und Schnurrbärte tragen, aber am übrigen Körper wird jedes
Haar von früher Jugend an herausgezogen, sonst würden
sie theilweise mit kurzem krausem Haar bedeckt sein. Die
beiden obern Schneidezähne werden zuweilen befeilt, doch
ist dies nicht so allgemeiner Gebrauch als weiter flussaufwärts.
Auch unter den Babwende von Manjanga und den
umwohnenden Stämmen werden grosse Nasenringe durch die
Knorpel der Nasenflügel gezogen und Ohrringe häufig getragen.
Beschneidung wird allgemein o o O vorgOe nommen,/ wovon
bei den halbreligiösen Gebräuchen die Rede sein wird.
Die Bakongo sind von Charakter träge, wankelmüthig
und sinnlich. Sie verabscheuen in der Regel das Blutver-
giessen und sind, ausser bei gewissen abergläubischen Gebräuchen,
selten grausam, zeigen vielmehr Güte und Sanft-
rnuth in der Behandlung von Thieren. Werden aber ihre
Leidenschaften erregt, sei es wegen Zauberei oder um schwere
Beleidigung zu rächen, so können sie in ihrer fanatischen
W u th zu wahren Teufeln werden; dasselbe Volk, welches in
ruhigen Augenblicken davor zurückschaudern würde, einem
Freund oder Nachbar die Haut zu ritzen, wird um den
Scheiterhaufen eines' der Zauberei überführten Freundes
hüpfen und jauchzen und in ausgelassener Freude ihn
lebendig rösten sehen. Das Verbrennen von Zauberern und
Hexen (von letztem werden in der Regel mehr getödtet)
kommt sehr gewöhnlich vor bei den heruntergekommenen
Stämmen, der Küste, und das Gottesurtheil durch den Gift-
tru n k , welches ich bereits im dritten Kapitel erwähnte,
herrscht weit und breit in den Landstrichen des untern
KongOo . Wirklich muss in vielen BakonOgo-Dörfern durch
die beständigen Anklagen auf Hexerei das Leben zur Qual
werden. In Pallaballa wird z. B. fü r jeden Verstorbenen,
gleichviel ob er ein Kind, Weib oder Mann war, jemand in
Verdacht genommen, als habe er den Tod durch übernatürliche
Mittel veranlasst, und der schreckliche Mte Nganga
-oder „Medicinmann“ , welcher die Untersuchung über die
Leiche abhält, wird berufen, die schuldige Person zu entdecken.
Gewöhnlich hält er sich an die mit weltlichen
■Gütern Gesegneten, damit sie sich von seiner grausamen
Anklage loskaufen. Sollte der Angeklagte indessen, sei es
wegen Armuth oder der Gewalt der öffentlichen Meinung
unterliegend der Beschuldigung nicht ausweichen können,
so wird er oder sie gezwungen, die Casca oder den Aufguss
von einer giftigen Rinde zu sich zu nehmen; je nachdem
nun die Stärke des Aufgusses vom Zauberer bemessen ist,
wird der heimlicher Zauberei Angeklagte entweder das G if t'
wieder von sich geben und genesen, oder an dessen W irkungen
sterben, oder aber es bei sich behalten und nicht
sterben, in welch letzterm Falle die Eingeborenen das seltene
Vergnügen haben, den Uebelthäter mit ihren plumpen
Messern in Stücke zu zerhacken, oder ihr Opfer über langsamem
Feuer zu „kochen“. Dabei sind dieselben Leute, so
lange nicht ihre Furcht oder Leidenschaft erregt wurde, zart
und selbst weibisch, und besitzen manches ausdrucksvolle
W o rt fü r Liebkosunog und Mitogefühl.
Ich habe vorhin gesagt sie seien unmoralisch — oder
mindestens sinnlich —, aber dies muss nicht in dem Sinn
genommen werden, wie man dieses W o rt auf lasterhafte
■europäische Sitten anwendet. Ihre Immoralität entspringt
eher aus übertriebener Liebe zu ihren Frauen als aus Liebe
zum Laster. Unnatürliche Verbrechen sind bei ihnen unbekannt,
wo sie nicht unter europäischen Einfluss gerathen
s in d , und sie besitzen in ihrer Sprache kein Wort fü r den
gemeinen Ausdruck, der unter den niedrigem englischen
Klassen fast als scherzhafte Beschimpfung dient.