
treten wolle, die seine Institutionen und seine politische Ehre nicht
schädigten. Graf Eulenburg schliesst mit der Bitte, sein Schreiben
zur Kenntniss des Kaisers zu bringen, falls der Prinz nicht ermächtigt
sei, die gestellten Forderungen selbstständig zu gewähren.
Der merkliche Einfluss, welchen die Gesandten von England
und Frankreich übten, bewog Graf Eulenburg, sie vom In h a lt'se iner
Note an den Prinzen zu unterrichten und um Unterstützungo
seiner Anträge zu ersuchen, so weit ihre Interessen darunter nicht
litten. Zugleich b a t er sie, dem Prinzen von K u n beiläufig zu
sagen, dass Preusseü in den nächsten Jahren wahrscheinlich keinen
Vertreter nach P e - k i n , sondern nur einen General-Consul' nach
S h a n g - h a e senden werde, erklärte aber bestimmt, dass er ohne
Gewährung des Gesandtschaftsrechtes überhaupt keinen Vertrag
schhessen werde. E r kündigte den Gesandten ferner an, dass er
nach P e - k in kommen und den Prinzen persönlich angehen werde,
wenn die Verhandlungen in T i e n - t s in erfolglos blieben.
Gleich nach Abgang dieser Schreiben und der Note an den
Prinzen erhielt Graf Eulenburg eine Aufforderung der Commissare,
in der »öffentlichen Halle« von T i e n - t s in z u erscheinen und von
kaiserlichen Decreten Kenntniss zu nehmen, welche Ts u n - h a u zu
den Verhandlungen ausdrücklich ermächtigten, während T s u n - l u e n
schon durch sein Amt dazu legitimirt sei. — An diesem Tage durch
Unwohlsein verhindert, begab sich der Gesandte erst am 24. Mai
mit Herrn Marques und dem Attache du jo u r nach dem zu öffentlichen
Verhandlungen bestimmten Gebäude, wo ihn die Commissare,-
umgeben von vielen Beamten, in einer luftigen Halle empfingen.
Zur Conferenz gingen sie mit wenig Begleitern in ein kleineres Gemach.
Graf Eulenburg erklärte nochmals bestimmt, dass er ohne
das Gesandtschaftsrecht keinen Vertrag schliessen werde, wogegen
die Commissare ihre Bedenken äusserten: es müsse die Gesandten
von England' und Frankreich verletzen, wenn China Preussen so
schnell gewähre, was jenen Mächten so viel Kämpfe kostete. In
diesem Punct verwies sie Graf Eulenburg an deren Vertreter in P e -
k in . — Die in Abschrift vorgelegten kaiserlichen Decrete lauteten:
I.
Am 19. Tage des 2. Monats des 11. Jahres von H ie n - fun
(19. März 1861) ist folgendes kaiserliches Decret eingegangen.
Der Prinz v o n K un , Yi - sin , und seine Collegen haben eine Eingabe
an uns gerichtet, dass P reussen in -T ie n - t s in erschienen sind
um ihren Handelsvertrag abzuschliessen, und uns gebeten, hohe Beamte
ernennen zu wollen, welche nach T ie n - t s in gehen und do rt die Angelegenheit
regeln möchten. W ir verordnen, dass T su n - luen und
T s c n -h a u ernannt werden sollen, um die Angelegenheiten dieser
Nation zu ordnen.
- Achtet darauf.
II.
Am 5. Tage des 4. Monats des 11. Jahres von H ie n - fu n
(14. Mai 1861). ist folgendes kaiserliches Decret eingegangen.
Der Prinz von Kuir, Y i - s in , und seine Collegen haben uns eine
Eingabe eingereicht, — nachdem Graf Eulenburg’ eine Note an ihn
richtete, auch T su n - lu en und T su n - hau ein Schreiben an ihn er-
liessen, in welcher Eingabe gesagt is t, dass Graf Eulenburg aus
dem Reiche Preussen eine Note an ih n , den Prinzen von K u n , gerichte
t habe, worin- er ihn ersucht, uns eine Vorstellung darüber einzureichen,
-dass T su n - luen und T su n - hau noch nicht mit einem Decret
versehen seien, welches ihnen Vollmacht zu gehörigem Verhandeln ertheilt.
T su n - l u e n , als hoher mit den Angelegenheiten der fremden
Reiche betrauter Beamter, ist schon ein mit Vollmachten bekleideter
W ü rd en träg e r, und in Bezug auf T su n - hau verordnen w ir, dass er
mit Vollmachten zu gehörigem Verhandeln bekleidet sei.
Achtet darauf.
Auf den Wunsch des Gesandten wurde die Abschrift zu
näherer Prüfung in seine Wohnung geschickt. Sein Bedenken
darüber, dass nicht das Original vorgelegt wurde, hob Herr Marques,
nach dessen Erfahrung das niemals geschah. Ueber die Gültigkeit
der Vollmachten beruhigte ihn Herr Parkes, einer der besten Kenner
chinesischer Documente, der, von P e - k in kommend, den
Grafen in jenen Tagen besuchte; er fand sie klarer und bestimmter
gefasst, als alle früheren chinesischen Vollmachten. Graf Eulenburg
theilte nun den Commissaren mit, dass ihre Legitimation genüge
und die Verhandlungen beginnen könnten. — Eine Antwort
des Prinzen von K u n auf das Schreiben vom 23. Mai verwies ihn
auf die eben berührten kaiserlichen Decrete; des Gesandtschaftsrechtes
war mit keinem Worte gedacht, und Graf Eulenburg
durfte glauben, dass der Prinz über seine Note an den Kaiser berichtete,
— dass es keineswegs fest beschlossen sei, Preussen jenen
Punct zu verweigern.
Mit deutschen der Verhältnisse kundigen Kaufleuten in
S h a n g - h a e hatte der Gesandte den in Berlin entworfenen VertraerO