
immer auf D e s im a eingeschlossen waren und nicht das kleinste
Geschäft ohne Zuziehung der Geldkaimnerbeamten abscliliessen
durften. Fragte man nach dem Grunde dieser Bevorzugung der
Chinesen, so hiess es sie seien nur geringe, unbedeutende Leute,
die Holländer dagegen vornehme und wichtige. Das japanischchinesische
Dolmetscher-Collegium, welches den Handel vermittelte,
stand auch in viel geringerem Ansehn als das japanisch-holländische,
war aber viel wohlhabender; wie denn die Chinesen auch weit
bessere Geschäfte machten als die Niederländer, welche in chinesischen
und indischen und in neuerer Zeit sogar in europäischen
Artikeln oft kaum mit ihnen concurriren konnten. Die chinesischen
Dschunken liefen fortwährend, vorgeblich wegen schlechten Wetters,
die Küsten der G o t t o - Inseln und der Landschaft S a t s u m a an, wo
die Regierung am wenigsten Controlle üben konnte, und verkauften
dort einen grossen Tbeil ihrer Ladung steuerfrei, während sie in
N a n g a s a k i hohe Abgaben zahlen mussten. Dieser Handel war natürlich
unerlaubt. Der Schleichhandel wurde übrigens auch in N a n g a s a k i
von den Chinesen, des sehr erheblichen Gewinnes halber, lebhaft
betrieben und kostete fortwährend vielen Japanern das Leben142). —
Mit dem Steigen der Productionskraft des Landes sank der chinesische
Handel wie der holländische immer mehr; in neuerer Zeit
kamen nur noch 10 bis 12 Dschunken jährlich nach N a n g a s a k i .
Die Niederländer wurden, wie schon erzählt, im Jahre 1641
auf D e s im a eingeschlossen. Dieses Inselchen war einige Jahre vorher
auf Befehl des S io g u n im seichten Wasser vor N a n g a s a k i dicht
am Ufer aufgeschüttet worden143), um als Gefängniss der bei Vertreibung
der übrigen Fremden zurückgehaltenen portugiesischen
Kauileute zu dienen. Seine Länge beträgt 516, seine Breite durchschnittlich
220 Fuss. Ein seichter schlammiger, etwa 25 Schritt
breiter Graben, über welchen ein steinerner Brückenbogen führt,
trennt es von der Stadt. Zur Zeit der Absperrung war die Insel
mit Palisaden, Bollwerken und Mauern umgeben; ein Land- und ein
Wasserthor, welche immer geschlossen oder bewacht waren, dienten
zum Verkehr mit der Stadt und den Schilfen. Die Niederländer
142) So wurden in den Jahren 1690 und 1691 gegen vierzig Japaner in N angasaki
hingerichtet, die Waaren von den chinesischen Dschunken einzuschmuggeln versuchten.
143) D e - S im a heisst Vorliegende Insel.
durften ihr Gefängniss nur mit besonderer Erlaubniss des kaiserlichen
Statthalters und unter starker Bedeckung verlassen; man hielt
sie bei diesen Spaziergängen von jedem Verkehr mit den. Eingeborenen
fern, und suchte sie ihnen noch durch grosse Ausgaben
zu verleiden, denn sie mussten jedes Mal ihre zahlreichen Begleiter
festlich bewirthen. Sie durften, auch wenn sie in die Stadt kamen,
nicht die geringste Kleinigkeit von den japanischen Händlern kaufen,
sondern mussten ihre Wünsche eigens dazu angestellten Beamten,
den Comprador’s zu erkennen geben, welche für alle ihre Bedürfnisse
zu sorgen hatten und grossen Gewinn davon zogen. Ein bis
zwei Mal jährlich Hessen gewöhnlich die Statthalter aus freien
Stücken die Bewohner von D e s im a auf die benachbarten Höhen,
nach den Tempeln und Friedhöfen führen, wo dann der Tag unter
Gastereien und Lustbarkeiten verbracht wurde. — Von Japanern
durften nur die ausdrücklich für den holländischen Handel angestellten
Beamten nach D e s im a kommen, alle anderen nur mit Pässen
des Statthalters; die Thorwache liess Niemand durch. In einem vor
dem Landthore angehefteten Placat, das sich bis zur Freigebung
des Verkehrs erhalten hat, war unter Ändern gesagt, dass nur prostituirte
Frauen nach D e s im a kommen dürften. Solche bildeten fast
ausschliesslich die Hausbedienung der Holländer. — Kein Schiff,
kein Boot sollte sich an die Palisaden und Bollwerke legen, welche
die Insel umgaben, oder unter der dahin führenden Brücke durchfahren.
Die japanischen Beamten, welche für den Verkehr mit den
Holländern angestellt waren, bis herab zu den geringsten Chargen,
mussten sich eidlich verpflichten den Niederländern nur bei Tage
zu Dienst zu sein, sich in kein Gespräch über das Christenthum
einzulassen, nichts gegen die auf D e s im a Bezug habenden Verordnungen
zu thun. »Sie sollten keinen vertrauten Umgang mit den
Niederländern pflegen, sollten weder Geld noch Waaren von oder
nach der Insel bringen, keine verbotenen Waaren verkaufen oder
verschenken, sollten keine Einkäufe für sie in der Stadt machen,
auch verhindern, dass Solches durch Andere geschehe und dass
ihnen Sachen über die Mauern und Palisaden der Insel zugeworfen
würden. Auch sollten sie dafür sorgen, dass von der Stadt aus
nichts im Geheimen nach den niederländischen Schiffen oder von
da in die Stadt geschafft würde, und jeden Ungehorsam oder Umgehung
dieser Befehle anzeigen.« — Anfangs wollte die Obrigkeit