
einem Arzt, vier Assistenzbeamten, und zwei Matrosen oder Handlangern.
Das japanisch-holländische Dolmetscher-Collegium zählte
noch in den letzten Jahren fünfzig Personen, von denen nur die
höheren Beamten der Classe der Zweischwertigen angehörten. Die
niederen Dolmetscher waren zugleich Makler, Kaufleute, Sprachlehrer;
die Holländer schildern sie als eine gewinnsüchtige charakterlose
Rotte. Sie wurden von der japanischen Regierung streng
bewacht, und durften einzeln ohne Aufpasser — bei schwerer
Strafe keinen Holländer besuchen. Das Amt der Dolmetscher war
in bestimmten Familien erblich; sie lernten die Sprache von Jugend
auf und wurden als Knaben vielfach den Holländern zur Bedienung
in ihre Häuser gegeben. Mit Ausnahme der obersten scheinen
die Dolmetscher unter der Controlle der Geldkammer gestanden
und zugleich vielfach als Rechnungs- und Steuerbeamte fungirt
zu haben.
Die Geldkammer verkaufte die von den Holländern erstandenen
Waaren mit grossem Vortheil an eine Handelsgesellschaft aus
den fünf Reichsstädten, deren Agenten jährlich nach N a n g a s a k i
kämen, und fertigte unter Aufsicht der sogenannten Bürgermeister
die Erlaubnisscheine und Pässe aus, ohne welche die Importartikel
weder aus D e s im a ausgeführt noch irgendwo im Reiche verkauft
werden durften. Die Statthalter, unter deren Aufsicht der fremde
Handel stand, ferner die Bürgermeister und alle Beamten der Geldkammer
hatten das Recht, sich nach dem Maasse ihrer Stellung eine
bestimmte Quantität Waaren zu den niedrigsten Preisen auszusuchen.
Die Einfuhr des Gouvernements-Handels bestand in europäischen und
indischen Manufacturen und in Colonialproducten, die des Kambang-
Plandels in Gegenständen der Wissenschaft, Kunst und des Luxus,
in Arzneien, Quincaillerien u. s. w. Die Ausfuhr der Regierung
beschränkte sich auf Stabkupfer und Kampher, der Kambang-Handel
umfasste alle übrigen erlaubten Artikel. Die Ein- und Ausfuhr der
Regierung war in den späteren Zeiten frei von allen Steuern; von
den durch den Kambang-Handel eingeführten Waaren, welche
öffentlich verkauft wurden, erhob die Geldkammer eine Steuer von
35 Procent des Ertrages. Trotzdem sollen die holländischen Beamten
durchschnittlich 100 Procent daran gewonnen haben, und als der
Handel verpachtet wurde, stellte sich der Vortheil noch höher.
Die Geldkammer zahlte der Regierung eine jährliche Pacht im
Werthe von 180,000 Gulden für den ausländischen Handel (den
holländischen und den chinesischen) und musste alle durch denselben
verursachten Kosten tragen.
Von dem wirklichen Ertrage des holländischen Handels ist
es bei der verwickelten Calculation der Ein- und Ausfuhr, dem
wechselnden Werthe der Metalle, und der Verwirrung, welche die
Beamten auf D e s im a absichtlich in die Rechnungen gebracht haben,
schwierig sich einen Begriff zu machen. Die glänzendste Periode
war die Zeit in F ir a n d o : 1638 betrug der Werth der Einfuhr
3,760,000 Gulden; damals soll kein Artikel weniger als fünfzig, viele
aber bis dreihundert Procent gebracht haben. Noch 1668 rechnete
man den jährlichen Ertrag des Handels auf zwanzig Tonnen Goldes,
Gold und Kupfer waren damals die einträglichsten Ausfuhrartikel.
Hundert Jahre später importirten die Holländer mit Vortheil gemünztes
Silber. Die im siebzehnten Jahrhundert so gewinnreiche
Ausfuhr des Goldes war schon 1727 mit erheblichem Verluste verbunden.
Um 1775 und in den folgenden Jahren scheinen die Holländer
in Folge der Bedrückungen und bedeutender SeeschädAi
erhebliche Summen am japanischen Handel eingebüsst zu haben;
seit der Zeit fristete er sich bis zum Eintreten der neuen Ordnung
im Jahre 1817 nur kümmerlich das Leben.
Nachdem im Jahre 1673 die Engländer sich umsonst bemüht
hatten, den Verkehr wieder anzuknüpfen, blieben die Japaner über
hundert Jahre lang mit ähnlichen Versuchen verschont. Aber gegen
Ende des achtzehnten Jahrhunderts, als die Herrschaft Grossbritanniens
sich in Ostindien ausdehnte, und die Russen des Fanges
der Pelzthiere, die Amerikaner des Wallfischfanges wegen den nördlichen
Stillen Ocean häufiger zu befahren anfingen, richtete sich die
Aufmerksamkeit dieser Nationen wieder auf das entlegene Inselreich.
Um 1791 besuchte ein englisches Schiff, »der Argonaut«, auf
dem Wege von Amerika nach China die japanischen Gewässer. Der
Capitän bemühte sich vergebens mit den Küstenbewohnern Tauschhandel
anzuknüpfen, wurde aber von den Behörden mit Wasser
und Holz versehen. Ein Schiff unter amerikanischer und ein anderes
unter englischer Flagge, die beide, wie es schien, in Bengalen
für Japan befrachtet, im Jahre 1803 kurz nacheinander vor der
Bucht von N a n g a s a k i erschienen, und freien Verkehr für sich und
ihre Landsleute nachsuchten, erhielten ebenfalls vom Statthalter