
seit 1642 verboten151) — brachte so grossen Gewinn, dass der
Handel nocli immer sehr vortlieilhaft blieb. Gegen das Jahr 1668
hatte der Werth der ausgeführten Gold-Kobangs jährlich zehn
Tonnen Goldes betragen; die ostindische Compagnie gewann am
Golde allein über eine halbe Million Gulden jährlich. Das Kupfer,
welches den Hauptbestandtheil der Rückladung ausmachte, trug
beim Verkauf in Java 70 bis 95 Procent Gewinn. Nach Einführung
des Taxations-Handels waren die Vortheile etwas geringer; die
Holländer gewannen auch damals noch an der Einfuhr allein gegen
55 Procent, mussten aber die Zahl ihrer Schiffe immer mehr beschränken,
da sie nicht mehr hinreichende Rückfracht an Stabkupfer
von der Regierung erhalten konnten. Statt der früheren neun
kamen seit 1680 nur noch vier Schiffe jährlich. Ein in chinesischen
Schriftzeichen abgefasster Brief vom General-Director des indischen
Handels zu Batavia, welchen der Handelsvorsteher von 1682 in
Y e d d o überreichte, wirkte dort vortheilhaft, aber die Zucht unter
den japanischen Beamten war grade um diese Zeit — unter dem
Regimente des ausschweifenden und leichtfertigen T s u n a - y o s i —
sehr gelockert, und die Statthalter von N a n g a s a k i wussten den
Befehl des S io g u n , die Holländer in ihren alten Freiheiten wieder
'herzustellen, zu umgehen. Der Vortheil, den die Beamten aller
Classen aus dem Taxations-Handel zogen, muss ganz enorm gewesen
sein152).
Neben dem Handel der Compagnie, der sich auf gewisse
Artikel der Einfuhr und für die Ausfuhr auf Stabkupfer und Kampher
beschränkte, durften die Factoreibeamten noch einen Handel mit
anderen Waaren im Werthe von 140,000 Gulden jährlich treiben,
an dessen Ertrage sie alle nach dem Maasse ihrer Stellung Antheil
hatten. Der Taxation war dieser »Gepermitteerde Handel« nicht
unterworfen, dagegen erhob die japanische Regierung eine Steuer
von 35 Procent des Kaufpreises der eingeführten Waaren, welche
in die Tasche ihrer Beamten floss. In Folge dieser hohen Abgabe
aber entwickelte sich ein lebhafter Schleichhandel, welcher den
Holländern ungeheueren Gewinn, vielen Japanern aber den Tod
brachte. Im Jahre 1685 wurden des holländischen Handels wegen
151) Nach Lauts »Japan etc.« seit 1642; jiach Meylan (Geschiedkundig Overzigt
van den Handel der Europezen op Japan) wurde die Silberausfuhr erst 1671 verboten.
152) Der jährliche Gewinn des Ottona (Gassenmeisters) von Desima soll sich auf
12,000 Gulden hplländisch belaufen haben.
neununddreissig japanische Schleichhändler hingerichtet, der Vorsteher
der Factorei und zwei Unterkaufleute bei Lebensstrafe des
Landes verwiesen. Da Dieses nicht fruchtete, liess der Statthalter
im folgenden Jahre zwei japanische Schmuggler auf D e s im a enthaupten;
alle Niederländer mussten der Execution beiwohnen, und
erhielten einen scharfen Verweis mit der Drohung, die japanische
Reeierune Werde auch über s ie die Justiz üben,O O 1 wenn fernere Uebertretungen
vorkämen153). Trotzdem blühte der Schleichhandel fort,
so lange er einträglich blieb.
Um 1686 beschränkte die japanische Regierung plötzlich die
Einfuhr der Holländer auf den Werth von 300,000 japanischen
Taels. Alle Waaren, die nach Erreichung dieser Summe unverkauft
blieben, sollten bis zum nächsten Jahre in den Packhäusem verschlossen
werden. Damit hörte die Taxation auf; die Holländer
traten wieder, natürlich unter Aufsicht der Regierungsbeamten, in
unmittelbaren Verkehr mit den japanischen Kaufleuten, die Statthalter
von N a n g a s a k i aber entschädigten sich durch eine den
verkauften Waaren wiUkührlich aufgelegte Steuer, welche 1689
durchschnittlich 38 Procent betragen haben soll. Mit der neuen Einrichtung
fiel auch der »Gepermitteerde Handel« weg, doch wussten
die Beamten durch ein sehr spitzfindiges Rechnungsmanöver15 *), bei
153) Das Benehmen des holländischen Handelsvorstehers, der nach der Execution
die japanischen Beamten zum Frühstück einlud, erscheint in Kämpfer’s Darstellung
nicht sehr erbaulich. Die Japaner wiesen diese Zumuthung mit Unwillen zurück. 1111
Ein einziges Mal vollstreckten die Japaner die Todesstrafe an einem Holländer, einem
Matrosen, welcher das Siegel der Behörde von einer Schiffsluke abgerissen hatte.
154) Die Details dieser Berechnung sind sehr complicirt; sie beruhte hauptsächlich
auf einer Uebersetzung des japanischen Tael, welcher eine imaginäre Münze ist, in
Gold zu höherem und niederem Course. Da nun die Grundlage des japanischen Münz-
fusses eigentlich der Goldkobang, und der silberne Tael ein veränderlicher Werth ist,
so waren vielfache Complicationen der Rechnung möglich, aus deren Labyrinth sich
nur der Kaufmann von Fach herausfindet. Die japanischen Beamten, welche aus
dem »besonderen Handel« grossen Vortheil zogen, liehen die Hand zu dieser
hässlichen Transaction. Es wäre unbegreiflich, wie die Compagnie von ihren eigenen
Beamten sich so hätte hinter das Licht fuhren lassen sollen, wenn man nicht wüsste,
wie unredlich ganz Holländisch Ost-Indien zu jener Zeit verwaltet wurde. Den
Posten eines Handelsvorstehers von Desima, den man als eine reiche Goldgrube
ansah, hätten fast alle hohen Beamten der ostindischen Regierung» einmal bekleidet,
und sie hüteten sich wohl, ihre Nachfolger der Missbräuche zu beschuldigen, welche sie
selbst geübt hatten. Man scheint damals allgemein die Ansicht gehabt zu haben, dass die
Beamten nicht für die ostindische Compagnie, sondern diese der Beamten wegen da sei.
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