sprechend den Monaten (lamöa), 12 Sangia. Die Leute sprechen u. a. von „pitu sangia“
den 7 Monaten, welche der Bergreis (kina-^ha) bis zur Reife braucht, und „halu sangia“,
den 5 Monaten für den Frühreis (kina-äte).
Bei Krankheiten errichten die Angehörigen vor ihrem Hause einen kleinen Opferstock,
in welchem sie Früchte niederlegen. Tritt trotzdem keine Besserung ein oder vermutet
man gar einen bösen Geist (tonu-äna) in der Wohnung, so räuchert der Bisa oder
Lebe dieselbe aus. Bei einer Epidemie im Lande unternimmt der König mit dem Bisa,
Lebe, Wolia und allen abkömmlichen Männern einen Bittgang zum heiligen Berge und
bringt dem Sangia Gaben dar.
In der Umgebung des Gottes auf dem Batun-Sangia leben die Wali (=;: die. Unsichtbaren),
Geister, welche dem Menschen Gutes tun. Auch ihnen werden am Fuße der
großen Felsenfinger Bitthäuschen errichtet, welche ebenfalls die Bezeichnung „laitja-m-peolia“
tragen. Die gewöhnlichen Quell-, Baum- und Berggeister (Bd. I, S. 200), teils gute (djini),
teils böse (ibllsi und „tonu-äna“, z. B. auf dem Berge Saweko tonu-äna bei Balo), fehlen
natürlich auf Kabaena nicht.
Die V e r e h r u n g de r Se e l e n der Verstorbenen, Sumanga,..spielt auf dieser Insel
im Gegensatz zu Buton, wo sie im besonderen Maße ausgeübt wird, und in Rumbia, wo
sie zur Kopfjägerei geführt hat, keine Rolle, wahrscheinlich eine Folge des im Verschwinden
begriffenen Schädelkults. Kein Häuschen erhebt sich über dem Grabe, sondern zwei einfache
Pfeiler sind die einzige Zierde des hoch aufgestapelten Steinhaufens, wie bei den
muhamedanischen Völkern. Vor diesem steht nur noch ein Opferpfahl (Taf. II, Fig. 2)
oder zwei zusammengebundene, zur Aufnahme der bei den religiösen Festen dargereichten
Gaben. Trotzdem man sich hier also weniger um die Seelen bekümmert, werden sie
dennoch sehr gefürchtet und, wie schon gesagt, durch Weihrauch beruhigt. Diesen zündet
der Totenpriester am Tage der Beerdigung, sowie am 7., 40., 100. und 110. Tage danach
auf dem Grabe an, und die Angehörigen legen Sirihpinang, Wasser und beim Erntefest
Reis nieder. Die Bewohner glauben nämlich, daß die Seele noch zeitweise im Grabe wohnt,
sich aber meist auf dem Batun-Sangia aufhält. Den Balo-Leuten hingegen gilt der Sangia-
Wita als Seelenort, den sie neuerdings Soroga nennen.
Auch die sonstigen T o t e n g e b r ä u c h e zeigen nicht mehr die Besonderheiten der
Maronene. Vor allen Dingen wird die Leiche auf Kabaena möglichst bald nach dem Ableben
bestattet. Die Grube soll so tief sein, daß ihr Rand für einen jungen Menschen bis
zum Nabel, für einen alten bis zur Brust und für einen Häuptling bis an den Hals des
darin stehenden Gräbers reicht. Der mit weißem Zeug umwickelte Leichnam wird in die
nackte Erde gelegt- und mit einer Planke zugedeckt. Haben Lebe und Leidtragende den
Hügel aufgehäuft, so verbrennt der Priester Weihrauch und hebt betend (doa) die Hände
zum Sangia Rangi empor. Nach dieser Zeremonie setzen sich alle zum Totenmahle
(aloa) nieder.
Der Maronene-Sitte entsprechend müssen die nächsten Verwandten die ersten sieben
Tage auf dem Grabe zubringen, dort essen und trinken, sowie neben ihm ein Feuer unterhalten.
Am 40. Tage wird nach dem Anzünden von Weihrauch noch einmal zur Ehre des
Toten getäfelt, damit ihm der „geistige Inhalt“ der Speisen zugute komme, und in der darauffolgenden
Nacht unfern des Grabhügels geschlafen. Die Hinterlassenschaft des Verstorbenen
fällt den Kindern zu; wenn solche nicht vorhanden, erhält bei den Bewohnern von Balo
der Lebe alle Kleider und Waffen, welche ihm in Tankeno stets zufallen, sodaß er dort mit
ihnen Handel treiben kann.
E h e g e b r ä u c h e : In derselben Weise, wie die Gewohnheiten bei der Bestattung,
beeinflußt durch die Muhamedaner, nicht mehr denen der Maronene gleichen (Bd. I, S. 272),
so haben sich auch die Ehegebräuche verändert. Zwar überbringt, wie in Rumbia, ein
Vermittler (totol^a), ein älterer Mann oder der Vater des Jünglings, die Werbung („toleämo“
oder „sawünto tolüa“) den Eltern des Mädchens, jedoch überreicht er statt eines Sirih-
beutels ein Geschenk, nämlich ein Frauenlendentuch (sawünto) und bei den Tankeno-Leuten
außerdem noch 2 Troß Bananen, 2 Kokosnüsse, einen getrockneten Fisch, sowie eine Stange
Zuckerrohr. Mit der Annahme dieser Gegenstände ist das Ve r l ö b n i s geschlossen, und
der Bräutigam hat wie in Rumbia eine Prüfüngszeit (mesampöra) von 1—2 Jahren durchzumachen.
Während dieser muß das Kaufgut, bestehend aus 4 Büffeln und 5 Stück weißen
Zeuges, früher statt dessen Schwert und Lanze, entrichtet werden. In den letzten Jahren
aber sind von den Vätern bereits des öfteren außerdem noch 15 Reichstaler verlangt worden.
Nach dieser Bezahlung gilt bei den Balo-Leuten die Ehe für geschlossen. Sie wird
nur durch ein Festmahl (nantälu manggan) und Trinkgelage (Zuckerrohrwein) bekräftigt.
In der Landschaft Tankeno jedoch vollzieht der Priester, meist der Lebe, eine Art Trauung.
Er zündet ein Licht an, wenn möglich sogar eine Petroleumlampe, und richtet an die
Brauteltern die Worte:
„Adte anao mta-mesingka“, „Eure Tochter will sich von Euch trennen“,
worauf diese antworten:
„Tewaliomo lolako“, „Sie mag gehen“.
Er ruft dann den Bräutigam, stellt ihn neben das Licht, hebt betend die Hände zum
Sangia Rangi empor, worauf der Neuvermählte zu den Brauteltern spricht:
„Jaku nataro lakoömo“, „Ich will nach Haus gehen“.
Nun erst wird die Braut herausgerufen und verläßt mit ihrem Gatten das Haus, um ihr
eigenes Heim zu beziehen.
Wie bei den Maronene, so wird auch auf Kabaena streng darauf gesehen, daß
während der Verlobungszeit kein intimer Verkehr der Liebenden stattfindet. Eine Übertretung
kann allerdings mit einem Büffel und einer Lage weißen Zeuges im Werte von
zusammen etwa 60 Gulden gesühnt werden (merupisi, Sühne), doch nur, wenn ein Kind
in Aussicht steht.
Über die Gebräuche bei Ge b u r t e n lassen sich keine besonderen Abweichungen
von den sonst in Indonesien üblichen (Bd. I, S. 109 u. 205) mitteilen. Nur die Beschneidung,
eine Incision (mewäka) hat hier im Gegensatz zu Rumbia (s. Bd. I, S. 274) eine fast allgemeine
Verbreitung und wird auch bei Mädchen durch Verkürzung der Clitoris vollzogen.
Gewöhnlich nimmt sie der Priester (pande mewäka) an allen etwa 8—12jährigen Kindern
gemeinsam vor, jedoch Mädchen und Knaben getrennt; hinterher findet ein Festmahl (kaha)
statt. Eine Feier der Pubertät der Mädchen, sowie Abzeichen der Geschlechtsreife gibt
es nicht, nur werden die Verwandten von dem Ereignis in Kenntnis gesetzt. Auch ein
Ausreißen der Schamhaare wie auf Lombok (Bd. I, S. 110) ist unbekannt, wohl aber sorgt
man für sorgfältige Entfernung der Achselhaare.