichter nachgeben werde, verzögerten
Herr Bruce und Herr von Bourboülon die Ueberreichung ihrer Ultimatum
bis zum 8. März. Dieselben wurden an den ersten Staats-
secretär P a n - w a n - t s a n gerichtet und dem bevollmächtigten General
Gouverneur H o - k w e i - t s in z u Beförderung nach P e - k in übersandt.
Das englische Ultimatum lautete:
»Der Unterzeichnete hat die E h re u. s. w. an Seine Excellenz
den ersten Staatssecretär P a n - w a n - t Sa* und 'ih r e Excellenzen die
Mitglieder des Grossen Staatsrathes Seiner Majestät des Kaisers von
China eine Mittheilung zu richten.
Der Unterzeichnete beehrt sich zu erklären, dass er seiner
Pflicht gemäss der Regierung Ih re r Britannischen Majestät einen vollständigen
Bericht über alle Umstände vorlegte,1 welche Bezug haben
auf seine Reise nach d e r Mündung des T ie n - t s in -Flusses im vorigen
Sommer zum Zwecke d e r Auswechselung der auf oder vor den
26. Ju n i anberaumten Ratificationen des Vertrages.
Ausser seiner ganzen Correspondenz mit den kaiserlichen Bevollmächtigten
und anderen Beamten d e r kaiserlichen Regierung hat
der Unterzeichnete d e r Regierung Ih re r Britannischen Majestät die
Abschrift eines kaiserlichen Decretes vom 9. August 1859 eingeschickt,
welches auf den Wunsch des Kaisers dem Gesandten d e r Vereinigten
Staaten am Abend vor seiner Abreise aus P e - k in eingehändigt wurde.
Darin heisst es:
»Im vorigen Ja h re fuhren die Schiffe der Engländer in den
Hafen von T ie n - t s in und eröffneten das F eu e r auf unsere Truppen.
W ir befahlen deshalb dem K o r - t §in - F ü rs ten S a n - k o - l in - s in T a - ku
gut zu befestigen; und den Gesandten d e r verschiedenen Völker,
welche zu Auswechselung d e r Verträge heraufkamen-, wurde durch
K w e i - e ia n und V a - Sana mitgetheilt, dass T a - ku so befestigt sei,
u n d dass sie den Umweg üb e r den Hafen P e - t a n - ho machen müssten.
Trotzdem hielt d e r Engländer Bruce, als er im 5. Mond an die Küste
von T ie n - t s in kam , seine Verabredung mit K w e i - liast u n d dessen
Gefährten keineswegs, sondern erzwang sich sogar den W e g in den
Hafen von T a - k u , indem e r unsere Vertheidigungsanstalten zerstörte.«
Der Unterzeichnete verfehlte nicht ^ so fo rt Ih re r Majestät Regierung
anzuzeigen, dass der Kaiser sonderbar getäuscht worden sei.
W ä re ihm in d e r T h a t von den Commissaren in S h a n g - h a e mitgetheilt
worden, dass Seine Majestät beschlossen h ä tten , fremden Gesandten
die natürliche u n d bequemste Strasse nach seiner Hauptstadt zu versp
e rren , so w ürde d e r Unterzeichnete solchen Beweis unfreundlicher
Gesinnung von Seiten d e r kaiserlichen Regierung gewiss als passenden
Anlass zu Beschwerde u n d Unterhandlung angesehen haben.
In den Schreiben der kaiserlichen Commissare gelangte jedoch
keine Mittheilung der A rt an den Unterzeichneten. Niemals w urde der
Hafen von P e - ta n von ihnen genannt, noch tra f d e r Unterzeichnete
irgend ein anderes Abkommen mit ih n en , als das in seinem Schreiben
vom 16. Mai enthaltene, in welchem e r Seine Excellenz K w e i - l ia n
von der Beschaffenheit u n d dem Zwecke seiner Sendung und seiner
Absicht, zu Schiffe nach T i e n - t s in zu gehen, unterrichtete u n d Seine
Excellenz ersuchte, die nöthigen Befehle zu seiner Beförderung von
dieser Stadt nach P e - k i* zu geben.
E r erlaubt sich, Abschrift dieser Mittheilung u n d d e r am
12. Ju n i von den Commissaren empfangenen beizufügen. Diese werden