
Antwort. Man zahlt in Canton 12 bis 18 Procent, je
nachdem die Sicherheit und die Verbal tniise verschieden sind, in
denen sich der Leiher und Verleiher befinden. Die gesetzlichen
Zinsen in China sollen aber, wie man mich versichert hat, 36 Procent
seyn, und werden auch in den nördlichen Provinzen bezahlt.
2. Giebt es Leibeigenschaft oder Frohndienste ?
Antwort. Es giebt in China keine Leiheigenschaft. Der
Chinese ist frey geboren, und der Reiche so wie der Vornehme
sind gezwungen,, die Dienste derer, die sie gebrauchen, zu bezahlen.
Indei’s ist es sehr gewöhnlich, dafs Aeltern ihre Kinder
verkaufen, männlichen Geschlechts zwar seltener als weiblichen.
Sie sind aber nur bis zu ihrer Mündigkeit leibeigen, und treten,
wenn sie diese erlangt haben, in die Klasse freyer Mitbürger;
sie können folglich nicht von ihren Herren vertauscht, verschenkt
oder wieder verkauft werden. Mit dem weiblichen Geschlechte,
das in China , wie in allen orientalischen Ländern , nicht die
Achtung geniest, welche die gebildeteren Nationen Europa’s ihm
zugestehen, nimmt jedoch die Polizey es nicht so strenge. Die
verkauften weiblichen Sclaven, bleiben gewöhnlich so lange sie
leben Leibeigene.
3. Wie hoch belaufen sich die Einkünfte der reichsten Particuliers
in China? Sind sie Besitzer grofser liegender Gründe,
oder Kauileute, deren Vermögen inWaaren besteht?
Antwort. Die reichen Particuliers in China sind gewöhnlich
aus dem Kaufmanns Stande, besonders befinden sie sich unter
denen, die den Verkauf des Salzes pachten. Die Salz Revenuen
machen einen wichtigen Theil der Einkünfte der chinesischen
Regierung aus. in jeder Provinz ist eine Gesellschaft von
Kaufleuten, welche das Monopol des Salzes gepachtet haben.
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Diese sind nebst den Mandarinen die wichtigsten Personen der
Städte. Sie haben allein das Recht Waffen zu tragen, so wie
auch ihre Böte jedesmal bewaffnet sind ; auch dürfen sie in jedes
Haus mit Gewalt eindringen, und Untersuchungen darin anstellen,
wenn sie argwöhnen , dafs der Eigenthümer Salz hat, welches
nicht von der Gesellschaft gekauft ist. Ausser diesen Salz Pächtern
.sind wohl die Mitglieder des Kohongs die reichsten. Man
schätzt das Vermögen von Panquiqua , • (dem ersten Kaufmanne
des Kohong) auf 4 Millionen Tael, oder 6 Millionen Piaster. Im
Allgemeinen soll es in China k.einen Besitzer von grofsen liegenden
Gründen geben.
4- Giebt es Wechsel oder Assignationen im chinesischen
Handel ? Wie sind die Gesetze bey chinesischen Wechsel
Zahlungen ?
Antwort. Es giebt im Handel keine Wechsel wie in Europa,
folglich auch keine Gesetze, welche Wechselzahlungen betreffen.
Ueberhaupt ereignet es sich sehr selten, dafs ein Chinese
dem andern Geld leihen sollte. In einem Lande, wo Reichthum
seinen Besitzer leicht unglücklich machen kann, ist man nicht
geneigt , den Zustand seines Vermögens bekannt werden zu
lafsen. Selbst Panquiqua, trotz seiner Eitelkeit, spricht nicht
gerne von seinem grofsen Vermögen. Da aber Geldgeschäfte unter
den mercantilischen Klassen von China unvermeidlich sind,
so giebt es auch schriftliche Verhandlungen darüber. Diese bestehen
jedoch im Grunde in nichts, als in einer Verschreibung über
den Empfang des Geldes, nebst dem Versprechen, das Schuldige
nach einer bestimmten Zeit zu bezahlen. Ereignet sich der Fall,
dafs die Schuld nicht bezahlt, und der Schuldner deswegen beym
Mandarin verklagt wird: so zwingt ihn dieser, sobald er sich von
1806.
Februar.
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