
Gesetz gebietet eine zwiefache Strafe , wovon die zweyte über-
dem härter und abscheulicher ist , als die erste. Gesetzt auch,
jeder Promüschlenik wäre ein B'ösewicht-, und es wäre eine Wohl-
that für Rufsland, wenn es von diesen Menschen befreyt würde:
ist es nicht um so grausamer , die armen unschuldigen Amerikaner,
die ohnehin schon Alles verloren haben , von Bösewichtern
unterdrücken und quälen zu lassen? Jeder Rufse, wenn er auch
der abhängigste und unterdrückteste Sclave eines Agenten der
Compagnie ist, darf ungestraft die Ursprünglichen Einwohner des
Landes tyrannisiren. Wenn es. gegründet seyn -sollte, dafs blofs
Verbrecher und Bösewichter als Promüschleniken in die Dienste
der Compagnie treten, wäre es- alsdann für Siberien, welches so
arm an Menschen ist, nicht eben so vortheilhaft, als für die Bewohner
der Inseln und des festen Landes von Amerika wohl-
thätig, und für die Compagnie selbst nützlich, wenn es verboten
würde , von Ochotsk aus, Promüschleniken nach Amerika überzuführen
? Wird die Schiffahrt zwischen den Häfen des baltischen
Meeres , den Inseln des östlichen Ozeans , und der Kü-.
ste vom nordwestlichen Amerika unterhalten, deren Nutzen, wie
ich hoffe, der erste Versuch, welcher gemacht worden ist, hinlänglich
erwiesen hat : so sollte es der Compagnie verstattet.
seyn , von dem baltischen Meere aus , Leute zum Pelzhandel
nach Amerika zu schicken- Auf der Reise würden sie sich zu
geschickten Matrosen bilden; man könnte die Wahl dieser Leute
mit der gröfsten Vorsicht treffen ; auf den Fall aber , dafs ihre
Aufführung während der Reise schlecht befunden werden sollte,
müfsten die Befehlshaber der Schiffe angewiesen werden, sie wieder
mit sich zurück zu bringen, damit die armen Einwohner
jener Gegenden so viel als möglich , mit verdorbenen unmoralisehen
Menschen , welche so leicht in Tyrannen ansarten , ver- 18 o 5.
schont werden möchten. Sollte sich diefs auch nicht ganz er- ^unl"
reichen lassen, so würden solche Verordnungen, welche das Wohl
dieser verlassenen Menschen bezwecken , den Einwohnern nicht
unbekannt bleiben, die menschenfreundlichen Absichten der Regierung
würden gewifs von ihnen erkannt werden, und Vertrauen
in die Regierung uud gröfsere Zuneigung zu ihren Eroberern
zur Folge haben : eine sichrere Garantie dieser Besitzungen , als
Strenge und Gewalt. Auch den Promüschleniken , welche nach
ihrem Vaterlande zurück zu kehren wünschen, müfste es erlaubt
seyn, mit ihrem gesammelten Vermögen auf den nach Rufsland
zurück gehenden Schiffen heim zu kehren. Jetzt werden nicht
selten ihrer Rückkehr Hindernifse in den Weg gelegt, oder wenn
sie auch nach Ochotsk geführt" werden, so verlieren sie oft daselbst
den gröfsten Theil ihres Vermögens. Da sie vor Beendigung
ihrer Rechnungen mit den Agenten, Ochotsk nicht verlassen
können, und sie -sich aus dieser Ursache oft eine längere Zeit
daselbst aufhalten müssen: so verfallen sie aus Müfsiggang, und
weil es ihnen an Credit nicht fehlt, in ein schwelgendes Leben, 1
von welchem die Folge ist, dafs sie nicht nur nichts von ihrer
Forderung erhalten, . sondern dafs sie oft von neuem in die
Schuld der Agenten der Cpmpagnie gerathen. Sa geschieht es
dann, dafs oft diese armen Alenschen, "welche nach einer Abwesenheit
von mehrern Jahren aus ihrer Vaterstadt, endlich mit einem
kleinen mit Kummer und Mühe ersparten Vermögen dahin zurück
zu kehren gedachten, um den Rest ihres Lebens bey ihren Verwandten
in Ruhe zuzubringen, nach einer kurzen Schw^lgerey in
Ochotsk, gezwungen werden, wieder nach Kadiak zurück zu gehen.
Könnten sie aber zur See mit ihrem Erworbenen gerade