
undWaaren einmal geöffnet hatten, zwischen der Nationalität
der Schiffe und der Herkunft der Waaren zu unterscheiden,
und solchen europäischen Staaten gegenüber, mit welchen
sie keineVerträge abgeschlossen, andere Grundsätze geltend
zu machen, als wozu sie dem einen oder dem anderen
gegenüber sich hatten bereit finden lassen. Aber selbst
in Fällen, wo es auf Anrufung gesandtschaftlichen oder
consularischen Schutzes ankam, der nicht füglich anders
als auf Grund völkerrechtlicher Verträge in Anspruch
genommen werden kann, brachte '#s in den ersten Jahren
des Verkehrs die Solidarität der europäischen Interessen
mit sich, dass die Repräsentanten der Vertragsmäehte sich
gern und aus eigenem Antriebe der Unterthanen anderer
Staaten annahmen. Bei dem gesteigerten Verkehr hingegen
stellten sich Uebelstände heraus, die für beide Theile immer
fühlbarer wurden. Die Fortschritte des deutschen Handels
und namentlich der deutschen Rhederei mussten mit der
Zeit die Eifersucht der anderen Nationen erwecken, die
Solidarität der Interessen mit der gesteigerten Concurrenz
aufhören. Die Deutschen nahmen nur eine geduldete
Stellung ein und waren niemals sicher, ihre Rechte geltend
machen zu können. Auf der anderen Seite klagten die
Vertreter der Vertragsmächte laut und wiederholt darüber,
dass die in den geöffneten Häfen verkehrenden Deutschen
keinerlei Jurisdiction unterworfen und für ihre Handlungen
keiner Vorgesetzten Behörde verantwortlich wären.
Es lag vor Allem in der Natur der Sache, dass diejenigen
Vortheile, welche unser Handel, unsere Schiffahrt
und Industrie sich mittelbar aus den Berechtigungen
anderer Nationen herleitete, zu unsicher erschienen, um
der Gegenstand einer ausgedehnten soliden Speculation
werden zu können, und dass die neuerschlossenen Märkte
erst dann als uns zuständig gelten könnten, wenn ihre
Benutzung unter dem anerkannten Schutze der eigenen
Regierung stände. Unsere Rhederei bewegte sich schon
seit längerer Zeit nicht mehr ausschliesslich in dem früher
herkömmlichen engen Kreise von Unternehmungen, machte
vielmehr seit Jahren erfolgreiche Anstrengungen, auch jene
entlegenen Welttheile in den Bereich ihrer Operationen
zu ziehen. Sie konnte das allerdings nur in der Voraussetzung
thun, dass die Regierung nicht säumen würde, ihr
schützend zur Seite zu tre te n , da ja auch die Handelsschiffe
anderer maritimen Nationen des Beistandes ihrer
Regierungen nicht entbehren können. Das Bewusstsein,
dass es der Stellung Preussens nicht angemessen sei, seine
Unternehmungen unter dem Schutze fremder Nationalitäten,
ihrer Gesandten und Kriegsflotten auszuführen, war auch
bei unseren in Ost-Asien ansässigen Landsleuten wach
geworden, und die vielfachen Anregungen von da zum
Abschluss von Handels- und Schiffahrtsverträgen Hessen
deutlich erkennen, dass der Handelsstand in jenen Gegenden
nationales Selbstgefühl genug besass, um das Auftreten
der vaterländischen Regierung neben den Unternehmungen
anderer Staaten als ein Bedürfniss zu empfinden. '
Auf diese Wahrnehmungen und Thatsachen fussend
glaubte die preussische Regierung mit der Anbahnung ver-
tragsmässiger Beziehungen zu den ost-asiatischen Reichen
nicht länger zögern zu dürfen, und beschloss eine handelspolitische
Mission dahin zu "entsenden, deren Zweck wäre,
von den Regierungen jener Länder ähnliche Zugeständnisse
zu erlangen, wie solche den übrigen westlichen Nationen
gemacht worden waren. Geleitet von königlichen Kriegsschiffen,
welche dabei erwünschte Gelegenheit fänden,
die preussische Kriegsflagge in fernen Gegenden zu zeigen