
Im Februar 1854 erschien Coinmodor Perry wieder an der
japanischen Küste, nachdem die Regierung sich vergebens bemüht
hatte, ihn durch die Benachrichtigung von dem inzwischen erfolgten
Tode des S io g u n und der daraus hergeleiteten Unmöglichkeit,
jetzt zu verhandeln, zur Aufschiebung seines Besuches zu vermögen.
Sein Geschwader bestand aus drei Dampffregatten, vier Corvetten
und zwei Transportschiffen. Der Commodor trat dieses Mal noch
drohender auf, als bei seiner ersten Anwesenheit: er lief trotz allen
Gegenvorstellungen der Japaner in den inneren Golf von Y e d d o
ein, und setzte es durch, dass die Unterhandlungen in grösster
Nähe, und so zu sagen Angesichts der Hauptstadt gepflogen wurden;
die Zusammenkünfte fanden in K a n a g a v a , etwa vier Meilen von
Y e d d o , statt. Im Laufe der Verhandlungen gestaltete sich der p e r s
ö n lic h e Verkehr immer freundlicher; aber in ihren Z u g e s tä n d n
is s e n blieben die japanischen Bevollmächtigten bis zum letzten
Augenblick hartnäckig und zähe. Perry erlangte nur die Eröffnung
der Häfen S im o d a (am äusseren Golf von Y e d d o ) und H a k o d a d e
(auf Y e s o ) für amerikanische Schiffe, die dort Holz, Kohlen, Wasser
und Lebensmittel einnehmen wollten; Hülfe und freundliche Behandlung
für amerikanische Schiffbrüchige, und ihre Ausheferung
nach i S im o d a oder H a k o d a d e ; freien Verkehr in einem gewissen
Umkreise für die in diesen beiden Hafenplätzen sich vorübergehend
aufhaltenden Amerikaner; einen beschränkten Austausch von Handelsartikeln
unter Aufsicht der japanischen Behörden, und das Recht,
einen Consul für S im o d a mit der Jurisdiction über die amerikanischen
Unterthanen in Japan zu ernennen,, — endlich das wichtige Versprechen
der Gewährung aller Vorth eile, welche jemals einer anderen
Nation zugestanden werden sollten. Dieser Freundschaftsvertrag,
welcher den Amerikanern nicht das Recht gab, bleibend in Japan
zu wohnen, und der für den Handel gar keine Bedeutung hatte,
wurde am 31. März 1854 zu K a n a g a v a unterzeichnet und die Ratificationen
am 21. Februar 1855 zu S im o d a ausgewechselt.
So unwichtig der Perry’sche Vertrag durch seine Resultate,
so bedeutsam war die Thatsache, dass Japan überhaupt den Verkehr
einer fremden Nation zuliess. Die Schranken mussten nun
auch für die anderen Völker fallen. Noch im September 1854 kam
ein britisches Geschwader unter Admiral Sir James Stirling nach
der Bai von N a n g a s a k i . Die Engländer mussten mehrere Wochen
lang auf die Ankunft der Bevollmächtigten aus Y e d d o warten,
Der englische, der rassische und der holländische Vertrag. 1 7 7
brachten dann aber in wenig Tagen einen Freundschaftsvertrag zu
Stande, dessen Inhalt dem des amerikanischen ganz ähnlich war.
Einige Monate darauf schlossen auch die Russen in S im o d a einen
\ ertrag, der ausser den Artikeln der amerikanischen und englischen
Tractate noch wichtige Grenzbestimmungen enthielt: U r u p und die
nördlichen K u r il e n kamen dadurch definitiv unter russische Herrschaft.
Die Häfen N a n g a s a k i , H a k o d a d e und S im o d a sollten den russischen
Schiffen offen stehen, im Falle der Noth auch alle übrigen. — Damals
während des Krimkrieges stellte sich die Wichtigkeit der japanischen
Häfen sowohl für die englischen als für die russischen Schiffe sehr
deutlich heraus. — In den genannten Hafenplätzen wurden nun auch
Friedhöfe für die Fremden angewiesen. Den Artikel der meistbegünstigten
Nation enthielt auch der russische Vertrag, ebenso der französische,
welchen bald nachher Baron Gros abschloss.
Alle diese waren nur F r e u n d s c h a f t s - und S c h if fa h r t s verträge;
die Holländer blieben immer noch — mit den Chinesen
im alleinigen beschränkten Besitze des ausländischen H a n d e ls . In
dem Antwortschreiben, welches Sir James Stirling aus Y e d d o erhielt,
heisst es ausdrücklich, man werde ihm alle den anderen
Nationen gewährten Begünstigungen zugestehen, mit Ausnahme der
besonderen Handelsvortheile, welche die Holländer und die Chinesen
genössen. Die niederländische Regierung erlangte nun auch durch
ihren Bevollmächtigten Herrn Donker Curtius die Aufhebung der
lästigen Beschränkungen, welchen die Bewohner von D e s im a unterworfen
waren: in dem Vertrage vom 5. November 1855 wurde ausdrücklich
bestimmt, dass sie von nun an volle persönliche Freiheit
und das Recht haben sollten, die Insel nach Beheben zu verlassen
und sich in N a n g a s a k i und seinem Gebiete frei zu bewegen. Auch
in allen übrigen Puncten wurden sie den anderen Nationen gleichgestellt,
und erhielten wie jene die Erlaubniss nach S im o d a und
H a k o d a d e z u kommen. — Herr Donker Curtius blieb als niederländischer
Commissar in N a n g a s a k i , um bei der ferneren Entwickelung
der Verkehrsverhältnisse das Interesse seiner Regierung wahrzunehmen.
Er schloss am 30. Januar 1856 einen neuen Vertrag ab,
durch welchen weitere Vorth eile erreicht wurden, unter anderen
die Zulassung der Frauen und Kinder der Niederländer in den
geöffneten Häfen, die freie Ausübung des Gottesdienstes, und die
Erlaubniss, ihre Waaren ohne Dazwischenkunft der Behörden an
die japanischen Kaufleute zu veräussern, japanische Erzeugnisse