
die Frage der Zulassung in die Stadt sei weder im Vertrage von
1842 noch in dem Zusatzverträge von 1844 berührt; Davis
habe sie 1847 plötzlich angeregt. Er habe eine Frist von zwei
Jahren dafür gestellt, sei aber schon ein Jahr nachher wegen
der über seine Führung von den Kaufleuten erhobenen Klagen
abberufen worden. Sein Nachfolger Bonham habe mit dem
kaiserlichen Commissar Sin 1849 eine lange (Korrespondenz darüber
gepflogen, die Frage der Zulassung in K a n - t o n aber schliesslich
fallen gelassen. Darauf habe Yi selbst, damals Gouverneur,
mit dem Vice-König Srcr an den verstorbenen Kaiser berichtet,
dass die Engländer jene Forderung aufgegeben hätten, und
der Kaiser habe darauf die Antwort erlassen: »Der Zweck mauerumschlossener
Städte ist dem Volke Schutz zu gewähren. In der
Beschirmung des Volkes liegt des Staates Sicherheit. Da nun die
Bevölkerung K a n - t o n s den Fremden den Zutritt in die Stadt nicht
gewähren will, wie könnten wir sie durch Befehle zwingen und
ihnen gebieten, was sie durchaus nicht thun wollen? Die chinesische
Regierung will gewiss nicht des Volkes Wünschen entgegentreten,
um Fremden zu gefallen. Diesen Fremden geziemt es, nach
der Stijnmung unserer Völker zu forschen, wäre es auch nur,
damit ihre Person und ihr Eigenthum nicht gefährdet würden.
Das Volkswohl ist in unserem Reiche die Grundlage aller Handlungen
der Regierung. Liebt der Herrscher seine Unterthanen, so
gehorchen sie ihm. Das ist der Grundsatz, der immer bei uns
gegolten hat Den Neigungen der Menschen Zwang anthun, hiesse
gegen die Natur, gegen den Himmel fehlen; das ist die Staatsmaxime
unseres erhabenen Mittelreiches. Die Regierung Deiner Excel-
lenz wird es nicht weniger für ihre höchste Pflicht ansehen, nur
so zu handeln, wie sich mit dem himmlischen Rechte und den
Pflichten gegen die Menschheit verträgt.«
Es sei ferner aus englischen Zeitungen bekannt, fährt Yi
fort, dass Bonham’s Betragen von der Königin gebilligt und durch
eine Ordensverleihung belohnt worden sei. Auch die Haltung der
Kaufleute zeuge für die Richtigkeit seiner Handlungsweise; deshalb
zieme es Lord Eigin, ih n und nicht Davis nachzuahmen. 1850
habe Bonham von S h a n g - h a e aus einen Beamten nach T i e n - t s in
gesandt und um Zulassung in K a n - t o n gebeten; 1854 habe Sir
John Bowring sich zu demselben Zweck dahin begeben und die
Beobachtung des Vertrages nachgesucht. Da aber von der Zulassung
in den Verträgen keine Rede sei, diese auch auf zehntausend
Jahre, zu Förderung des guten Vernehmens beider Nationen auf
ewige Zeiten abgeschlossen seien , -da sie sich ferner der Förderung
der°Handelsinteressen beider Völker zuträglich erwiesen hätten, so
habe der Kaiser keine Veranlassung gefunden, dieselben anzutasten.
Es gezieme ihm nicht, an den vom verstorbenen Kaiser gebilligten
Bestimmungen Aenderungen zu treffen. In beiden Fällen
seien den in T i e n - t s i n erschienenen Bevollmächtigten die gewünschten
Neuerungen abgeschlagen und dieselben angewiesen
worden, »in gehorsamer Unterwerfung unter den Vertrag die Geschäfte
zu leiten«. Nachdem der Kaiser so deutlich seinen Willen
ausgesprochen habe, dürfe kein Beamter von noch so hohem
Range anders handeln als im Einklang mit diesem geheiligten
Willen. — Was die Veranlassung des Streites betreffe, so sei die
Lorcha Arrow Eigenthum eines Chinesen; keine Flagge habe auf
derselben geweht. Drei von der Bemannung seien geständige Piraten
gewesen; und doch habe Yi auf die Vorstellung des Consuls
Parkes alle zwölf Verhafteten ausgelieiert; dieser habe sie nicht
angenommen und ohne Weiteres Feindseligkeiten begonnen. Man
habe die Werke am Flusse genommen, die Stadt bombardirt und
angezündet, — das könnten Millionen von Chinesen und Fremden
aus eigener Anschauung bezeugen. Jeder Engländer und jeder
Fremde habe aus Rechtsgefühl Parkes beim Anfang des Streites
zu überreden gesucht, vou seinem Beginnen abzustehen, aber er
wollte nicht hören. »Er erklärte dazu persönlich für jeden Schaden
verantwortlich sein zu wollen, den sie leiden möchten. Im Januar
ging er nach H o n g - k o n g .und stellte mit allen betroffenen Kaufleuten
eine Rechnung über deren Verluste auf, was beweist, dass
er ihre Entschädigung auf sich nahm. Die Art, wie diese bewirkt
werden soll, ist lange festgestellt; China hat nichts damit zu thun.
S e in e Kaufleute sindj|g- leider — zu einem Betrage geschädigt
worden, der den von Deiner Excellenz Nation erlittenen Verlust weit
übersteigt. Aber dieselbe Regel gilt für beide. Mein Palast (Hof)
ist gedrängt voll Bürger und Volk aus der Stadt und den Vorstädten,
die mich anflehen, an Deine Excellenz zu schreiben, damit
Sie die.. Sache untersuche und unpartheiisch entscheide. Ich
’ habe ihre Bitten nicht zum Gegenstände einer Note gemacht
u. s. w.«
Die Besetzung von Ho - nah und den Werken am Flusse