
und Werthe von einem Dollar auch für den e inhe imi s chen Verkehr
ausgegeben, so konnte sich Niemand beklagen; gegen die Ent-
werthung des Silbers aber fü r die Fr emden al l ein verwahrten
sich die Gesandten. Die Regierung des T a ik u n fügte sich ihren
Vorstellungen nach kurzem Widerstreben, zog die neue Silbermünze
ein, und wechselte nun den ausländischen Kaufleuten ihre Dollars
gegen gleiches Gewicht in la n d e s ü b l i c h e n I t s ib u ’s . Von diesem
Augenblick an aber konnten die Fremden das gemünzte japanische
.Gold um ein Drittheil seines Werthes kaufen imd zagen natürlich
dieses Geschäft jedem anderen vor. Der K o b a n g , über 6 Thaler
werth, war für 4 I t s ib u , weniger als 2 Thaler, zu haben. Die
Kaufleute in Y o k o h a m a , meist Repräsentanten der grössten deutschen,
englischen und amerikanischen Handelsfirmen in-China, schafften
mexikanische Dollars in grossen Massen herbei, um sie in I t s ib u ’s
umzusetzen und K o b a n g ’s z u kaufen; eine Operation, die sich bei
der Nähe von China mit derselben Summe sechs- bis siebenmal
jährlich wiederholen liess. Der enorme Gewinn verdrehte ihnen die
Köpfe, eine Art wahnsinnigen Schwindels bemächtigte sich fast aller
Ausländer u i Y o k u h a m a ; sie bestürmten das Zollhaus mit Ungestüm,
die Beamten wussten sich kaum zu retten. Da der Zudrang immer
grösser wurde, so befahl die Regierung, nur eine bestimmte Summe
täglich zu wechseln und nach der Kopfzahl und dem Maasse der
Forderungen zu repartiren. Nun Hefen lange Listen von erdichteten
Namen, grossentheils mit höhnender Bedeutung ein; Jeder forderte,
um bei der Vertheilung recht gut bedacht zu werden, immer mehr
als der Andere, Summen, die in Wirkfichkeit gar nicht existiren,
geschweige denn geliefert werden konnten. Ein Deutscher bat
höflich, ihm 250 Millionen Dollars umzutauschen, Andere, Engländer
und Amerikaner, nannten Zifferreihen von zwanzig Stellen, die
abzuzählen kein Menschenleben ausreicht. Viele dieser Forderungen
wurden von Drohungen begleitet, man klagte, , über Bevorzugung
von Einzelnen und es kam zu den ärgerhchsten Auftritten. Aber
nicht nur waren die Eingaben an das Zollamt gefälscht, in so fern
sie Personen und Summen nannten die gar nicht existirten, sondern
die ganze Transaction war ungesetzlich; denn die Eingeborenen
durften nach den Landesgesetzen bei strenger Strafe kein Gold an
Fremde verkaufen, und die Verschiffung musste.; nach den Verträgen
den japanischen Zollbehörden angezeigt werden, was die
Ausländer in allen Fällen unterliessen. Es war ein d oppe l t e r
Schleichhandel. Viele Japaner wurden bestraft, aber es landen sich
bei dem enormen Gewinn immer neue Mittel die Behörden zu hintergehen.
Die Regierung des T a'ik ü n sah dem Unwesen mit Besorgniss
und Unwillen zu und führte bittere Klagen; sie betrachtete mit Recht
die Handlungsweise der Fremden als Raub und als Missbrauch der
betreffenden Vertragsbestimmung, deren Sinn und Absicht nur war,
den ausländischen Kaufleuten die Mittel zum Ankauf einheimischer
Producte so lange zu liefern, bis das Volk mit ihren Münzen bekannt
geworden wäre. Die fremden Vertreter in Y e d d o mussten
diesen Grundsatz anerkennen und missbilligten laut das unwürdige
Betragen ihrer Landsleute, konnten ihm aber um so weniger steuern,
als fast alle Consuln in K a n a g a v a — ausser dem englischen lauter
unbesoldete Handelsagenten — sich an den Uebertretungen betheiligten,
welche sie hätten verhüten sollen. Dem Gesetze sind nur
wenige von den Handlungen erreichbar, welche Anstand und Sittlichkeit
verbieten; aber auch da, wo die Japaner straffällige Vergehen
zur Anzeige brachten, versäumten sie meist, mit dem richter- Ö O 7
flehen Verfahren der Westvölker unbekannt, die zur Beweisführung
nöthigen Maassregeln zu treffen, und mussten abgewiesen werden.
Die japanischen Beamten wussten sich überhaupt geschäftlich den
an Pünktlichkeit und fertiges Handeln gewöhnten »Westwilden«
gegenüber nicht zu helfen; sie benahmen sich sehr ungeschickt, und
wohl nicht immer mit der Unparteilichkeit und Klarheit, welche
jene von Regierungsbehörden überall verlangen. Die Kaufleute in
Y o k u h am a fühlten sich durch die limitirte Ausgabe der I t s ib u s in
ihren Rechten gekränkt und beschuldigten ihre Gesandtschaften laut
der Pfflchtvergessenheit, weil sie nicht die wörtliche Erfüllung des
betreffenden Vertragsartikels durchsetzten, — so steigerte sich die
Verstimmung auf allen Seiten immer mehr. Die japanische Regierung
sah ihre wiederholt und namentlich in der Antwort an Resanoff
schon 1805 ausgesprochenen Befürchtungen11) von den Folgen des
Fremdenverkehrs wohl in höherem Maasse erfüllt, als sie seihst
erwartet hatte, und entschloss sich, um dem Unwesen der Goldausfuhr
und allen daraus entspringenden Reihungen auf einmal ein
Ende zu machen, den unseligen Vertragsartikel über den Umtausch
der Münzen gradezu zu brechen. Eine grosse Feuersbrunst, die im
November 1859 den Palast des T a ü u tn verzehrte, musste als Vorwand
dienen. »Die* durch den Brand veranlassten grossen Ausgaben
n) Vgl. S. 158 Anm. 159. ■