
Wirksamkeit; dann aber werde kaum festzustellen sein, welche
unter den Deutschen preussische Unterthanen wären. Graf Eulenburg
schnitt die Discussion endlich durch die bündige Erklärung
ab, dass er den V e r tr a g nicht unterzeichnen werde, bevor das
schriftliche Versprechen in seinen Händen sei. Die Bevollmächtigten
gingen; drei Stunden nachher traf das Schreiben in A e a b a n e ein.
Am 24. Januar gegen ein Uhr Mittags erschienen die Bevollmächtigten
zur Unterzeichnung des Vertrages. Unsere Seesoldaten
hatten auf dem Hausflur Spalier gebildet und präsentirten,
als Jene hindurchschritten; In den Empfangsräumen waren alle in
A e a b a n e anwesenden Mitglieder der Expedition, die meisten in
Uniform gegenwärtig; sämmtliche Vertrags-Exemplare, vier deutsche,
zwei holländische und vier japanische, wurden nach der Be-
srüssuna' auf den Tischen ausgebreitet. Die O O O UnterzeichnunOg nahm
geraume Zeit in Anspruch, da neben dem Vertrage das Handelsregulativ
besonders zu unterschreiben war, so dass jeder Bevollmächtigte
zwanzig Mal seinen Namen liinsetzen musste; eine nicht
geringe Aufgabe für die Japaner, welche bei solchen Gelegenheiten
ihre Unterschrift jedesmal in beträchtlicher Grösse und mit bedeutendem
Aufwande kalligraphischer Kunst hinmalen. Mehrere
Secretäre rieben mit grossem Eifer Tusche dazu. — Nach der
Unterzeichnung übergaben die B u n y o ’s Geschenke des T a i e ü n für
den Gesandten, den Commodore, Capitän Jachmann, den Legations-
Secretär und die Attache’s, für jeden mehrere Rollen kostbaren
2 'olddurchwirkten Seidenbrocat. Die Grösse der Geschenke war Ön
ach der Stellung der Empfänger bemessen; jedes lag besonders
auf einer zierlichen Tragbahre aus weissem Holz, die einzelnen
Rollen mit Streifen von Gold- und Silberpapier umwunden, mit
bunten Seidenfäden künstlich bewickelt und zugeknüpft. Der Gesandte
beschenkte die B u n y o ’s und M o r i y a m a mit Operngläsern,
Gala-Säbeln, Achatarbeiten, Uhren und Bernsteinschnüren; letztere
machten wieder besondere Wirkung, M u r a g a k i drückte laut seine
Freude über die Grösse der Perlen aus. — Die Herren wurden
darauf noch photographirt und schieden in der besten Laune.
Der Gesandte lud zur Feier des Tages die anwesenden Mitglieder
der Expedition an seine Mittagstafel, und wir wären sehr
heiter gewesen, hätte nicht Heusken gefehlt.
Dass der Zweck der Mission in Japan nicht v o lls tä n d ig
erreicht wurde, hat niemand lebhafter bedauert als Graf Eulenburg;
die Theilnahme des Zollvereins und der anderen norddeutschen
Staaten wäre aber nur dann durchzusetzen gewesen, wenn er dieselben
als ein mitPreussen zusammengehöriges P o litis c h e s Ganz es
dargestellt und keinen anderen Souverain als den Regenten von
Preussen genannt hätte. Dazu war er keineswegs ermächtigt;, eine
solche Täuschung wäre zudem bei den.geographischen Kenntnissen
der Japaner und ihrem stäten Verkehr mit europäischen Diplomaten
nicht so leicht durchzuführen gewesen. Vielleicht ist der Zeitpunct
nicht fern, wo Japan mit allen Völkern, die kommen wollen, gern
Verträge sehliesst; dann wird es dem Vertreter Preussens ein
Leichtes sein, die Theilnahme der anderen deutschen Staaten zu
erwirken; zur Zeit unserer Anwesenheit aber hätte die Regierung
des T a i e ü n sich wohl am liebsten aller schon geschlossenen Verträge
entledigt, und liess keinen Staat zu, dessen sie sich irgend
erwehren konnte.
Die aus der Beschränkung des Vertrages auf Preussen erwachsenen
Nachtheile betreffen w e s e n tlic h nur die Schiffahrt,
da ausser der preussischen die Flagge keines deutschen Staates in
Japan zugelassen wird; für die einzelnen Unterthanen und den
Handel derselben ist der Schaden nicht so erheblich. Als die
Regierung von Y e d d o die Entfernung der Deutschen aus Japan
beschloss, verstand sie darunter nur solche, die. dort selbständig
etablirt waren oder auswärtige deutsche Häuser vertraten, betrachtete
dagegen alle, die Handelsfirmen der durch Verträge berechtigten
Nationen angehörten, als Unterthanen dieser Mächte;
deren Vertreter fuhren fort sie zu schützen und die japanische
Regierung gestattete ihren bleibenden Aufenthalt. Allen übrigen
dagegen entzogen die Diplomaten ihren Schutz, und Herr Alcock
ging so weit ein Publicandum zu erlassen, worin die englischen
Schiffsführer gewarnt wurden, Unterthanen eines Staates, der keinen
Vertrat mit Japan habe, auf ihren Schiffen dahin zu befördern,
wenn sie sich nicht der Bestrafung als Contravenienten gegen den
englischen Vertrag aussetzen wollten. - Unterthanen des Zollvereins
und der anderen deutschen Staaten haben sich also nur in ein
Handlungshaus von vertragsberechtigter Nationalität aufnehmen
zu lassen, um in Japan leben zu dürfen und diplomatischen Schutzes
zu gemessen, dessen sie ffeilich verlustig gehen müssten, sobald sie
sich der Jurisdiction des sie schützenden Consularbeamten entziehen
wollten. Das Verhältniss ist also n ic h t n o rm a l. — Deutsche