
der Lebensmittel erlaubten. — Die Wegnahme ihres Silberseliiffes
veranlasste die spanische Regierung, Kriegsschiffe vor den K a n - to n -
F’Iuss zu legen, wodurch dem Handel der Engländer in den folgenden
Jahren viel Abbruch geschah. Ein Versuch, mit A-moi in Verkehr
zu treten, scheiterte abermals an den maasslosen Forderungen
der dortigen Beamten.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts erneuten die Fremden
in Kan- t o n ihre Bemühungen, den Unbilden ein Ziel zu setzen.
Hauptpunkte ihrer Beschwerde waren damals folgende: Die willkürlich
verzögerte Ausladung der Schiffe; Diebstähle an den aufgestapelten
Waaren; Verunglimpfung der Fremden durch periodisch
erneute öffentliche Anschläge, worin sie der schändlichsten Verbrechen
geziehen und der Verachtung des Volkes preisgegeben
wurden; Erpressungen der Unterbeamten unter falschen Vorwändeu,
und die Verweigerung des Zutritts zu den höheren Beamten.
Wahrscheinlich hätten die Fremden durch feste Haltung und Ein-
müthigkeit Abhülfe erlangt, denn die Chinesen zogen aus dem
Handel zu grossen Gewinn, um nicht jede mögliche Forderung zu
54. gewähren. Das 1754 versuchte Mittel musste, consequent angewendet,
unfehlbar wirken; die ankommenden Schiffe blieben nämlich
vor der Flussmündung, bis der Vicekönig versprochen hatte,
jene Beschwerden in Erwägung zu ziehen. Aber man .gab zu
schnell nach und es blieb bei dem leeren Versprechen. — Gewiss
war es schwierig, die kleine, aus den verschiedensten Elementen
bestehende, durch keine Stammverwandtschaft, Gesetze oder Autorität
verbundene Gemeinde in Kan- t o n zu einmüthigem Handeln zu
vermögen. Die niedrige Gesinnung, Eifersucht und Schwäche Einzelner
musste jedes energische Auftreten der Gemeinschaft hemmen.
Die Portugiesen wussten geschickt zu intriguiren, und sobald auch
nur ein einziges Supercargo sich unzeitig den Forderungen der
Chinesen fügte, so gaben diese sicher nicht nach. Die Vorsteher
der Factoreien hatten wohl Autorität über ihre Unterbeamten und
die ihnen zugewiesenen Schiffe, nicht aber über die anderen, welche
keiner Handelsgesellschaft gehörten. Praktisch scheint auch die
im Jahre 1699 den englischen Handelsvorstehern verliehene con-
sularische Amtsgewalt niemals ausgeübt worden zu sein; im Gegen-
theil geht aus besonderen Fällen deutlich hervor, dass die Vorsteher
keine Autorität über die der ostindischen Compagnie nicht
gehörenden »country-ships« hatten. Unter sich waren die Handels-
Vorsteher durch keine Art von Verfassung zu einer Gemeinschaft
verbunden, und gewiss schon aus Nationalstolz auf Vorrang und
und Führung sehr eifersüchtig. So mussten die Zustände hoffnungslos
bleiben. Die blutigen Händel der Schiffsmannschaften
unter sich wareti auch nicht geeignet, den Chinesen Achtung vor
den Ausländern einzuflössen: bei W a j i - po a mussten damals den
Matrosen verschiedener Nationalitäten besondere Inseln zur Erholung
angewiesen werden, um den mörderischen Schlägereien ein Ende
zu machen.
Da 1754 nichts erreicht worden war, so trachteten die
Engländer ernstlich, ihren Handel nach N i n - po zu verlegen, wohin
im folgenden Jahre die Factorei-Beamten Harrison und Flint abgingen.
Sie wurden gut aufgenommen; die verlangten Abgaben schienen
geringer als in K a n - t o n . Der F u - y u e n oder stellvertretende
Gouverneur zeigte sich den Fremden geneigt und versprach die
Erfüllung fast aller ausgesprochenen Wünsche. Wahrscheinlich
überschritt er damit seine Befugniss; denn als 1/56 die Holder- um
nesse in Folge jener Zusagen nach N i n - po kam, befahl der Vicekönig
der Provinz, dass alle Feuerwaffen und Munition aus dem
Schiffe genommen und dieselben Zölle bezahlt werden sollten, wie
in K a n - to n . Der F u - y u e n konnte sich diesem Befehle nicht offen
widersetzen, vollzog ihn aber ebensowenig, sondern sandte ihn
zur Entscheidung nach P e - k in . Unterdessen erklärten die Mandarinen
sich zu Handelsgeschäften bereit, wenn ihnen die Hälfte der
Kanonen ausgeliefert würde: sie erhielten für sich 2000 T a e i . und
wussten es so zu wenden, dass zuletzt die Abgaben ungefähr das
Doppelte der in K a n - to n üblichen betrugen. Kein Engländer durfte
am Lande w'ohnen, und bei der Abreise wurden sie, offenbar auf
höhere Eingebung, bedeutet, dass für die Zukunft in N i n - po kein
Handel erlaubt sei, »weil der Kaiser die bedeutenden Einkünfte aus
den Zwischenzöllen für die zu Lande nach K a n - to n gehenden chinesischen
Waaren nicht einbüssen wolle«.. Auch den Fremden in
K a n - to n wurde amtlich mitgetlieilt, dass ihr Handel auf diesen
Platz beschränkt bleiben müsse.
Trotzdem gaben die Engländer ihr Vorhaben nicht auf.
Die chinesische Regierung hatte durch Zerstörung der alten Factorei
in Nin - po, durch Verbannung aller Kaufleute, welche 1756 mit den
Engländern handelten, und durch Aufstellung von Kriegsdschunken,
die jedem fremden Schiffe den Weg verlegen sollten, den Ernst