
nach Shanghai mit der Nachricht ihres glücklichen Erfolges und
allen Verwundeten, welche die Ueberschiffung vertragen konnten.
Ein Theil des Geschwaders ging in langer Linie vor S im o n o s e k i z u
Anker um die ganze Küste zu bewachen; die Officiere erhielten Er-
laubniss auf ihre Gefahr zu landen, und traten in freundlichen Verkehr
mit der Bevölkerung, die sich nach wenigen Tagen wieder
einfand. Das Geschwader blieb nach Einstellung der Feindseligkeiten
noch zehn Tage. Die Convention wurde unter dem Vorbehalt,
dass sie neben allen zwischen den Diplomaten und der Regierung
in Y e d d o über den Fürsten zu trelfenden Verabredungen Geltung
haben sollte, von diesem und den Admirälen unterzeichnet. Dem
Ansinnen der letzteren, persönlich an Bord zu erscheinen, wich der
Fürst mit dem Vorgeben aus, dass der M ik a d o ihn als der Rebellion
beschuldigt auf sein Schloss gebannt habe; sein Sohn sei nach
M ia k o gegangen, um das der Familie drohende Unheil abzuwenden.
— Am 19. und 20. September brach das Geschwader nach Y o k o h am a
auf. Eine englische, eine französische und eine holländische Cor-
vette blieben der getroffenen Verabredung gemäss vor S im o n o s e k i
zurück.
Die überraschenden Andeutungen im Schreiben des Fürsten
von N a n g a t o über sein Verhältniss zum M ik a d o klärten sich in
Y o k u h a m a einigermaassen auf. Dort traf unmi t te lba r nach Ab gang
des Ge s c hwa d e r s die Nachricht von Bewegungen in M ia k o
ein. Nach den theils amtlichen, theils vertraulichen Mittheilungen
T a k e m o t o ’s an die Diplomaten wären plötzlich Truppen des Fürsten
von N a n g a t o in die Stadt und auf den Palast eingedrungen, aber
nach blutigem Kampfe von den Thorwachen geworfen worden; ein
Theil von M ia k o sei in Flammen aufgegangen, der Palast des M ik a d o
aber, welcher nach einem Tempel geflohen, unversehrt geblieben.
Der Erbkaiser habe nun den Fürsten geächtet und den T a ik ü n mit
dessen Züchtigung beauftragt; dieser gebe ihm eine vierzehntägige
Frist zu seiner Rechtfertigung, um ihn dann als Reichsfeind zu befehden;
die regierungstreuen D a im io ’s harrten nur eines Winkes, um
über ihn herzufallen. — Gegen das Unternehmen der Alliirten pro-
testirte der Reichsrath der Verabredung gemäss gleich nach Abgang
des Geschwaders und forderte amtlich dessen Zurückberufung, unter
der Mittheilung, dass er selbst gegen N a n g a t o einschreiten .und
binnen zwanzig Tagen eine Armee in das Feld stellen werde; die
Nachrichten aus M ia k o waren damals eben eingegangen. Ah das
Volk erliess die Regierung folgende Proclamation, welche auch in
den Strassen von Y o k u h am a angeschlagen wurde.
Da die Stadt und der Palast des M ik a d o abgebrannt
sind, so werden hiermit alle theatralischen und musikalischen
Aufführungen, lustigen Aufzüge, überhaupt alle
öffentlichen Vergnügen verboten. Diese Verordnung ist
bis auf weiteren Befehl streng zu beobachten.
Um dieselbe Zeit wurde in Y o k u h am a auch das Bruchstück
eines Schreibens des Fürsten von N a n g a t o bekannt, das die bekannten
Ereignisse und umlaufenden Gerüchte in auffallender Weise
ergänzt und deshalb wohl für ächt zu halten ist. Es datirt aus
dem Anfang des Jahres, etwa Januar 1864. Der Fürst beginnt mit
der Aussage, dass er schon bei Abschluss des ersten amerikanischen
Vertrages 1854 auf Abweisung der Fremden gedrungen habe; der
M ik a d o und der T a ik ü n wären anfangs auch einverstanden gewesen.
-r Bei Anwesenheit des T a ik ü n in M ia k o 1862 sei die Verbannung
der Fremden abermals verfügt, aber nicht ausgeführt worden.
Er habe daran gemahnt, und dann, auf den Juni des Jahres 1863
vertröstet, seinen Unterthanen dieses verkündet. Ein Decret des
M ik a d o habe ihm darauf den 24. Juni als Termin der gewaltsamen
Vertreibung genannt, ein anderes des T a ik ü n den 28. Juni; da aber
dieser zugleich befohlen hätte, den Weisungen des M ik a d o nachzukommen,
so habe er, einen Irrthum im Schreiben des T a ik ü n
vermuthend, am 24. Juni ein Schiff angegriffen. Zugleich habe er
den M ik a d o aufgefordert alle D a im io ’s zur Vertreibung der Fremden
anzuweisen; der ganze Westen des Reiches wäre kriegsbereit gewesen;
der Erbkaiser habe ihn durch seine Gesandten trösten und
ermuthigen lassen. Nun sei er durch widersprechende Nachrichten
verwirrt worden. Der Fürt von M it o habe dem K u a n b a k in M ia k o
geschrieben, dass der Reichsrath in sich uneinig sei; M id s it n o
I d s u m i - n o - k a m i 26) habe ihn benachrichtigt, dass keine Feindseligkeiten
verübt werden dürften, während die Verhandlungen in
Y o k u h a m a schwebten; dass ohne Befehl des T a ik ü n auf kein Schiff
geschossen werden dürfe, weil der M ik a d o ihm, dem Kaiser, die
Vertreibung der Ausländer übertragen habe. Er hätte darauf geantwortet,
dass der T a ik ü n nicht anderen Sinnes sein dürfe als der
M ik a d o , dass die Vertreibung, einmal beschlossen, auch durchgeführt
werden müsse. Er habe deshalb recht gehabt auf die Schiffe
25) Ein Minister des T a ikü n.