
besprochen, welcher im Wesentlichen gleich denen der anderen
Machte lautete, und tra f auf ihren Vorschlag einige Aenderungen.
In der neuen Fassung liess er ihn zunächst in das Englische und
Französische, dann durch Herrn Marques in das Chinesische übertragen;
eine mühselige Arbeit, da bei des Herrn Marques nicht
vollkommener Kenntniss des Französischen immer sorgfältig geprüft
werden musste, ob der Sinn getreu übersetzt sei. Unüberwindliche
Schwierigkeit bereitete der Eingang, wo sämmtliche Staaten des
Zollvereins genannt waren. So viele den deutschen ähnliche Silben
zu finden, die, nicht anstössig oder lächerlich von Bedeutung, dem
chinesischen Ohr leidlich klangen, schien unmöglich. Dazu gerechnet
die Unfähigkeit sowohl des Herrn Marques, als des englischen
Dolmetschers, der m Shang- hae freundlich Hülfe leistete, deutsche
Worte richtig zu hören und auszusprechen, so kann man sich vorstellen,
wie die fälsch gesagte deutsche Silbe erst chinesisch klang.
Der Gesandte arbeitete den Eingang wiederholt mit Herrn Marques
durch, brachte aber trotz unsäglicher Geduld nichts Gutes
zu Stande.
Nach Erledigung, der Vollmachtsfrage sandte Graf Eulenburg
den Commissaren auf ihren Wunsch täglich etwa zehn Artikel des
übersetzten Vertrags-Entwurfes zur Prüfung. Kaum aber war die
Hälfte in ihren Händen, als sie, am 30. Mai, in einem langen
Schreiben erklärten, es sei unnütze Mühe, ihnen Artikel politischen
Inhalts zu schicken; nur über Handelsbestimmungen dürften sie
unterhandeln; ein Gesandter könne nicht zugelassen werden, sondern
nur ein in S h a n g - h a e residirender General-Consul und Con-
suln in den anderen Häfen; sollten Diese andere Functionen üben,
als die Erlegung der Zölle und Klarirung der Schiffe, so müssten
Beamte, nicht Kaufleute ernannt werden. Der deutsche Text dürfe
nicht maassgebend sein; auf ein Schutzrecht über Christen müsse
Preussen verzichten. — Das Hervorheben letzteren Punctes begründete
wohl der übele Namen, welchen sich protestantische Missionare
durch ihre TAE-pm-Sympathieen bei der kaiserlichen Regierung
gemacht hatten. — Die Unruhen im Reiche und die militärischen
Operationen gegen die Rebellen, fahren die Commissare fort,
nähmen die Regierung ganz in Anspruch; sie seien zu Unterhandlungen
bereit., wenn die Handelsbestimmungen der anderen Verträge
als Grundlage genommen würden; die Umstände erlaubten es nicht
anders; Preussen-dürfe, nur weil es ihm Vortheil bringe, nicht Zugeständnisse.
verlangen, die China, unbequem seien; nach Herstellung
geordneter Zustände könnten sich an die Handelsbestimmungen
weitere Verträge knüpfenC-ü Graf Eulen bürg erklärte in seiner
Antwort, nur auf den Grundlagen eines politischen Vertrages unterhandeln
zu können, und ersuchte die Commissare um endgültigen
Bescheid, ob sie dazu bereit seien, damit er seine Schritte danach
einrichten könne. So drehte man sich im Kreise.
Volle Klarheit über die Lage liess sich in jenen Tagen nicht
gewinnen. Herr von Bourboulon schrieb dem Gesandten von einer
Unterredung mit W e n - t s ia n , dem klügsten und einflussreichsten
Beigeordneten des Prinzen von Kun: nach dessen Aeusserungen
begriffen der Prinz und er selbst, dass Preussen nicht hinter anderen
Grossmächten zurückstehen könne, dass ihm über kurz oder
lang gleiche Rechte zu gewähren seien; nur ginge das je tz t
noch nicht; es stürme zu vielerlei auf die Regierung ein, man müsse
ih r Zeit lassen. Herr von Bourboulon fand diese Auffassung gerechtfertigt
und bedauerte, den preussischen Gesandten nicht, wie
er dringend wünsche, kräftiger unterstützen zu können. Graf
Kleczkowski, der das Sehreiben übergab, wiederholte die oft gehörten
Reden: Frankreich und England dürften keinen Casus belli
aus Nichtgewährung der preussischen Forderungen machen u. s. w.
Fast schien die Aeusserung der Commissare, dass die Vertreter
der Westmächte sich durch weitgehende Zugeständnisse an
Preussen verletzt fühlen möchten, nicht so ganz ungegründet: auf
Mittheilung derselben gab Graf Kleczkowski nur die Antwort, dass
solche Gewährung ein unwahrscheinliches Glück wäre, nachdem
Frankreich und England gleiche Rechte in langjährigen Verhandlungen
und Feldzügen erkämpft hätten. — Vor der bald erfolgenden
Abreise des französischen Secretärs nach P e - k in erklärte ihm
Graf Eulenburg, dass er, als äusserstes Zugeständniss, in einer
Note an den Prinzen oder in einem geheimen Artikel für die
preussische Regierung die Verpflichtung übernehmen wolle,, vor
Ablauf von fünf Jahren keinen Gesandten nach P e - k in z u schicken,
wenn im Vertrage das Gesandtschaftsrecht bewilligt würde. Dieser
Wendung sprach Graf Kleczkowski nicht jede Aussicht des Erfolges
ab; er erbot sich, darüber mit dem Prinzen von Kun zu reden und
den Gesandten binnen zehn Tagen vom Erfolge zu unterrichten.
Unterdessen hatten die Commissare des Gesandten Ersuchen
um . endgültigen Bescheid am 4. Juni dahin beantwortet, dass sie