
dem brennenden Durst und dem Bedürfniss die Haut zu erfrischen
sehr unbequem.
Wo viele Menschen auf einem kleinen Raum zusammengedrängt
sind, da müssen die Rechte und Pflichten eines Jeden
streng ahgegrenzt sein, wenn Ordnung und Disciplin erhalten werden
sollen. Die Autorität des Schiffscommandanten ist unbedingt wie
sehie Verantwortlichkeit; seine Stellung ist für die Mannschaft ge-
wissermaassen unnahbar, denn alle Befehle an dieselbe werden
durch die Officiere vermittelt. Das ganze Detail des Dienstes ist
Sache des ersten Officiers, welcher dem Capitän seine Meldungen
darüber macht und dessen Befehle entgegennimmt. Letzterer beschäftigt
sich auf See direct nur mit dem Laufe und der Sicherheit
des Schiffes und wird darin unterstützt von dem Observationsofficier,
einem dazu ernannten Lieutenant z. S. H. Classe, der für die Chronometer
und Karten sorgt, für die astronomischen Beobachtungen
und Rechnungen und für die Peilung der Küsten verantwortlich ist,
und dem Commandanten alle zur Bestimmung des Courses erforderlichen
Einzelnheiten vorlegt um von ihm die Befehle über
Steuerung und Segelführung zu empfangen. Der erste Officier bestimmt
das Detail des Dienstes und der Arbeitsvertheilung, empfängt
alle Meldungen, und übernimmt das Commando sobald alle Mann
aufgepfiffen worden. Die übrigen Lieutenants und die älteren Fähnriche
befehligen die Wache, commandiren alle Segelmanöver die
zur Einhaltung des befohlenen Courses nothwendig sind, und thun
nur dann dem Capitän Meldung, wenn die erlassenen Befehle durch
unvorgesehene Umstände nicht mehr passen. Der Officier der Wache
befiehlt auch jede halbe Stunde — und unter Umständen öfter
das Logwerfen und alle übrigen, durch die Routine oder specielle
Anordnung vorgeschriebenen dienstlichen Verrichtungen. Jeder
Wache sind mehrere Cadetten' zugetheilt, die an verschiedenen
Stellen des Decks und der Masten postirt sind, die Befehle des
wachthabenden Officiers an die Unterofficiere und die Mannschaft
vermitteln und deren Ausführung beaufsichtigen. Die Windseite
des ganzen Hinterdecks muss für den Capitän und den Officier der
Wache frei bleiben, und darf von Anderen nur in dienstlichen Angelegenheiten
betreten werden.
Die vierundzwanzig Stunden des See-Tages sind in sechs
Wachen zu vier Stunden eingetheilt, von denen die eine wieder in zwei
halbe Wachen zerfällt. Die Mittagstunde wird durch Observation der
Polhöhe bestimmt und dem Capitän gemeldet, darf aber erst angeschlagen
werden, sobald er den Befehl gegeben hat, dass es Mittag
se in sol le . So geht auch für das Schiff die Sonne nur unter,
wenn der Capitän es befiehlt ^ er kann den Tag abkürzen und
verlängern: wenn die Flagge niedergeholt wird, ist Sonnenuntergang.
Die Stunden werden nach »Glasen« gerechnet. Der Posten vor
der Capitänscajüte hat eine halbstündige Sanduhr umzudrehen, und
meldet wann sie abgelaufen ist, worauf die Glasen an einer Glocke
in der Batterie angeschlagen werden. Jede Wache hat vier Stunden
oder acht Glasen; man sagt nicht elf Uhr, sondern sechs Glas.
Zwölf Uhr, vier Uhr und acht Uhr sind acht Glas, halb eins, halb
fünf, halb neun ein Glas u. s. w.
Die ganze Mannschaft ist in zwei Wachen, eine Backbord-
und eine Steuerbordwache eingetheilt, die sich von vier zu vier
Stunden ablösen. Die dienstthuende führt unter dem Befehl des
wachthabenden Officiers alle gewöhnlichen Segel- und sonstigen
Manöver aus, - so lange nicht alle Mann aufgepfiffen werden, -
während die wachtfreien Mannschaften arbeiten oder exerciren. Die
Matrosen, deren es ausser den Schiffsjungen vier Classen giebt, sind
in Divisionen eingetheilt, die unter dem Commando der einzelnen
Officiere stehen. Es giebt Geschützdivisionen, eine Handwerkerdivision,
eine GrosSmastdivision u. s. w. Bei grossen Segelmanövern
müssen Alle Hand anlegen. Jedes Boot hat seine bestimmte Mannschaft,
einen Steuerer, und einen Cadetten der es befehligt. Die
Matrosen heissen dienstlich »Gasten«. Man sagt Cuttergast, Signalgast,
Vortopgast u. s. w. Die Cadetten haben, so weit sie nicht
den verschiedenen Wachen zugetheilt sind, jeder seinen bestimmten
Dienst: als Adjutant des ersten Officiers, als Observations-, Zwischendecks,
Signalcadetten. Die Fähnriche thun theils Officiers-, theils
Cadettendienst. Decksofficiere heissen der Oberfeuerwerker, der
Zimmermann, der Bootsmann; ersterer hat für die Geschütze, die
Pulverkammer und die Munition, der Zimmermann für den Rumpf,
die Masten und Raaen, der Bootsmann für die Takelage zu sorgen.
Sie haben Jeder einen Gehülfen, — Maaten, — /und ressortiren vom
ersten Officier, der die Schlüssel zu ihren Vorrathsräumen aufbewahrt.
Für die Segel, Hangematten, Matratzen, Kartuschen u. s. w.
sorgen der Segelmacher und seine Gehülfen, für die Flaggen die
Signalgäste unter Befehl eines Cadetten. Die Verwaltung des ge-
sammten Schiffsmaterials, aller Mundvorräthe und der Kassen hegt