
über die Vorgänge und versicherten nochmals, dass W a n abgesetzt
werden solle.
Unterdessen war dem Consul Parkes ein Document in die
Hände gespielt worden, das, als geheimer Erlass der kaiserlichen
Regierung auftretend, die Volkswehr zu Feindseligkeiten gegen die
Engländer anfeuerte und die nichtswürdigste Politik der Hinterlist und
Lüge bekundete. Lord Eigin schickte den Commissaren eine Abschrift
davon und meldete, dass er selbst nach K a n - t o n gehen und in
drei Wochen nach S h a n g - h a e zurückkehren werde; fände er sie dann
nicht mehr anwesend, so werde er sich nach P e - k in begeben. Die
Commissare erklärten unverzüglich jenes Document für gefälscht
und betheuerten, dass binnen drei Wochen das die Absetzung des
W an aussprechende Decret aus P e - k in eintreffen müsse; bis dahin
könne alles Andere erledigt werden; Lord Eigin möge doch bleiben.
Dieser erwiederte am 25. Januar, dass sie -in Bezug auf
K a n - t o n nicht Wort gehalten hätten und dass er über diese Angelegenheit
nicht mehr mit ihnen correspondiren könne; alles
Uebrige, das noch Erwägung fordere, werde er nach seiner Rückkehr
mit ihnen äbmachen, »friedlich oder anders, wie die chinesische
Regierung angemessen finde«. Darauf ging er Ende Januar nach
H o n g - K o n g . Mitte Februar 1859 erhielt er dort ein Schreiben der
Commissare mit folgendem kaiserlichen Decret, welches am 31. Januar
durch die amtliche Zeitung von P e - k in publieirt wurde, als
Einschluss.
»Wir erhielten heut eine Eingabe von K w e i - l i a n und W a - s a n a ,
des Inhalts, dass sie mit Schreiben von den Engländern ein falsches
kaiserliches Decret empfangen hätten, in der Fassung derjenigen,
welche direct vom kaiserlichen Hofe ausgehen. Man theilte ihnen mit,
dasselbe sei von einem Engländer in K a n - t o n eingesandt. W ir haben
es mit äusserstem Erstaunen gelesen. Von jeh e r hielt China an den
Grundsätzen der höchsten Gerechtigkeit fest in seinen Maassregeln zur
Beruhigung der fremden Nationen; es schmiedete niemals P län e , dieselben
zu .schädigen. — Nach den Misserfolgen des. Y i - m i n - t s i n
ernannten wir W a n - t s u n - h a n zum General - Gouverneur der beiden
K u a n un d gaben ihm das Siegel als kaiserlicher Bevollmächtigter in
unseren Gebieten. Was den Vice - Präsidenten L o - t u n - y e n und seine
Collegen betrifft, so warben sie, von patriotischem Eifer getrieben,
Freiwillige für die Landesvertheidigung, eine vollkommen rechtmässige
Beschäftigung für die Ortsbevölkerung. — Nachdem aber vor kurzem
die freundschaftlichen Verhandlungen von K w e i - l i a n und seinen Amtsgenossen
in T i e n - t s i n beendet wurden, hatte W a n - t s u n - h a n sich
n u r mit inneren und militärischen Angelegenheiten zu befassen, währen
d L o - t u n - y e n ' und seine Collegen, unseren Befehlen gehorsam,
nur einheimische Banditen verfolgten. Feindseligkeiten gegen die Engländer
und Franzosen wurden nicht bezweckt. Obwohl diese Nationen
noch nicht die Hauptstadt von K u a n - t u n herausgegeben haben, so
mögen sie doch, wenn sie Ordnung unte r ihren T ru p p en halten und
die Bewohner nicht belästigen, zusammen in Frieden leben, frei von
je d e r Behelligung. — Es ist aber ein Hofdecret geschmiedet worden,
welches Schwierigkeiten zwischen L o - t u n - y e n und seinen Amtsgenossen
einerseits und diesen beiden Nationen andererseits veranlasste
u n d im Gemüth d e r Engländer Zweifel und Argwohn erweckte. W ir
befehlen deshalb W a s t - t s u n - h a n , scharfe Maassregeln gegen die
gesetzlosen Fälscher zu ergreifen und sie mit d e r äussersten Strenge
des Gesetzes zu strafen. So mögen alle Nationen wissen, dass China
seine Angelegenheiten in einem offenen, gerechten u n d freisinnigen
Geiste verwaltet, und dass, wenn einmal ein Vergleich geschlossen ist,
Argwohn und Zweifel beseitigt werden können, so dass kein Platz
bleibt für die Aufreizungen falscher Ränkeschmiede. |||- Da S h a n g - h a e ,
wo die auf den allgemeinen Handel bezüglichen Einrichtungen je tz t
getroffen werden, in beträchtlicher Entfernung von K u a n - t u n liegt,
so ernennen wir hiermit den General-Gouverneur d e r beiden K i a n ,
H o - k w e i - t s i n , zum kaiserlichen Commissar für die auswärtigen Angelegenheiten,
und befehlen W a n - t s u n - h a n , ihm durch einen Specialbeamten
das je tz t in seinen Händen befindliche Siegel eines kaiserlichen
Bevollmächtigten zu übersenden. — Beachtet dieses.«
Lord Eigin bestätigte den Commissaren unter dem 3. März
den Empfang des Schreibens mit diesem Einschluss und meldete,
dass sein Bruder Honourable Frederick Bruce zu seinem Nachfolger
ernannt und zu Auswechselung der Ratificationen in P e - k in
angewiesen sei. Zugleich theilte er ihnen seine Abreise aus China
und die Zustimmung der englischen Regierung zu seinem Vorschläge
mit, dass britische Gesandte auf die bewussten Bedingungen
nur vorübergehend P e - k in besuchen möchten. Der Botschafter sagte
in diesem Schreiben den Commissaren Lebewohl und schiffte sich
am 4. März nach England ein.
K a n - t o n blieb dem Vertrage gemäss besetzt; die Verhältnisse
gestalteten sich dort immer günstiger. Handel und Gewerbe
blühten, und die Ordnung und Reinlichkeit, an welche die englische
Polizei die Bevölkerung gewöhnte, übten bleibenden Einfluss. Der