ein Bananenblatt eingewickelt, liegen, zum Vater des Mädchens geschickt. Er wendet sich
an diesen mit den Worten:
Mai kendai ake, Gekommen bin ich,
Mai wda-ku Dir dies zu bringen
A na tjina Vom Sohn meines Freundes
Maede: (La Godo) Mit Namen: (La Godo)
Niiun london duna. Gehörig zum Geschlecht der Aale.
Ma-pätu, Sie passen zueinander
Nae maserai. Und stimmen im Alter zusammen.
Nimmt der Vater von dem Sinh mit den Worten: „Kotri-madu“, „Gib mir den Sirih“,
so gilt die Verlobung (sodi angi = Frage um Ehe, die Kameradschaft) als geschlossen.
Mit dieser geht der Bräutigam (bunti, makas.: bunting) die Verpflichtung ein, vor der Heirat
ein Jahr lang für die zukünftigen Schwiegereltern zu arbeiten, ohne jedoch im Hause derselben
zu wohnen. Während dieser Verlobungszeit muß er das Brautgut (ampa tjoi|== hinaufbringen
den Kaufpreis, Bim.: tjoi waa == Kauf summe), bestehend aus einem Büffel, Pferd
mit Zaumzeug und 17 Real in Keppeng (etwa fl 8.50) entrichten.
Die Eheschließung (kamika) selbst vollzieht der Brautvater oder der Dorfälteste in
Abwesenheit des Mädchens lediglich dadurch, daß er vor Zeugen dem Bräutigam den
Empfang des Kaufgutes bestätigt, nämlich mit den Worten:
Nika-du ngomi Du bist verheiratet
Ake ka i tjoi Jetzt durch die Bezahlung
Ma duwa mpuru reali. Dieser 20 Real.
Trotzdem der ganze Kaufpreis heute meist mehr als diese 20 Real (fl 10.—) ausmacht,
benutzt man dennoch die Formel in der hergebrachten Weise. Nach dieser Zeremonie
findet das Festmahl (raho taho rantai Bitte um alles Gute) für das Wohlergehen des
jungen Paares statt, worauf sich dieses in sein neues Heim begibt.
Bei den Donggos kommt im Gegensatz zu den muhamedanischen Völkern eine
spätere E h e s c h e i d u n g nur selten vor. Die Männer können aber in solchem Falle ohne
weiteres die Frau nach Hause schicken, und umgekehrt darf die Frau ihren Gatten jederzeit
verlassen, vorausgesetzt, daß sie nicht kinderlos ist. Bei einer Schwangerschaft muß sie
bis zur Niederkunft warten.
Während sonst auf Sumbawa auch die Ki n d e r e h e besteht, verbietet den Donggos
der Glaube eine Heirat vor der Geschlechtsreife. Ebenso ist ihnen verboten, mehr als zwei
Frauen zu halten, was übrigens an sich schon zu den Seltenheiten gehört. Nur nach dem Tode
der einen kann eine dritte genommen werden. Die Witwe darf nach Ablauf der üblichen
Wartefrist (Bd. I, S. 204) eine neue Ehe eingehen, ohne jedoch Erbin ihres Mannes zu sein,
und Söhne wie Töchter können, wenn sie wollen, bei der Mutter bleiben. Da die Donggos
bereits ein ausgesprochenes Vaterrecht haben, erben allein die Kinder Haus und Felder.
Uber die sonstigen Gebräuche, z. B. bei G e b u r t e n (nggana) läßt sich wenig
Neues bemerken. Diese scheinen bei den DonggoS im allgemeinen leicht von statten zu
gehen; bei Komplikationen massiert die Hebamme (sando nggana), nachdem der Frau zur
Erleichterung der Wendung ein Gürtel fest um die Taille gelegt ist. Der Vorgang selbst
sowie die Behandlung des Neugeborenen und der Mutter vollzieht sich in der üblichen,
früher geschilderten (Bd. I, S. 109) Weise, jedoch wird der Nabelstrang mit einem dünnen
Bambusfaden abgeschnitten. Der Wöchnerin gibt man zur Stillung der Uterusblutungen
einen Auszug aus folgenden drei Pflanzen: Früchten vom „Spanischen Pi’effer“ (Capsicum),
Sabija (mal.: tjabe, makas.: tjabiya), Rea, Wurzeln von Ingwer (Zingiber officinalis, Rose.)
und Towoa (Costus speciosus, Smith), einer als Medizin und Zaubermittel beliebte Scitaminacee.
Die sonstigen, z. B. von Butonesen (Bd. I, S. 205) ergriffenen Maßregeln zur Verhütung
von Wochenbettfieber, wie Wärmebestrahlung und Dampfbäder sowie die sonst häufig
angetroffene geistige Reinigung der jungen Mutter sind nicht bekannt. Nur der Nachgeburt
(roa sae) widmet man auch hier besondere Sorgfalt. Diese wird in Bananenblätter gewickelt, in
einen gesprungenen Topf gelegt und stets im Flusse ausgesetzt, damit eintretendes Hochwasser
sie zum Meere trage.
Die Donggos feiern weder ein Fest der Geburt, noch den Eintritt der Geschlechtsreife
von Mädchen und Knaben, und bei den letzten wird gelegentlich eine Incision, nach
Einklemmen der Haut zwischen ein Bambusstreifchen, vorgenommen. Auch scheinen die
Männer, mehr um den Mädchen zu gefallen als aus religiösen Gründen, sich sämtliche Zähne
des Oberkiefers bis zum Zahnfleisch abzufeilen (rumbe woi). Beide Geschlechter pflegen
sich sorgfältig die Schamhaare abzurasieren (boru) und die Achselhaare auszureißen, ähnlich
wie in Ost-Lombok und West-Sumbawa (Bd. I, S. 110).
Poe s i e : Trotzdem die Donggos nicht auf jener hohen Kulturstufe stehen wie die
muhamedanischen Bimanesen, so entbehrt ihre Poesie doch eines gewissen Reizes keineswegs.
Ich konnte eine Reihe von Gesängen (rawa) und Gedichten (pätu) sammeln, und
dank meiner beiden guten Dolmetscher und des vom Bimanesischen bereits bestehenden
Wörterbuches von J. C. C. O. Jonker*) übersetzen.
Die Abs age des Mädchens.
Nae n a )-fu u ma?)-taho ndis) tengi Groß ist der Baum, gut mich anzulehnen,
(Groß Baum er ist gut um zu anlehnen)
Lembo röon ma-taho d i todu4) Breit die Blätter, wie ein Sonnendach,
(Breit Blätter sind gut als Sonnendach)
Siri-ku5) hawo taho-po6). Siya-ku — liro. Reichlich Schatten zu spenden. Ich aber —
(Einladen Schatten gut sehr. Aushalten ich -S o n n e .) | will lieber in der Sonne stehen.
D e r abgewi e s ene F re ie r.
! Wenn ich daran denke, mein Herz wird ganz
krank.
Vom Schnalzen7) ist schon wund die Zunge,
Stöhnen muß ich in meinem Schmerz.
Die l iebende B rau t.
| Was Du sprichst und was Du tust,
Ku samada, mbaa-du npoa-mpa ade.
(Wenn denken an krank schon ganz Herz)
Kunetje mpuri npoa-mpa rera,
(Schnalzen wund schon ganz Zunge)
Dadi kadla-mpa ma-luu d i pili.
(Werde stöhnen nur hineingehen in Pein)
Patu bunti.
Rakai mu-ngahi roo rakai mu-rawi
(Was auch sprechen und was auch handeln)
Di da loa ka i nöfa sa-ngenta rafa, i Was auch passiert, nicht mal solang, wie der
(Von nicht lösen sein vergessen bis'daß zerfallen Sirihpriem im Mund vergeht
. Sirihpriem) r & ’
Pahu d i ngomi. Nicht einen Augenblick vergess’ ich Dein
(Angesicht von Dir) Gesicht.
*) Bimaneesch-hollandsch Woordenboek. Bimaneesche Spraakkunst. (Verhandlg. v. h. Bataviaasch
Genootsch. van Kunst en Wetensch. Deel XLVIII 1—3 Stuk; Batavia 1893.
A nm e rk .: *) Das malayische nja, Genitivform der dritten Person. s) Wahrscheinlich = mu, Genitivform
der zweiten Person. 8) Poetische Form für ndai, dienen für, um zu. 4) Auch Sonnenhut. 5) Nachdruckspartikel.
®) po = pu, noch, zum Nachdruck. 7) Schnalzen ist der Ausdruck des Staunens und der Traurigkeit.