
mit den Eingeborenen behufs Anlage von Fischereien an ihren Küsten.
Später, als sich die Herrschaft der Russen auf den nördlichen K u r i l e n
geltend machte, nahmen die Japaner die südlichen förmlich in Besitz
und bauten zahlreiche Festungen daselbst. Die Bevölkerung, ein
den A in o ’s von Y e s o nahe verwandter Stamm, fügte sich nach
schwachem Widerstande. Das Regiment der Japaner über Y e s o
und die K u r i l e n schildert Golownin als ein sehr gelindes; ein ausdrückliches
Gesetz verbietet, von den Eingeborenen Arbeit ohne
Bezahlung zu verlangen. Die Japaner versehen sie mit baumwollenen
Kleidungsstücken und Reis und exportiren vorzüglich Fische. Die
Steuern werden von den Eingeborenen in Adlerfedern,. — welche
die Japaner zu ihren Pfeilen brauchen, — in Pelzwerk und anderen
Naturerzeugnissen entrichtet. Durch die neuesten Verträge sind die
Inseln U r u p , das früher die Japaner für sich in Anspruch nahmen,
und K r a e t o , w o sie zahlreiche Niederlassungen hatten, an Russland
abgetreten worden.
Japans Handel mit China ist sehr alt, schon unter dem Jahre
885 begegnet man einem Verbote chinesischer Waaren durch den
Statthalter von T s u k u s i . Die Mongolenherrschaft unterbrach gänzlich
den Verkehr, welcher erst gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts
wieder angeknüpft wurde. Unter der Ming- Dynastie waren
den Chinesen alle Reisen nach dem Auslande streng verboten;
chinesische Dschunken fuhren trotzdem heimlich in grösser Anzahl
nach Japan, japanische wurden in den chinesischen Häfen nur mit
Pässen zugelassen. Nach dem koreanischen Kriege kam 1607 eine
Gesandtschaft von China, welche das freundschaftliche Verhältniss
zwischen den beiden Ländern wieder herstellte; der Handel scheint
seitdem von den beiderseitigen Regierungen stillschweigend geduldet
worden zu sein, denn formell waren die Chinesen in dem gegen die
Fremden verhängten Verbannungsedict mitbegriffen. Um 1640 fielen
sie in den Verdacht, christliche Priester und religiöse Bücher in
Japan eingeschmuggelt zu haben, und es war die Rede davon, sie
allen Ernstes aus dem Reiche zu verbannen. Ihr Verkehr blieb
seitdem, gleich dem der Holländer, auf N a n g a s a k i beschränkt, wurde
aber sehr lebhaft, seitdem 1643 die Mandschu - Herrscher das Verbot
des Handels nach dem Auslande aufgehoben hatten. Sie kamen
Y e s o und den K u r i l e n giebt Golownin in seinem Buche »Begebenheiten in der
Gefangenschaft bei den Japanern« (deutsch von E. Schultz, Leipzig 1817) anschauliche
Schilderungen.
1683 mit 200 Dchunken und 10,000 Mann stark nach N a n g a s a k i ,
ebenso in dem folgenden Jahre13’); 1685 aber beschränkte die japanische
Regierung den Verkehr auf 70 Dschunken jährlich, wie es
heisst wegen der christenfreundlichen Gesinnung des chinesischen
Kaisers K a n g h i . Wenige Jahre darauf schloss man die Chinesen,
die bisher in voller Freiheit mit den Bewohnern von N a n g a s a k i
verkehrt hatten'4°), in einen mit Palisaden und Bambuszäunen umgebenen
Raum ein und unterwarf sie ähnlichen, wenn auch nicht
so scharfen Beschränkungen wie die Holländer auf D e s im a . Auch
ihre Tempel — sie hatten deren drei in N a n g a s a k i — beaufsichtigte
die Regierung seitdem mit Strenge; ihre Dschunken wurden genau
untersucht, und die eingeführten Bücher — weil in China christliche
Missionare ansässig waren — von den Beamten sorgfältig
durchgesehen. Der Handel stand seit der Zeit unter der Controlle
der Regierung, welche von den Käufern der chinesischen WAaren
eine Steuer von 60 Pröcent erhob, aus der die Einwohner
und Beamten von N a n g a s a k i für den durch die Aufhebung des
freien Handels erlittenen Verlust entschädigt wurden. Später floss
diese Steuer in die Kasse der sogenannten »Geldkammer«, einer
Handelsgesellschaft, an welche die japanische Regierung den chinesischen
und den holländischen Handel verpachtete; sie musste
dafür eine jährliche Entschädigung an die Einwohner von N a n g a s a k i
zahlen'4'). Von chinesischer Seite scheint der Handel durch eine
Gesellschaft von Kaufleuten getrieben worden zu sein, welche ihren
Sitz in der Provinz T s e - k ia n g hatte. Die Geschäfte der Geldkammer
mit dieser chinesischen Compagnie beschränkten sich auf gewisse
Hauptartikel, welche ihr Monopol waren; alle übrigen Waaren
durften die mit den Dschunken herüberkommenden Kaufleute auf
eigene Hand an die Japaner verhandeln. Man erlaubte ihnen bei
Tage ohne Begleiter und Aufseher in den Strassen von N a n g a s a k i
umherzugehen, zu kaufen und zu verkaufen, während die Holländer
'äü) »In dem berührten letzteren Jahre (1684)«, sagt Kämpfer, »fand sich sogar
ein tartarischer Mandarin in vollem Staate, ein Haupt über sechs Jonken, ein; er
musste sich aber mit denselben bald wegbegeben, weil man ihm wissen liess, dass
in Japan keine anderen Häupter und Mandarinen als eingeborne geduldet wären.«
140) Nach Kämpfer wurden die Chinesen zur Zeit seines Aufenthaltes in N angasaki
sehr schlecht behandelt imd gelegentlich von ihren japanischen Aufsehern
mit Stockprügel tractirt.
U1) Nach Siebold betrug diese Entschädigung jährlich 84,400 holländische Gulden.