Das Volk setzt sich aus 26 Klassen zusammen, die besondere Funktionen ausüben:
1. Dar i Ngot j o, die Waffenträger des Sultans, unter der Aufsicht des Bumi
Ngotjo Bolo, haben bei allen möglichen Gelegenheiten, besonders den Festen und bei dem
alljährlich stattfindenden Umzug die Waffen vor dem Sultan herzutragen.
2. Da r i d j a r a Mb o d j o und Dar i d j a r a Bolo, die Leibgarde und die Wächter
des Sultans, ebenfalls unter einem Bumi gleichen Namens, sorgen für die Sicherheit des
Sultans und stehen bei festlichen Gelegenheiten stets hinter ihm.
3. Da r i Su b a nae, die Soldaten unter dem Befehl des Bumi Renda, bezw. unter
den Anangguru Suba nae dienen in Friedenszeiten vor allem als Überbringer von Botschaften.
Sie besitzen keine eigenen Reisfelder und werden während des Krieges von den
Bewohnern des Landes ernährt.
4. Dar i Dj a r a , die Pferdewächter, unter dem Djena djara Asi und Djena djara
Kapa, haben noch acht Unterbeamte. Diesen liegt nicht nur die Aufsicht über die großen
Pferdezüchtereien des Sultans ob, sondern auch über die kleinen Depots in den verschiedenen
Dörfern, welche von den Einwohnern selbst unterhalten werden müssen. Die Dari Djara
satteln außerdem die Pferde und tun sonstige Reiterdienste.
5. Die Dar i Ngadj i , die Priester, unter einem Imam, genannt Anangguru ma-ngadji,
sorgen für die Instandhaltung der Moschee. Sie verrichten nicht nur die gottesdienstlichen
Handlungen in dieser, sondern müssen dem Sultan täglich aus dem Koran vorlesen.
6. Da r i - l uma Ra s a nae u n dDa r i - l uma Bolo, sind unter besonderen Befehls^
habern, den Lame-luma Rasa nae und Lame Bolo, den gleichnamigen Bumis zur Hilfeleistung
zugeteilt.
7. Dar i Ba n g g a dj awe , L umb a , Pa d d o l o und Ba t a s a p e , die Gilde der
Zimmerleute unter gleichnamigen Bumis, haben die Verpflichtung, die Gebäude des Sultans
und Reichskanzlers in Ordnung zu halten und diejenigen der anderen Reichsräte gegen
eine geringe Entschädigung zu bauen, bezw. auszubessern.
8. Dar i S am pi o , Si lo Mb o d j o und Si lo Bol o, die Flötenspieler, ebenfalls
unter Bumis, machen bei den Festen Musik.
9. Da r i P a k o r o , die Schreiner, unter dem Bumi Djero, müssen die innere Einrichtung
und die Verzierung des Sultanspalastes anfertigen.
10. Dar i Bes i Mb o d j o und Bes i Bolo, sind die Eisenschmiede unter Bumis.
Sie gelten als tüchtig in der Herstellung von Lanzenspitzen, Dolchen und Schwertern.
11. Da r i Mas Mb o d j o und Mas Bolo, die Goldschmiede unter dem Bumi Dede.
Die beiden letzten Kategorien faßt man auch unter dem Namen Dari Dede zusammen.
12. Da r i Owa, die Kupferschläger und Gießer, stehen unter dem Befehl des
Anangguru Owa.
13. Dar i Bedi , die Artilleristen unter dem Bumi Bedi, geben in Friedenszeiten
die Salutschüsse ab.
14. Dar i m on e We r a (mone = männlich), die Leute von Wera, besorgen den
Geheimdienst des Sultans unter dem Befehl des Bumi Kanda und Sima Djena (kanda
ursprünglich = gackeren eines Huhnes, sima = Steuer).
15. D a r i - lu ma Kae. unter Bumis, Leute aus dem Süden der Bima-Bai, halten
sich für besondere Sultansdienste bereit.
16. Da r i S a n g e a n g , die Pferdezüchter von Sangeang, verwalten unter dem Datu
Sangeang die Gestüte der Insel.
17. Dar i Kolo (kolo, der Brotfruchtbaum, Artocarpus communis, G. Forst), Leute aus
Kolo für den Wochenbettdienst, müssen bei Geburten Hilfe leisten und die Prinzen und
Prinzessinnen beaufsichtigen.
18. Dar i S a - b i t j a r a k a e , die Beamten des Reichskanzlers (Rume Bitjara) unter
einem Anangguru Sa-bitjara kae.
19. Dar i Pabi se Mbodjo und Pabi se Bolo und Sturu-Al i , die Schiffer und
Ruderer unter dem Oberbefehl von Ananggurus.
20. Dar i nt ol o tui Mbo d j o und ntolo tui Bolo (ntolo — nasses Reisfeld), die
Feldhüter, unter Bumis stehend, bearbeiten die Felder des Sultans und bewachen die gereifte
Frucht.
21. Dar i Par i si , die Dolmetscher unter Bumis, die Vermittler mit dem Sultan,
wohnen in der Hauptstadt Bima und müssen die Verhandlungen mit den Fremden, wie
Europäern, Arabern und Chinesen leiten.
22. Da r i Rato Mb o d j o und Ra to Bolo, die Gefolgschaft der Ratos unter dem
Befehle von Bumis.
23. Da r i S u m p a Sa pe und S u m p a Mb o d j o , verrichten bei festlichen Gelegenheiten
allerlei Dienste.
24. Da r i Tj i n d awa , die Krankenpfleger und Heilkundigen unter Anangguru,
welche u. a. ein besonderes Wundöl (mina Bima) bereiten.
25. Dar i Mard&ka werden verdienstvolle, vom Herrendienste befreite Leute aus
dem Volk, die sich durch besondere Taten hervorgetan haben; sie sind erbliche Reichsfreie.
Die Todesstrafe darf über sie nicht verhängt werden, und falls sie ein Verbrechen begehen,
verbannt man sie nur nach der Insel Sangeang. Sie unterstehen der direkten Aufsicht
des Bumi-luma Rasa nae. Auch Sklaven können zu dieser Klasse gelangen; sie und ihre
Nachkommen erhalten hierdurch gleichzeitig die Freiheit.
26. Da r i Sa j ane l i endlich unter dem Bumi nae und Bumi bata bani, sowie elf
Unterbeamten, stellen die Klasse der Arbeiter. Diese beackern die allgemeinen Staatsländereien,
die nicht den Reichsgroßen gehören, und müssen einen Zins, Masa Sura
und Sage Sura (das dauernde Geld) bezahlen. Sie verrichten als Bbda Portiersdienste,
schließlich noch alle kleinen Arbeiten, welche man nicht von den Daris im Herrendienst fordert.
Die Be a m t e n s c h a f t des Sultanates besteht aus dem Reichskanzler, Rume Bitjara
(bitjara = Rechtssprechung), dem ersten nächst dem Sultan, und nach ihm folgen dieToreli
(auch Tureli), Djaneli und Bumi. Ihnen untergeordnet sind die Dorfhäupter: Galarang, Punggawa,
Tjepi weki (tjepi, auch tjepe = Vertreter, weki = in Person), Lebe und Dömo dou und nur
die beiden von Wera, Bumi Kanda und Sima Djena, nehmen, wie bereits erwähnt, eine bevorzugte
Stellung ein und unterstehen direkt den Bumi-lumas.
Der Sul t an wird aus dem Sultanshause, dem Londo Sang Bima („londo“ == Geschlecht,
„sang“, siehe Lombok Bd. I, S. 98 und Buton S. 181) vom Reichsrat in Übereinstimmung
mit dem Adel gewählt, und in jüngster Zeit besitzt der Kronprinz die Anwartschaft
auf den Thron. Eine Frau darf diesen niemals besteigen, nur kann die Sultanswitwe im
Falle der Unmündigkeit ihres Sohnes als Vertreter fungieren, doch wird dieser meist aus
dem Reichsrat gewählt. Der Sultan darf auch ein Mädchen niederer Herkunft heiraten,
falls aber eine Rechtmäßigkeit in der Thronfolge aus dieser Ehe erstrebt wird, bedarf es
einer Ebenbürtigkeitserklärung der Mutter von Seiten des Reichsrates.
Die Einsetzung eines neugewählten Sultans in Amt und Würden vollzieht sich folgendermaßen:
Nachdem sich alles Volk auf dem Marktplatze (amba nae) versammelt hat, wird der