
und silberne Bäume und gewisse Mengen Goldstaub zu liefern; die
anderen Fürsten zahlen einen jährlichen Tribut in Elfenbein, Teka-
Holz, Benzoin, Gummigutti, Kardamom und anderen werthvollen
Stoffen. — Der gleichmässig für das ganze Reich geltende Satz der
Grundsteuer ist an sich nicht h o c h ; sie trifft aber den Landmann
deshalb h a rt, weil die Beamten sie zur Erntezeit in Reis erheben,
und ihn zu ihrem Vortheil weit unter dem We rth taxiren. AusSer-
dem zahlt jeder Frucht- und Nutzhaum im Lande eine bedeutende
Abgabe; bei jedem Thronwechsel wird eine Zählung davon veranstaltet,
die bis zum nächsten als Norm dient; der Landmann kann
bis dahin ohne weitere Belastung so viel neue Bäume pflanzen als
er will, muss dagegen auch für die eingehenden zahlen. — Die
Geldstrafen aus Prozessen sollen dem König namhafte Summen bring
e n ; eine Hauptquelle seines Reichthums ist aber der Handel. An
Tribut abhängiger Fürsten und Abgaben der keinen Frohndienst
leistenden Unterthanen fliessen jährlich in des Königs Magazin
grosse Mengen der kostbarsten Landeserzeugnisse, mit denen er
seine Schiffe befrachtet; ausserdem treiben sowohl die Könige als
die' Grossen einen ausgedehnten Reishandel, der bei günstigen Con-
juncturen, besonders bei Misswachs in China reichen Gewinn
bringt. — König M a h a - m o n k u t soll Schätze auf Schätze gehäuft
haben und galt für einen der reichsten Erdenbewohner.
Aus den in Einzelnem sehr von einander abweichenden Aufschlüssen,
die wir in B a n k o k erhielten, und den Berichten anderer
Reisenden über die Rechtspflege ergiebt sich ungefähr Folgendes.
S iam besitzt ein ausführliches Gesetzbuch von altem Ursprung, das
mit dem Volke herangewachsen, aber nicht mehr in seinen Händen
ist. Pallegoix nennt die Gesetze vortrefflich, dem natürlichen Recht
wie dem Volkscharakter entsprechend; sie sollen aus den indischen
des Manu abgeleitet s e in ?® Von den dreierlei Gerichtshöfen der
Beamten, der Prinzen und des Königs behandeln die beiden ersteren
nur unbedeutende Sachen; jed e r wichtige Fall kommt vor des Königs
Tribunal. Es giebt einen Justizminister oder Oberrichter, der
von allen wichtigen Fällen Kenntniss nimmt, den Verhandlungen
aber nicht beiwohnt. Gewöhnlich fällen Einzelrichter den Spruch.
Darin stimmen alle Berichte überein, dass die ganze Justiz vom
Schergen und Kerkermeister bis zum' Grossrichter käuflich ist, dass
trotz dem Gesetz, nach welchem jeder Rechtsstreit binnen drei
Tagen entschieden sein muss, die Prozesse in die Länge gezogen
werden, bis beide Parteien kein Geld zur Bestechung mehr haben,
dass schwere zu lebenslänglicher Kerkerhaft und Zwangsarbeit ver-
urtheilte Verbrecher oft nach kurzer Zeit gegen Bezahlung der
Schliesser entlassen werden, während minder gravirte endlos
schmachten. Die Kerker sollen furchtbar sein; eng aneinander
geschlossen liegen die Gefangenen dort die Nacht durch in Schmutz
und Unrath; bei Tage arbeiten sie ebenfalls gefesselt, oft fünf an
einer Kette, an öffentlichen Bauten. Schwere Verbrecher tragen
dabei eine furchtbare Kettenlast und das K a n g o . — Todesstrafe
scheint je tz t nur auf wenige Verbrechen, vorzüglich auf Majestätsbeleidigung
und Rebellion zu stehen; die dazu Verurtlieilten werden
enthauptet oder gespiesst, ausser den Sprossen des Königshauses,
die in Säcke genäht und zu Tode geprügelt werden, da das königliche
Blut nicht vergossen werden darf. — Man erzählt von einer
Art heimlichem Gericht, das zweimal wöchentlich in des Königs
Gegenwart nächtliche Sitzungen hielte, ohne Verhör und Zeugen
seine Opfer foltern und bei nächtlichem Dunkel ertränken liesse;
doch ist diese Nachricht keineswegs sicher verbürgt.
Schwere Verbrechen sollen in S iam selten sein; man zählte
in B a n k o k bei 400,000 Einwohnern jährlich drei bis vier meist von
Chinesen verübte Morde. Kleine Diebereien sind häufig; wir hatten
oft darunter zu leiden, konnten aber meist durch Drohungen das
Gestohlene den Dieben wieder abdringen, welche die Sache sehr
leicht nahmen. Der Charakter des Siamesen ist eben leichtfertig,
unbedacht, furchtsam, geduldig, sanft und heiter, träge und vergnügungssüchtig,
allen heftigen Leidenschaften fremd. Sie beschenken
einander gern und geben dem Armen mit vollen Händen.
Sie sollen aufgeweckt und zu kunstreichen Arbeiten geschickt sein;
da aber der König und die Grossen jeden geschickten Mann sofort
in ihre Dienste pressen, so faulenzen diese lieber oder arbeiten nur
heimlich. — Jeder Siamese h a t nur eine rechtmässige I ’rau; die
Ehe und die Reinheit seiner Töchter ist ihm heilig, strenge Gesetze
ahnden selbst jed e unberufene Liebkosung. Die Scheidung von
Ehegatten soll leicht se in : der Mann oder die Frau geht in ein
Kloster. — Die barmherzige Milde der Siamesen, auch gegen Thiere,
mag in den buddistischen Lehren wurzeln; sie erschlagen kaum die
Mücke, die ihr Blut saugt.72) Ihre Gastfreundschaft, Achtung vor
7a) Pallegoix’s G ä rtn e r wollte lieber seinen Dienst verlassen, als das Gewürm
tödten, das er ans dem Boden grub.