
auf. Der Sold, den sie beziehen, richtet sich hach dem Range,
und reichte, so lange die Abschliessung Japans währte, auch bei
den gemeinen Soldaten zur Bestreitung der nothwendigsten Lebensbedürfnisse
aus. Wird aber ein S a m r a i wegen schlechter Rührung
aus dem Dienste gestossen, so ist er damit dem Hungertode preisgegeben,
denn es bleibt ihm kein ehrlicher Erwerb. Diese Ver-
stossenen bilden die Classe der Losme, der Geächteten, Rechtlosen,
unter denen es viele gefährliche Bravos giebt,; ; Die Benennung
L o n in — Mann ohne Amt — hat an sich nichts ßeschimpfendes,
man bezeichnet damit auch Diejenigen, welche, um den höheren
Pflichten der Ehre, Loyalität oder der Freundschaft zu genügen,
dem Schutze der Gesetze freiwillig entsagend blutige Racheacte
begehen.
Der Adel unterscheidet sich äusserlich vom Volke durch eine
gewisse faltenreiche Beinbekleidung und durch zwei Schwerter, die
im Gürtel getragen werden“ 6). Die tägliche Tracht der D a im io ’s
und selbst des S io g u n zeichnet sich vor der des gemeinen Soldaten
allein durch grössere Feinheit der Stoffe aus; nur bei Ceremonieen
und Feierlichkeiten scheint der Rang durch gewisse Abzeichen kenntlich
gemacht zu werden. Das einzige Vorrecht der .Lehnsfürsten
und hohen Staatsbeamten B Aller die den K a m i -Titel führen —
in der täglichen Kleidung ist ein feines weissleinenes Untergewand,
das, dem Körper zunächst getragen, nur in einem schmalen Streifen
am Halse sichtbar wird.
Um der überwiegenden Zahl der adligen Trabanten das
Gleichgewicht zu halten, welche die Heeresmacht der Lehnsfürsten
bildeten, soll J y e y a s , wie schon oben angedeutet wurde, eine
Adelserhebung im Grossen vorgenommen haben, In dieser ist
wahrscheinlich auch der Ursprung der kaiserlichen Leibwache zu
suchen, deren Stärke Titsingh auf 80,000 angiebt, und zu welcher
die Familien der höchsten Hof- und Staatsbeamten gehören“ 9).
1I8) Nach einer Notiz im Siebold’schen Werke hätte der Adel erst durch eine
Verordnung des Jahres 1682 das Recht erhalten zwei Schwerter zu tragen.
n9) Die Nachrichten üher die Zusammensetzung der Leihwache sind etwas dunkel.
Nach Caron wäre sie aus den unehelichen Söhnen der Daimio’s , deren Brüdern und
Vettern gebildet worden; er erwähnt daneben noch einer anderen Garde von einigen
tausend Mann. Nach Titsingh wäre unter .Iye-mitsu, dem dritten Nachfolger des J yeyas,
eine neue Garde aus den Brüdern der Beischläferinnen des S i o g u n gebildet worden,
da die ältere mit diesen nicht in demselben Corps dienen wollte. Wahrscheinlich ist
jene neue die zuerst von Caron .erwähnte.
Die Stellung eines Leibgardisten ist erblich und verleiht an und für
sich einen höhen Rang.
Das Volk bilden die Handel und Gewerbe treibenden Classen;
auch unter ihnen giebt es viele Abstufungen. So dürfen die ackerbauenden
Japaner ein. Schwert tragen, die Kaufleute hingegen
nicht“ .0); die letzteren lassen sich, da alle Diener der S a m r a i das
Recht auf ein .Schwert haben, häufig als Trabanten eines solchen
einschreiben, und zahlen bedeutende Summen, um jenes Vorrecht
zu gewinnen, dessen sie sich dann auch nur bei feierlichen Gelegenheiten
bedienen. Im gewöhnlichen Leben tragen weder sie noch
die Landleute ein Schwert, während der S a m r a i die seinen auf der
.Strasse niemals, im.Hause nur das.grössere, zweihändige.ablegt “ ').
Viele und besonders die reicheren Kaufleute erkaufen sich das Recht
ein Schwert zu tragen vom S io g u n , beziehen dann als seine Diener
ein geringes Jahrgehalt, und übernehmen damit die Verpflichtung,
im Falle es gefordert wird, Geld vorzuschiessen; sie sind die Hof-
banquiers 1 “ ).
Der Organismus der japanischen Staatsverwaltung ist nur sehr
unvollständig bekannt. Der erste Staatsbeamte ist der Regent,
dessen Amt aber nur in Kraft tritt, wenn ein unmündiger S io g u n
auf dem Throne sitzt. Diese Würde war in der, von dem
Geheimschreiber und vertrautesten Günstling des J y e y a s herstammenden
Familie der Fürsten von I e a m o erblich. — Dem Throne
zunächst steht ein Collegium von fünf Reichsräthen oder Ministern;
diese bilden, wie es scheint mit acht anderen Räthen geringeren
Ranges, das sogenannte G o r o d z io , einen obersten Reichsrath,
welchem alle Angelegenheiten untergebreitet werden. Die Nachrichten
über seine Functionen und Befugnisse sind verwirrt und
widersprechend; wahrscheinlich hat das G o r o d z io die Entscheidung
120) Caron sagt, der Kaufmann stehe in Missachtung »dieweil er mit Lügen
umgeht, und, sich derselben nicht schämend, die Leute, sie mögen edel oder unedel
sein, um seines schändlichen Gewinnes halben, und seine Wahr theuer zu verkauffeil,
zu betriegen trachtet.« Merklein’s Uebersetzung.
121) Die Form der Klinge ist für jeden Stand genau vorgeschrieben. Das
Schwerterpaar des S a m r a i heist D a i j s o . Die Bürger, Bauern, Wächter u. s. w.
tragen ein kurzes Schwert, das dem kleineren der Adelsclasse ähnlich ist. S. v. Siebold
N ip PON.
122) Herr von Siebold sah eine lange Liste derselben, auf welcher die Namen
der reichsten obenan in zolllangen fetten Buchstaben figurirten, während die der
mindervermögenden in immer kleinerer Schrift folgten.