
welchem die ostindische Compagnie stark benachtheiligt wurde, emen
Theil der limitirten Summe für sich in Anspruch zu nehmen. So
entstand der sogenannte Kambang-Handel, eine Fortsetzung des
»Gepermitteerden« mit beschränkter Ausdehnung. Die Compagnie liess
denselben auch dann fortbestehen, als die Benaclitheiligung bekannt
wurde, und nahm nur einen bestimmten Theil des Gewinnes für sich in
Anspruch. — Seit dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts wurden
dem holländischen Handel theils von Seiten der Statthalter, theils
von der Centralregierung fast jährlich neue Lasten aufgelegt, was man
wesentlich der hei den Japanern wach gewordenen Besorgniss um
die ungeheuere Metallausfuhr zuschreihen muss. Aeai, Fürst von
Tsikungo, der Lehrer und Rathgeher der Siogun’s Tsuna- yosi und
Jye- nobu, schilderte damals in einer der Regierung eingereichten
Denkschrift die Quellen des japanischen Reichthums; er verglich
darin die Metalle und Minerale, welche sich nicht wieder ersetzen,
dem Mark und den Knochen des Menschen, die, einmal abgetrennt,
nicht wieder wachsen, alle übrigen Producte aber, welche von Jahr
zu Jahr sich neu erzeugen, dem Fleisch, dem Blute,'den Haaren.
Seinen Berechnungen nach hatten die Holländer in achtzig Jahren
dem Lande in Metallen eine Summe entführt, welche 1,032,592,000 holländischen
Gulden gleichkommt1"). | |ä D i e Kupferausfuhr wurde
nun mehr und mehr beschränkt, und die Kobangs, die Goldmünze, in
welchen die Holländer einen grossen Theil ihrer Zahlungen empfingen,
hei gleichem Nennwerthe von Jahr zu Jahr kleiner geprägt. Die Handelsvorsteher
remonstrirten vergebens, und machten viele fruchtlose
Versuche, die alten Verhältnisse wieder herzustellen.
Das Jahr 1736 brachte eine neue Einrichtung, welche dem
Handel wenigstens einige Sicherheit gab. Die von den Holländern
mit dem Namen »Geldkammer« bezeichnete Kaufmannsgesellschaft,
an welche jetzt auch der niederländische Handel verpachtet war,
bestellte Waaren nach Mustern zu verabredeten Preisen, welche im
Zeitraum von einem bis zwei Jahren geliefert werden mussten, je-
nachdem es indische oder europäische Artikel waren; zugleich wurde
jedesmal die als Rückfracht zu gewährende Quantität Kupfer festgestellt.
Den Betrag der Einfuhr schrieb die Geldkammer den Holländern
gut, bis sie ihnen bei der Abfahrt der Schiffe die Ausfuhr-^
artikel lieferte. Den Kambang-Handel liess man nebenbei fortbestehen,
155) Bei Lauts sind die Summen so bezeichnet: 112 Millionen Tael Silber,
1,229 Millionen Pfund Stabkupfer und 6,192,900 Stück Kobangs.
alle Kaufpreise für die Einfuhrartikel aber an die Geldkammer entrichten,
und den Verkäufern nach Abzug der üblichen 35 Procent
o-utschreiben. Die Niederländer sollten während ihres Aufenthaltes
in Japan gar kein baares Geld mehr in die Hände bekommen, sondern
auch alle ihre Bedürfnisse in Anweisungen auf die Geldkammer
zahlen, sehr zu ihrem Nachtheil, da die Anweisungen erst nach
Jahresfrist, und dann nur mit gewissen Abzügen eingelöst wurden. —
Auf diese Weise wurde der Handel bis in die neueste Zeit getrieben,
hat sich aber nie wieder zu seiner alten' Höhe emporgeschwungen;
die Beschränkungen wurden im Gegentheil immer
schlimmer, um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts durfte nur
noch e in Schiff jährlich nach N a n g a s a k i kommen. Da nun die
Kosten der Factorei und der Hofreisen, die Geschenke und Lasten
dieselben blieben wie früher, so verminderte sich der Gewinn un-
verliältnissmässig. Als die japanische Regierung die Kupferausfuhr,
die noch zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts 30,000 Pikul betragen
hatte, 1743 auf 6000 Pikul beschränken wollte, befahl der
Gouverneur von Niederländisch Indien dem Handelsvorsteher, die
eingeführten Waaren wieder einzuschiffen und die Factorei aufzugeben,
wenn nicht eine vermehrte Kupferausfuhr und bessere Preise
für die Einfuhrartikel bewilligt würden — denn die Japaner wollten
oft unter dem Vorgeben, die gelieferten Waaren entsprächen nicht
den Mustern, die bedungenen Preise nicht zahlen. Auf diese Drohung
hin wurden die Behörden willfähriger; man liess wieder zwei,
seit 1758 sogar drei Schiffe zu, weil einige untergegangen waren.
Ihren Gewinn berechneten die Holländer selbst 1752, in der schlimmsten
Zeit, noch immer auf fünf Tonnen Goldes jährlich. 1763 forderte
der Statthalter von N a n g a s a k i ausser den üblichen auch noch
Geschenke für den Thronfolger, und kündigte, als der Vorsteher
von D e s im a sich dessen weigerte, den Niederländern gradezu den
Handel auf, mit der peremtorischen Weisung das Land zu verlassen.
Der Handelsvorsteher fügte sich nun in die neue Belastung,
und die Sache ging ihren alten Gang, bald mehr, bald minder
o'itns!in\ — Von zwei Schiffen, welche 1772 von Batavia nach
N a n g a s a k i segelten, wurde das eine im Sturm von den Holländern
als unrettbar verlassen, ging aber nicht unter, sondern trieb nach
den GoTTO-Inseln und fiel in die Hände der Japaner; beim Untersuchen
der Ladung entdeckten diese nun die vielfachen künstlichen
Vorrichtungen und Verpackungen, deren sich die Holländer zum