
kannte, so blieb den Holländern nur übrig zu capituliren. Nacli
siebentägigem Unterhandeln wurden den Japanern alle ihre Forderungen
bewilligt; sie bestanden in Gewährung unverzüglicher
Abreise, Loslassung der gefangenen Chinesen und Formosaner, und
Rückgabe von 150 Ballen Seide, die ihnen widerrechtlich abgenommen
sein sollten. Der kleine Sohn des Landvogts musste
ihnen als Sicherheitspfand nach Japan folgen und wurde später in
F ir a n d o gegen die von ihrer Seite gestellten Geissein wieder ausgewechselt.
Diese Angelegenheit that den Holländern in Japan grossen
Schaden. Der S io g u n trat ganz auf die Seite seiner Landsleute,
forderte die Auslieferung des Landvogts und liess einen Theil der
niederländischen "Waaren mit Beschlag belegen. Der Handel stockte.
Im Jahre 1632 entschloss sich die Regierung von Batavia den unglücklichen
Nuyts nach F ir a n d o zu senden, wo ihn kaiserliche
Commissare in Empfang nahmen und gefangen setzten98). Erst
nach unsäglichen Bemühungen gelang es, von dem Nachfolger des
F i d e - t a d a seine Loslassung zu erwirken, die im Jahre 1636 in Form
einer Begnadigung erfolgte.
Seit diesem Ereigniss sind die Holländer immer mit rücksichtsloser
Strenge und Willkühr behandelt worden, sie liessen sich aber
Alles gefallen, um den einträglichen Handel nicht aufgeben zu
müssen und bestärkten dadurch die Japaner in ihrem despotischen
Auftreten. Um 1637 setzte der S io g u n die Abfahrt der holländischen
Schiffe auf bestimmte Zeiten fest: die eingeführte Rohseide
— damals der vornehmste Handelsartikel — musste an fünf bevorzugte
Städte und unter Aufsicht der Beamten verkauft werden; erst
nachher durften die Holländer ihre übrigen Waaren verhandeln. —
Dasselbe Jahr brachte auch das unbedingte Verbot bei Todesstrafe
an alle Japaner, sich, unter welchen Umständen es sei, aus dem
Lande zu entfernen. Ein gleichzeitiges Verbannungsedict gegen die
noch in N a n g a s a k i zurückgebliebenen Portugiesen kam für jetzt
nicht zur Ausführung.
Die beiden zuletzt erwähnten Maassregeln wurden wahrscheinlich
durch die Gährungen in der Landschaft A r im a veranlasst,
welche von Anfang an ein Hauptsitz der christlichen Missions-
thätigkeit gewesen war. Dort bereitete sich jetzt ein Aufstand
98) Die Haft war gelinde; Nuyts durfte in Begleitung seinerWachen in F ir a n d o
umh ergehen.
vor, welcher mit dem unter dem Namen der Christenverfolgung
von S im a b a b a bekannten Blutbade endete. Wir haben über diese
Begebenheiten nur dürftige Nachrichten; aus den Aufzeichnungen
der Holländer scheint ungefähr Folgendes hervorzugehn99).
Jener Fürst von A r im a , der seinen Vater verrathen, den
Glauben abgeschworen und die Christen so grausam verfolgt hatte,
war wegen anderer Missethaten vom S io g u n degradirt und mit seiner
Familie verbannt worden. Der neu eingesetzte Landesherr brachte
nach japanischer Sitte alle seine Beamten mit; die des vertriebenen
Fürsten, zugleich auch alle seine Soldaten, sahen sich dem Elende
Preis gegeben. Diese Unzufriedenen, wahrscheinlich lauter ehemalige
Christen, vereinigten sich mit den Landbewohnern, welche
der neue Herr hart bedrückte, im December 1637 zum offenen Aufstande.
Sie griffen, verstärkt durch Zuzüge von Gleichgesinnten
aus der Insel A m a k s a , w o ähnliche Verhältnisse obwalteten, das
Castell von A r im a an, wohin sich der Fürst geflüchtet hatte, wurden
aber zurückgeworfen und zogen nun, in drei Horden vertheilt, unter
dem Panier des Kreuzes und mit dem Feldgeschrei San Jago
sengend und plündernd durch das Land. So standen die Sachen, als
kaiserliche Commissare an der Spitze eines Heeres von 40,000 Mann
auf K iu s iu erschienen. Ihre Instruction soll dahin gelautet haben,
den Fürsten von A r im a und A m a k sa den Befehl zur Unterdrückung
des Aufstandes zu ertheilen, eine beobachtende Stellung einzunehmen
und nur dann einzuschreiten, wenn die Landesherren die Rebellen
nicht bezwingen: könnten oder wenn das Lager des kaiserlichen
Heeres angegriffen würde.
Die Aufständischen sahen dieser Streitmacht gegenüber die
Nothwendigkeit ein, ihre Kräfte zu concentriren, und warfen sich
in das am Meere gelegene verlassene Castell von S im a b a r a , von wo
sie den kaiserlichen Bevollmächtigten ihre Bereitwilligkeit anzeigten,
sich dem S io g u n auf Gnade und Ungnade zu ergeben und jede
Strafe zu dulden, ausser der Unterwerfung an ihre Fürsten, gegen
welche sie sich bis auf den letzten Mann vertheidigen würden. Da
der S io g u n aber den nach japanischen Begriffen unwiderruflichen
Befehl zur V e r t ilg u n g der Rebellen gegeben hatte, so konnte ihr
Erbieten nicht angenommen werden. Sie hatten sich unterdessen
im Schlosse von S im a b a r a regelrecht verschanzt und erhielten
") Der "Krieg von S im a b a r a - bildet den Gegenstand eines japanischen Specialwerkes,
welches noch nicht übersetzt worden zu sein scheint.